BNN-Leserin Silke B. ist medizinische Fachangestellte und jeden Tag bei ihrer Arbeit mit der Maskenpflicht konfrontiert. Mit der eigenen Pflicht und der der Patienten. Aber was passiert, fragt sich Silke B., wenn die Corona-Regeln, die auch in ihrer Praxis gelten, in einem Lebensmittelmarkt nicht eingehalten werden? Wer ist dann zuständig, um Masken und Abstand zu garantieren?
Da gibt es doch Marktleitung und Behörden. Silke B. hat jedoch zuletzt die Erfahrung gemacht, dass selbst Verantwortliche gemeldete, vermeintliche Regelbrüche nicht abstellen. Trotz baden-württembergischer Corona-Verordnungen. Und selbst Ordnungsämtern sind manchmal die Hände gebunden. Weil es offenbar Lücken im Regelwerk gibt.
Silke B. ärgerte sich zuletzt, dass bei ihrem ständigen Samstagseinkauf in einem Markt Angestellte beim Einräumen den Mund-Nasen-Schutz offenbar nicht korrekt trugen, an der Kasse gar keine Maske bei den Angestellten vorhanden war und auch nicht auf den Abstand der Kunden geachtet wurde.