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Vom Volksvertreter zum Verfassungshüter

Verfassungsrichter Stephan Harbarth über seinen Wechsel aus der Berliner Politik nach Karlsruhe

Beim „Ortstermin“ der BNN und des SWR im Bruchsaler Schloss berichtet der Heidelberger CDU-Politiker und Jurist Stephan Harbarth über seinen Wechsel von Berlin nach Karlsruhe. Er ist nun Vorsitzender Richter und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts und wird wohl im kommenden Jahr dem ausscheidenden Präsidenten Andreas Voßkuhle nachfolgen. Dabei hatte der Politiker sein neues Karlsruher Amt nicht unbedingt angestrebt.

Ein leidenschaftliches Plädoyer für den freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat legte der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, bei der Veranstaltung „Ortstermin“ im Bruchsaler Schloss ein.
Ein leidenschaftliches Plädoyer für den freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat legte der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, bei der Veranstaltung „Ortstermin“ im Bruchsaler Schloss ein. Foto: Hora

Beim „Ortstermin“ der BNN und des SWR im Bruchsaler Schloss berichtet der Heidelberger CDU-Politiker und Jurist Stephan Harbarth über seinen Wechsel von Berlin nach Karlsruhe. Er ist nun Vorsitzender Richter und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts und wird wohl im kommenden Jahr dem ausscheidenden Präsidenten Andreas Voßkuhle nachfolgen. Dabei hatte der Politiker sein neues Karlsruher Amt nicht unbedingt angestrebt.

Neun Jahre lang, von 2009 bis 2018, war der Heidelberger Stephan Harbarth als direkt gewählter CDU-Abgeordneter des Wahlkreises Rhein-Neckar im Maschinenraum der Politik tätig. Als Obmann im Rechtsausschuss und Vizechef der Unionsfraktion brachte er jenseits des hell leuchtenden Scheinwerferlichts in der oftmals umstrittenen Rechts- und Innenpolitik so manches wichtige Gesetzesvorhaben der Großen Koalition auf den Weg.

Wie man Akteure mit unterschiedlichen Interessen unter einen Hut bringt

Ein ebenso mühsames wie beschwerliches Unterfangen. Denn erst mussten die widerstrebenden Interessen der eigenen Partei und des Koalitionspartners unter einen Hut gebracht werden. Und dann galt es auch noch im Bundesrat, wo die Union und SPD keine Mehrheit haben, die Zustimmung der Opposition zu bekommen. Da waren die Kunst des Kompromisses und die Bereitschaft zum Ausgleich gefragt.

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Ortstermin_BR_32 Foto: Hora

Einst brachte er Gesetze auf den Weg, nun muss er sie kritisch prüfen

Doch den Politiker Harbarth gibt es nicht mehr. Vor elf Monaten wechselte der Jurist und Anwalt auf die andere Seite, aus dem Volksvertreter wurde ein Verfassungshüter. Als Vorsitzender Richter des ersten Senats und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts hat er nun in Karlsruhe zu prüfen, ob jene Gesetze, die er einst in Berlin auf den Weg brachte, auch auf dem Boden des Grundgesetzes stehen und verfassungsgemäß sind.

Wir entscheiden nicht nach politischen Kriterien.
Bundesverfassungsrichter Harbarth

Kann dieser Spagat gelingen? „Wir entscheiden nicht nach politischen Kriterien, wir entscheiden ausschließlich nach juristischen Kriterien“, sagt Harbarth am Mittwochabend im prächtigen Kammermusiksaal des barocken Bruchsaler Schlosses, der einstigen Residenz der Fürstbischöfe von Speyer.

Zur Person

Im nicht selten aufgeregten Berliner Politikbetrieb fiel er mit seinem ruhigen, besonnenen und kompetenten Auftreten auf. So machte sich Stephan Harbarth in der CDU/CSU-Fraktion rasch einen Namen als Innen- und Rechtsexperte, der auch vom Koalitionspartner wie der Opposition geschätzt wurde. Seit 2016 war er stellvertretender Fraktionschef.

Der 1971 in Heidelberg geborene Vater dreier Kinder studierte in Heidelberg Rechtswissenschaften. Nach der Promotion 1998 erwarb er sich an der Yale Law School den Grad eines Masters of Laws. Neben seiner Tätigkeit als Abgeordneter war er als Anwalt tätig, zudem als Lehrbeauftragter und Honorarprofessor an der Uni Heidelberg.

Vor einem knappen Jahr, am 22. November 2018, wurde Harbarth vom Bundestag zum Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt, einen Tag später stimmte auch der Bundesrat zu. Er trat die Nachfolge von Ferdinand Kirchhof als Vorsitzender Richter des ersten Senats und Vizepräsident an.

