Es gilt unter Prozessbeobachtern als relativ wahrscheinlich, dass nach Ablauf dieser Woche das Urteil gegen die beiden Brüder, die sich für den Gleisstoß in Waghäusel verantworten mussten, rechtskräftig wird.
Einen Tag nach der Verkündigung am Karlsruher Landgericht hat jedenfalls noch keiner der Akteure signalisiert, dass er Rechtsmittel einlegen werde. Sieben Tage Zeit haben Staatsanwaltschaft, Verteidiger und Nebenklage dafür.
Der Haupttäter der Gleis-Attacke wurde am Montag in zweiter Instanz wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung zu zehn Jahren Haft verurteilt. Sein Bruder wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer Geldstrafe.
Verteidigern hatten vor einem Jahr Revision beantragt
„Im Moment sind Rechtsmittel nicht beabsichtigt“, kündigt Ashraf Abouzeid, der Verteidiger des Haupttäters, an. Er und der Verteidiger des Bruders hatten vor gut einem Jahr erfolgreich Revision beantragt. Daraufhin musste der Fall nochmal aufgerollt werden.
Die Staatsanwaltschaft wolle das jetzige Urteil erst noch prüfen, bevor eine Entscheidung fällt, teilt ein Sprecher auf BNN-Anfrage mit.
Der heute 27-jährige Haupttäter hatte ein wehrloses Opfer im Sommer 2020 am Bahnhof in Waghäusel aus heiterem Himmel aufs Gleis gestoßen und es daran gehindert, sich bei Einfahrt des Zuges zu retten. Sowohl erste als auch zweite Instanz sahen darin versuchten Mord. Verteidiger Abouzeid hatte auf versuchten Totschlag plädiert. Beide Instanzen waren zum Schluss gekommen, dass der Mann voll schuldfähig ist.