Ob die Vorranggebiete für Windkraftanlagen in der Region Mittlerer Oberrhein Bestand haben, darüber verhandelt der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim am Donnerstagmorgen, 19. November.
Drei Kommunen wehren sich gegen die Pläne des Regionalverbands. Das könnte wiederum Auswirkungen auf die Pläne zur Windenergie im gesamten Zuständigkeitsgebiet zwischen Sulzfeld und Forbach haben. Eine Entscheidung wird in der kommenden Woche erwartet.
Städte aus der Region klagen
Zu den Klägern gegen die Planung des Regionalverbands zählen die Städte Baden-Baden und Ettlingen sowie die Gemeinde Malsch. Diese kritisieren die Gültigkeit für die Teilfortschreibung für das Kapitel Erneuerbare Energien vom Dezember 2015.
„Sie sagen, es sind zu viele Flächen“, erklärt Verbandsdirektor Gerd Hager. Insgesamt an zwölf Standorten legte der Regionalverband fest, wo künftig Anlagen zur Gewinnung von Windenergie entstehen sollen – darunter etwa Bruchsal, Karlsbad und Bühl. An das Konzept sind die Kommunen des Mittleren Oberrheins bei ihren eigenen Vorhaben gebunden, sagt Hager.
Sieben Jahre haben die Planungen gedauert. Diese wären dahin, wenn die Richter den Kommunen zustimmen, so Hager. „Dann entfallen die Vorrangflächen für alle Standorte und die Pläne für die Region sind nichtig.“ Lehnt der Verwaltungsgerichtshof die Klage jedoch ab, müssen sich alle Städte und Gemeinden daran halten.