Mit Blick auf die früheren Präsidenten Roman Herzog oder Ernst Benda (beide CDU) oder die Präsidentin Jutta Limbach (SPD) verweist er darauf, dass es schon immer aktive Politiker gegeben habe, die ans höchste deutsche Gericht wechselten. „Das Verfassungsgericht ist mit dieser Tradition nicht schlecht gefahren, weil es wichtig ist, dass das Gericht auch politische Expertise hat.“

Konsens im Gericht ist wichtig fürs Ansehen in der Bevölkerung

Vor 200 Zuhörern bei der Veranstaltung „Ortstermin“ der Badischen Neuesten Nachrichten, des SWR 4 Baden-Württemberg und den Volksbanken und Raiffeisenbanken Baden-Württemberg lässt er keinen Zweifel an seiner Unabhängigkeit und Überparteilichkeit aufkommen. „Wir versuchen möglichst viel einstimmig zu entscheiden“, sagt er auf Fragen der beiden Moderatoren, BNN-Redaktionsleiter Klaus Gaßner und Winnie Bartsch vom SWR.

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200 Zuhörer lauschten dem Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts in Bruchsal. Foto: Hora

Das Verfassungsgericht genieße gerade deshalb höchstes Ansehen bei der Bevölkerung, weil es nicht entlang von Parteilinien entscheide, sondern stets den Konsens suche. Die Meldung, Karlsruhe habe einstimmig entschieden, sei eine wichtige Botschaft, um das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat zu erhalten.

Und wie schafft man es, im Kreis von acht durchaus selbstbewussten Richtern diese Einstimmigkeit herzustellen, haken Gaßner und Bartsch nach. Harbarth rühmt die Gesprächskultur des Gerichtes. „Der Stil des Umgangs miteinander ist sehr beeindruckend.“ In den Beratungen werde versucht, die unterschiedlichen Perspektiven auszutauschen.

Sein neues Amt in Karlsruhe hat er nicht angestrebt

„Dazu ist es wichtig, dass man möglichst pfleglich miteinander umgeht.“ Und als Vorsitzender eines Senats komme ihm die Aufgabe zu, die unterschiedlichen Positionen zusammenzuführen, beschreibt er seine Aufgabe.

Ich war in meiner alten Welt sehr glücklich.

Auch Fragen aus dem Publikum wurden gestellt.
Auch Fragen aus dem Publikum wurden gestellt. Foto: Hora

Das Amt eines Verfassungsrichters habe er nicht angestrebt. „Ich war in meiner alten Welt sehr glücklich“, gibt Harbarth zu. Zwar sei der Umgang in der Politik „ein bisschen ruppig“, auch müsse man dort oft sehr schnell und unter Druck entscheiden.

Und doch hätte er sich durchaus eine Fortsetzung seiner politischen Karriere vorstellen können. Darum habe er auch „eine ganze Weile“ überlegt, als sich die Frage stellte, ob er von Berlin nach Karlsruhe wechsele. „Es fiel mir nicht schwer, mich auf das Bundesverfassungsgericht einzulassen. Aber es fiel mir schwer, mein altes Leben hinter mir zu lassen.“

Harbarth wird wohl Präsident Voßkuhle nachfolgen

Mit Blick auf die aktuellen politischen wie gesellschaftlichen Entwicklungen formuliert Harbarth, der wohl im kommenden Jahr dem aus dem Amt scheidenden Präsidenten Andreas Voßkuhle nachfolgen wird, ein geradezu leidenschaftliches Plädoyer für den Rechtsstaat. „Freiheit ist ohne Recht nicht denkbar.“ Man lebe in einer Zeit, in der der freiheitlich-demokratische Rechtsstaat „besonders herausgefordert“ sei.

Es sei eine „Kernaufgabe des Rechts“, die Freiheitsräume des Individuums abzusichern und zu garantieren, sowohl gegenüber dem Staat als auch gegenüber allen anderen Individuen.

Mit der Digitalisierung aller Bereiche stehe auch der Rechtsstaat vor neuen Herausforderungen. Das Bundesverfassungsgericht habe schon sehr früh in den 80-er Jahren das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hergeleitet, das es so im Grundgesetz nicht gegeben habe, weil die Mütter und Väter der Verfassung diese Entwicklung nicht vorhersehen konnten. „Dieses Recht ist ein Exportschlager geworden“, weiß Harbarth.

Man wird Fehler machen, die man später wieder korrigieren muss.

„Es war ein ganz wichtiger verfassungsrechtlicher Einstieg in diese Problematik.“ Gleichwohl würden sich für die Politik viele „schwierigen Fragen“ stellen. „Es gibt keine Blaupause, man wird Fehler machen, die man später wieder korrigieren muss.“ Gleichwohl werde man für die neue digitale Welt nicht alles neu erfinden müssen, vielmehr könne man an vieles aus der „alten analogen Welt“ anknüpfen. „Wir können auf bewährte Maßstäbe zurückgreifen – und wir sollten auf diese auch zurückgreifen.“ Denn über allem stehe sein Lieblingssatz aus dem Grundgesetz, der auch im Zeitalter der Digitalisierung nichts an Bedeutung verloren habe: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

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