Uwe Mangang ist der stellvertretende Leiter des Polizeireviers Bruchsal.
Er weiß, was an Silvester erlaubt ist, was nicht, und was Verstöße kosten können.
Die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen gelten auch an Silvester. Was heißt das genau für den Silvesterabend?
MangangGanz klar, es gilt nach den Weihnachtstagen wieder ein restriktives Aufenthaltsverbot im öffentlichen Raum. Dazu zählen laut der Corona-Verordnung „alle für die Allgemeinheit zur Benutzung offenstehenden Innen- und Außenbereiche“ . Dort herrscht im Übrigen auch ein Alkoholverbot. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nur auf privaten Grundstücken an der frischen Luft erlaubt.
Typische Hotspots an Silvester wie der Michaelsberg, Bellevedere oder der Marktplatz von Heidelsheim sind damit tabu. Was droht denjenigen, die sich trotzdem treffen oder öffentlich böllern?
MangangEs ist ja im Sinne aller, die Infektionen durch Kontaktreduzierung so weit wie möglich zu verhindern. Deswegen sollte man sich gerade nicht an den üblichen Treffpunkten versammeln. Es gibt dazu einen geltenden Bußgeldkatalog. Der sieht folgende Strafen vor: Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum kann demnach zwischen 50 und 250 Euro kosten, in der Regel etwa 75 Euro. Das Abbrennen von Feuerwerk im öffentlichen Raum kann bis zu 1.000 Euro Bußgeld kosten, in der Regel etwa 100 Euro. Über die Höhe entscheidet die jeweilige Bußgeldstelle der Kommune.
Wie will das Polizeirevier Bruchsal sicherstellen, dass die Beschränkungen eingehalten werden?
MangangZum einen glaube ich immer noch an die Vernunft unserer Bürgerinnen und Bürger. Nur die alleine könnten es das zu 100 Prozent sicherstellen. Leider gibt es aber auch hier ein paar Unverbesserliche, wie es uns die Querdenker zeigen. Das heißt, auch in diesem Jahr werden meine Kolleginnen und Kollegen auch in der Silvesternacht im Einsatz sein und ihren Dienst verrichten. Ich gehe schon davon aus, dass wir trotzdem noch einige Menschen in der Öffentlichkeit antreffen und damit auch ein gewisses Konfliktpotenzial entsteht. Aber man kann ja zu Hause mit seiner „Kernfamilie“ feiern, und deshalb sehe ich auch keinen Grund warum man früher ins Bett geht. Aber es wird mit Sicherheit auch dieses Jahr zu einigen Einsätzen der gesamten Blaulichtfamilie kommen, das heißt Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste.
Darf man Feuerwerk aus den Vorjahren nutzen und ist das nicht zu gefährlich?
MangangFeuerwerk ist grundsätzlich gefährlich, insbesondere im Zusammenhang mit Alkohol. Natürlich ist bei Restbeständen des Vorjahres noch mehr Vorsicht geboten. Mehr Sorgen mache ich mir aber über „Eigenproduktionen“ und nicht zugelassene Böllern aus Frankreich oder dem Osten Europas. Mir persönlich wäre es sowieso lieber, wenn man darauf verzichtet und das Geld eher für was sinnvolles spendet und keinen Feinstaub produziert. Übrigens ist in manchen Bundesländern auch das private Böllern untersagt. hsc