Für den Rückbau benötigt die EnBW eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Schließlich muss sichergestellt sein, dass der Abbruch keine unzulässigen Auswirkungen auf die bestehenden Einrichtungen des Kraftwerksgeländes hat. Diese Genehmigung liegt der EnBW zwar seit Mitte Dezember vor. Bis zum Abbruch der beiden Kühltürme sind dem Unternehmen zufolge allerdings noch einige weitere formale Schritte und Genehmigungen sowie technische und logistische Vorbereitungen erforderlich. Dies wird laut EnBW einige Monate in Anspruch nehmen.
EnBW bevorzugt Sprengung
Theoretisch kommt neben einer Sprengung der maschinelle Abbruch in Frage, so die EnBW. Wobei das Unternehmen die Sprengung bevorzuge, weil auch die Lärm- und Staubemissionen insgesamt geringer seien.
Das Umweltministerium erklärte Mitte Dezember seine grundsätzliche Zustimmung zum Sprengabbruch, formulierte aber konkrete Voraussetzungen für das Vorhaben.
Die Rückbau der Kühltürme sei der EnBW zufolge nötig, weil auf diesem Teil des Kraftwerksgeländes die TransnetBW GmbH ein Gleichstrom-Umspannwerk errichten will.