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Polizeiverordnung

Flugverbot für Drohnen über der Eremitage Waghäusel

Besucher hätten sich von tieffliegenden Drohnen im Eremitage-Garten gestört gefühlt, berichtet der Oberbürgermeister von Waghäusel. Jetzt schafft eine neue Verordnung Abhilfe. Allerdings könnte die bei strenger Auslegung Ärger für den FC Olympia Kirrlach bringen.

Waghaeusel Gelaende der ehemaligen Zuckerfabrik mit den Silos und der Eremitage
Luftbild vom 16.05.2020
Peter Sandbiller
Luftbruchsal
Surrende Geräusche: Besucher des Eremitagen-Gartens fühlen sich durch tieffliegende Drohnen belästigt. In einer neuen Verordnung der Gemeinde wurde deshalb ein Flugverbot rund um das Gelände beschlossen. Foto: Peter Sandbiller

Der Drohnenmarkt in Deutschland boomt. Bundesweit gibt es mehr als 430.000 dieser unbemannten Fluggeräte. Fast 90 Prozent davon sind privat im Einsatz, wobei etwa ein Drittel Spielzeugdrohnen sind. Der Rest sind die mit einer kleinen Kamera ausgestatteten Prosumer-Drohnen. Vor allem in der Nähe von Flugplätzen können die surrenden Mini-Flieger zum gefährlichen Ärgernis werden.

Auch in Waghäusel scheint es eine Drohnen-Problematik zu geben, mit der sich jetzt der Gemeinderat beschäftigen musste. „Uns erreichen Beschwerden, dass sich Besucher des Eremitage-Gartens durch tieffliegende Drohnen belästigt gefühlt haben“, berichtet Oberbürgermeister Walter Heiler (SPD) und spricht von einer „Umnutzung der Festwiese zum Drohnen-Flugplatz“.

Eine Regelung für Waghäusel hatte sich über die Änderung der polizeilichen Umweltschutzverordnung angeboten. „Durch das im Vorjahr geänderte Polizeigesetz in Baden-Württemberg ist es notwendig, die Rechtsgrundlagen neu zu fassen“, bestätigt Fachbereichsleiter Mario Herberger. Aufgenommen wurde deshalb in die neue Verordnung für Waghäusel auch ein Verbot von Fluggeräten.

Um zu vermeiden, dass dadurch den Kindern auch das Steigen ihrer Drachen nicht mehr erlaubt sei, fand die Formulierung „fernsteuerbare Fluggeräte mit eigenem Antrieb“ eine Mehrheit. Sie sind künftig in den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ebenso wenig erlaubt wie Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte und gelten als Ordnungswidrigkeit. Allerdings können Drohnenflüge für Foto- oder Filmaufnahmen durch die Stadtverwaltung genehmigt werden.

Grundsätzlich gilt nach Auskunft des Verbandes unbemannte Luftfahrt, dass sich Betreiber von Drohnen ab einer Startmasse von 250 Gramm oder wenn sie mit einer Kamera ausgestattet sind, ihre Fluggeräte beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren lassen und eine spezielle Haftpflichtversicherung abschließen müssen.

Neue Verordnung bringt FC Olympia Kirrlach in die Bredouille

Die Änderung der Waghäuseler Polizeiverordnung dürfte aber auch erhebliche Auswirkungen auf den Sportbetrieb der Großen Kreisstadt haben. Betroffen scheint mit dem Verbandsligisten FC Olympia Kirrlach ausgerechnet ein fußballsportliches Aushängeschild zu sein. Bei strenger Auslegung der neuen Verordnung wird dem Kirrlacher Fußballclub vom 1. Oktober bis zum 31. März der Spiel- und Trainingsbetrieb nur noch bis 19 Uhr erlaubt sein.

Mit dem Hinweis auf die Musterverordnung des Landes wurde festgeschrieben, dass „Sport- und Spielplätze, die weniger als 50 Meter von der Wohnbebauung entfernt sind, ab dem 1. Oktober nur noch bis 19 Uhr benutzt werden dürfen“. Zumindest für einen Teil der FC-Anlage trifft dies zu. Bisher war diese Einschränkung nur für „öffentliche“ Spiel- und Sportplätze festgeschrieben.

Vielleicht hätte Stadtrat Sandro Quarata von den Freien Wählern bei der Sitzung des Gemeinderats Einspruch erhoben. Der langjährige Vorsitzende des FC Kirrlach fehlte aber am Montagabend wegen Urlaub.

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