Michael Berger ist erleichtert: Er begrüßt, dass der Gesetzgeber jetzt genau regeln muss, nach welchen Kriterien eine Triage, also eine Auswahl im äußersten Notfall, ablaufen muss. Der Bruchsaler ist behindert, er hat eine Spastik, sitzt im Rollstuhl.
Angenommen, ein Arzt hat nur noch einen Beatmungsplatz für einen Corona-Patienten frei und muss zwischen einem behinderten und einem nicht behinderten Menschen entscheiden: Wem rechnet er bessere Überlebenschancen aus? Dass Menschen wie er im Zweifel schlechtere Karten haben könnten, beunruhigt Berger.
Dass die Entscheidung zu Ungunsten eines Menschen mit Behinderung ausfallen könnte, das muss nun per Gesetz konkret verhindert werden. Und war bisher offenbar keine Selbstverständlichkeit.
Behinderung ist nicht gleichbedeutend mit Krankheit
„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kam für mich völlig überraschend“, erklärt Rita Bender. Sie ist Pflegedienstleiterin bei der Lebenshilfe und betreut im Bruchsaler Fuchsloch 30 erwachsene Bewohner mit teils schwerer Körper- oder geistiger Behinderung in einem Wohnheim. „Ich bin davon ausgegangen, dass eine Behinderung hier ohnehin nicht ausschlaggebend sein darf.“
Wie die Überlebenschancen eines Menschen stehen, habe meist nichts mit seiner Behinderung zu tun, ist Bender überzeugt. Eine Behinderung dürfe nicht mit einer Krankheit gleichgestellt werden. „Auch ein Mensch mit Behinderung kann gesundheitlich fit sein“, stellt sie klar und verweist auf ihre langjährige Erfahrung bei der Lebenshilfe. Und auf behinderte Spitzensportler.
Ich bin froh, dass das jetzt geregelt werden muss.Michael Berger, Bruchsaler, der sich für die Belange Behinderter einsetzt
Auch Rollstuhlfahrer Michael Berger sieht das so. Der Industriekaufmann aus Bruchsal hat vor gut einem Jahr selbst eine Corona-Erkrankung durchlebt und ist glimpflich davongekommen. „Aber ich habe mir schon so meine Gedanken gemacht. Je mehr sich die Lage zugespitzt hat. Ich bin froh, dass das jetzt geregelt werden muss.“
Er gibt zu bedenken: Das Thema Triage fange schon an anderer Stelle an. Wenn etwa eigentlich notwendige Krebsoperationen zugunsten der Aufnahme von Corona-Akut-Patienten verschoben würden. „Das sehe ich genauso kritisch“, erklärt Berger. Experten sprechen in diesem Falle von „stiller Triage“.
Reinhold Gsell fordert: „Werdet endlich tätig“
Reinhold Gsell begrüßt, dass Mediziner jetzt klarere Regeln für den äußersten Notfall an die Hand bekommen sollen. Der einstige Forster Bürgermeister setzt sich schon lange für die Belange behinderter Menschen ein. Er ist Vorstand des Kreisverbandes Bruchsal des Sozialverbandes VdK.
„Es kann doch nicht wahr sein, dass es hier keine Regeln gibt“, ärgert er sich. Behinderte Menschen hätte noch immer eine schlechte Lobby. Dies sei auch im Triage-Fall zu befürchten, wenn schwerwiegende Entscheidungen getroffen werden. „Werdet endlich tätig“, ruft er daher der Regierungskoalition zu. Es sei ein Armutszeugnis, dass man nach bald zwei Jahren Pandemie noch nichts in der Hand habe.
Auch Gsell sieht die Gefahr, dass behinderte Menschen im Triage-Fall per se schlechtere Karten haben. „Ja, ich möchte nicht in der Haut eines Mediziners stecken. Die arbeiten ohnehin schon oft am Rande ihrer Belastbarkeit.“ Umso wichtiger sei, dass es für sie künftig klare Vorgaben gebe.
Was wünscht sich der VdK-Chef nun? „Wir haben eine Behindertenrechtskonvention unterzeichnet. Und die muss eingehalten werden.“ Entscheidungen müssten vorbehaltlos getroffen werden. Aufgrund klarer Kriterien und nicht aufgrund einer Behinderung, die womöglich auf die Überlebenschancen keine Auswirkung hat.
„Mir ist schon klar, dass man das in keinem Gesetz der Welt eindeutig abbilden kann, was sich da am Krankenbett abspielt“, erklärt der VdK-Vorsitzende. Sein Verband betreut rund 7.000 Mitglieder im alten Kreis Bruchsal. Der Großteil davon habe eine Behinderung. Auch immer mehr Jüngere ließen sich vom VdK beraten.
Auch Michael Berger bedauert, dass die Gleichbehandlung Behinderter keine Selbstverständlichkeit ist. „Eigentlich müsste doch Artikel 3 des Grundgesetzes alles regeln. ‘Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden’“, heißt es dort.
Aus eigener Erfahrung und weil er sich immer wieder für die Angelegenheiten Behinderter einsetzt, weiß er: „Allein ein Gesetz genügt nicht. Wir müssen immer wieder darauf aufmerksam machen.“ So seien ihm aufgrund seiner Behinderung schon der Abschluss einer Berufsunfähigkeits- und einer Lebensversicherung verwehrt worden.
Ärzte tun sich mit der Behandlung Behinderter oft schwer
Corona verunsichere ihre Bewohner schon sehr, berichtet Lebenshilfe-Mitarbeiterin Bender. Und sie weiß: Viele Ärzte tun sich mit der Behandlung schwer. „Wir werden nicht gerne gesehen“, berichtet sie von Arztbesuchen mit ihren Bewohnern. Manche Mediziner hätten einfach wenig Erfahrung im Umgang.
Man brauche oft mehr Zeit. Einige Patienten könnten sich freilich nicht artikulieren, nicht sagen, wo es wehtut. „Trotzdem bin ich immer davon ausgegangen, dass eine Behinderung nicht ausschlaggebend ist, ob man jemandem am Leben lässt oder nicht.“ Genau das, so besagt es das Bundesverfassungsgericht, muss der Gesetzgeber nun detailliert regeln.