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Kontrollen der Quarantänepflicht durch das Bruchsaler Ordnungsamt

Wenn das Bruchsaler Ordnungsamt vor der Tür steht

Die überprüften Bruchsaler halten sich an die Quarantänepflicht: Das haben Kontrollen des Ordnungsamtes ergeben. Einen Gesetzesverstoß haben die Beamten dennoch aufgedeckt.

Kontrollen an der Haustür: Der Gemeindevollzugsdienst überprüft, ob sich die Leute an die Quarantänepflicht halten.
Kontrollen an der Haustür: Der Gemeindevollzugsdienst überprüft, ob sich die Leute an die Quarantänepflicht halten. Foto: Marie Orphal

Am Mittwochmittag notieren die Mitarbeiter des Bruchsaler Gemeindevollzugsdienstes den ersten Gesetzesverstoß: Ein siebenjähriges Mädchen ist in häuslicher Quarantäne, das Kind ist als Kontaktperson eines Corona-Infizierten gelistet. Die Mutter ist außer Haus - stattdessen meldet sich nach dem vierten Klingeln eine Frauenstimme an der Gegensprechanlage.

Eine Freundin der Mutter, wie sich herausstellt: „Ich sollte nur kurz auf die Kleine aufpassen.“ Das Problem: Die Frau wohnt eigentlich nicht dort, sondern ist nur zu Besuch. Laut Infektionsschutzgesetz dürfen Angehörige eines anderes Hausstandes die Wohnung nicht betreten, wenn sich in ihr eine quarantänepflichtige Person befindet. Selbst, wenn sich die beiden nicht begegnen. „Sie ist die ganze Zeit im Kinderzimmer“, beteuert die Frau. Einen solchen Fall haben die Beamten noch nicht erlebt.

Wie das Vergehen geahndet wird, ist daher noch unklar: „Wir müssen zuerst recherchieren, wie die Rechtslage aussieht“, erklärt Nina Schüßler vom Gemeindevollzugsdienst. Danach werde man die Mutter des Mädchens kontaktieren.

Quarantänekontrollen sind Teil einer landesweiten Aktion

Zwei Tage lang sist der Gemeindevollzugdienst der Ortspolizeibehörde, der die Funktion eines Ordnungsamtes hat, in Bruchsal unterwegs und kontrolliert, ob sich die Leute an die Quarantänepflicht halten. Die Kontrollen, die am Mittwoch gestartet sind und am Donnerstag fortgesetzt werden sollen, sind Teil einer landesweiten Schwerpunktaktion.

Die Beamten sind in zwei Zweierteams unterwegs. Neben Mundschutz und Gummihandschuhen haben sie eine Liste mit allen Bruchsalern im Gepäck, die eine behördliche Quarantäneanordnung erhalten haben - das können Infizierte, Kontaktpersonen oder Personen sein, die noch auf ihr Testergebnis warten. 90 Namen stehen auf der Liste - ein Drittel haben die Vollzugsbediensteten nach einem halben Tag bereits kontrolliert, sagt einer der Beamten.

Wer gegen die Quarantänepflicht verstößt, begeht eine Straftat und muss mit Bußgeldern in Höhe von 500 bis 12.000 Euro oder theoretisch einer Gefängnisstrafe rechnen, erklärt Oliver Bienek, stellvertretender Leiter des Ordnungsamtes.

Überprüfte halten sich an die Quarantänepflicht

Bisher seien alle quarantänepflichtigen Personen zuhause gewesen. „Das ist der erste Problemfall“, erklärt Nina Schüßler mit Blick auf die Besucherin des kleinen Mädchens. Dort halten die Beamten sich nicht lange auf. Schüßler mahnt zur Eile: „Die Liste ist noch lang.“

Ein paar Straßen weiter läuft wieder alles gesetzeskonform ab. Vor der Tür eines Mehrfamilienhauses begegnet den Beamten ein junger Mann - der Vater eines Jungen, der zurzeit in Quarantäne ist. „Mein Sohn ist zuhause“, bestätigt der Mann. Haken auf der Liste und weiter geht’s. Beim nächsten Haus meldet sich nach dem ersten Klingeln eine Männerstimme in der Sprechanlage: „Hallo?“. Die Beamten fragen den Mann nach seinem Namen - und sprechen ein Lob aus: „Sie sind zuhause - des isch gut.“

Bei Häusern mit mehreren Parteien reicht die Kontrolle über die Sprechanlage. „Die Wohnung dürfen wir nicht betreten“, erklärt Schüßler. Klingeln sie an der Tür eines Einfamilienhauses, überprüfen die Beamten die Identität anhand eines Lichtbilds. Hierfür lassen sie sich den Ausweis zeigen oder haben selbst ein Foto dabei - aus dem Meldeprogramm der Stadt entnommen.

Die Reaktionen auf die Kontrollen seien bisher überwiegend positiv gewesen, resümiert Oliver Bienek: „Die Leute verstehen, dass sie ansteckend sein könnten und zuhause bleiben müssen.“ Zuhause bleiben bedeutet, das eigene Grundstück nicht zu verlassen. Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt, für den ist an der Wohnungstür Schluss, erklärt Bienek. Einkaufen gehen, Altglas wegbringen oder mit dem Hund Gassi gehen ist tabu.

Normalerweise schellt das Ordnungsamt eher selten an den Haustüren. „Der Schwerpunkt liegt auf der Kontrolle der Gaststätten“, so Bienek.

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