Skip to main content

Weniger Massen-Sammler

Heidelbeeren pflücken: Wie viel ist erlaubt?

Regelrecht abgegrast worden sind die Heidelbeersträucher im Hornisgrinde-Gebiet im vergangenen Jahr - in diesem Sommer sieht die Situation etwas anders aus. Bei der Frage, wo wie viel gesammelt werden darf, gelten in verschiedenen Bereichen unterschiedliche Regeln.

Heidelbeeren
Beeren in rauen Mengen sollten nicht in den Sammel-Eimer wandern – die Grenzen sind aber fließend. Foto: dpa

Was im benachbarten Elsass mit dreistelligen Bußgeldern geahndet wird, bleibt auf dieser Seite des Rheins meist unbestraft: das Sammeln von Heidelbeeren in großen Mengen.Was sind nun große Mengen? Ein dehnbarer Begriff. Auffällige Vorkommnisse scheint es in dieser Heidelbeersaison jedenfalls nicht gegeben zu haben – anders als im vergangenen Jahr.

Im Bereich der Hornisgrinde waren die wilden Sträucher damals leergepflückt worden, geradezu systematisch abgegrast, wie ein Leser kritisiert hatte . Das gleiche Bild auch in diesem Sommer? „Bislang wurde noch nicht an uns herangetragen, dass das Recht auf Aneignung von Waldpflanzen missbraucht worden wäre“, sagt Holger Schütz, Leiter des Amts für Waldwirtschaft und Dezernent für den ländlichen Raum im Ortenaukreis.

"Recht auf Aneignung von Waldpflanzen"

Diesem Recht zufolge darf im Wald (jenseits des Nationalparks) für den Eigenbedarf gesammelt und gepflückt werden – im „ortsüblichen Umfang“, Blumen und Kräuter in der Größe eines Handstraußes, wie es offiziell heißt. Wer also, überspitzt gesagt, Heidelbeeren für seine 20-köpfige Familie pflücken will, darf das nicht. Und wer gewerblich sammelt, braucht eine Genehmigung der Unteren Forstbehörde.

Kritisch wird es im Auerwild-Gebiet

Kontrollen gibt es allerdings im Prinzip nicht. „In Gebieten, wo es viele Heidelbeeren oder Pilze gibt, gehen die Revierleiter zum Beispiel am Wochenende gezielt hin“, sagt Schütz; systematisch kontrolliert, ob „Massen-Sammler“ unterwegs sind, werde aber nicht. Gesammelt werden darf außerhalb von Schutzgebieten schließlich grundsätzlich überall. „Kritisch wird das aber in Bereichen, in denen das Auerwild mit Jungtieren unterwegs ist“, so der Dezernent.

Heidelbeeren
Die Heidelbeersträucher im Nationalpark Schwarzwald dürfen nicht abgeerntet werden. Foto: Daniel Müller/Nationalpark Schwarzwald

Innerhalb des Schutzgebiets Nationalpark gilt dagegen ein Sammelverbot von Heidelbeeren, Pilzen und allem anderen, was dort wächst. „Unsere Ranger haben auch in diesem Jahr noch keine bußgeldbewehrten Verwarnungen ausgesprochen. Aber sie haben bei einigen Heidelbeersammlern, die teils mit großen Eimern und Raffeln gleich kiloweise gesammelt haben, die Früchte konfisziert“, berichtet die stellvertretende Park-Sprecherin Franziska Schick. Für manche Besucher seien die Grenzen des Schutzgebiets und damit des Verbots nicht klar, manche kennen noch aus früheren Zeiten „Sammelstellen“ und wissen nicht, dass diese heute zum Park zählen. „Die Ranger bemühen sich im Gebiet beständig um Aufklärung, was zumindest bei den eher zufälligen Sammlern, die über die Regeln des Nationalparks nicht Bescheid wissen, gut funktioniert“, so Schick.

Im Elsass drohen dreistellige Bußgelder

Strenger verfolgt wird das dagegen in Frankreich: Dort dürfen laut Gesetz üblicherweise etwa 3,5 Kilogramm Heidelbeeren – mit entsprechender Erlaubnis – für den Eigengebrauch gepflückt werden, Gemeinden, die Wald besitzen, können auch niedrigere Grenzen setzen. Das berichtet die Tageszeitung Dernières Nouvelles d’Alsace. Wer unerlaubt oder zu viel sammelt, zahlt ein Bußgeld, das von 135 bis 750 Euro reichen kann – im Extremfall ist sogar eine Gefängnisstrafe möglich. Die Gefahr besteht in diesem Jahr kaum mehr – die Heidelbeersaison im Höhengebiet geht bereits auf ihr Ende zu, die Hochphase ist jeweils im Juli und August.

nach oben Zurück zum Seitenanfang