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Debatte im Raum Achern

Schottergärten als Stein des Anstoßes

In der nördlichen Ortenau wird heftig über Regelungen zum Umgang mit sogenannten Stein- oder Schottergärten diskutiert. Die einen loben den verminderten Pflegeaufwand, andere beklagen die als trist empfundene Gestaltung und negative Auswirkungen auf das Kleinklima. Die Kommunen suchen nach Lösungen und Möglichkeiten, Verstöße zu ahnden.

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Umstritten sind sogenannte Schottergärten im Stadtgebiet. Die Kommunen suchen nach Wegen, wie man dem eher unerwünschten Trend begegnen kann. Foto: Michael Moos

Die einen loben den verminderten Pflegeaufwand, andere beklagen die als trist empfundene Gestaltung und negative Auswirkungen auf das Kleinklima: Über Regelungen zum Umgang mit sogenannten Stein- oder Schottergärten wird auch in der nördlichen Ortenau heftig diskutiert. Die Kommunen suchen nach Lösungswegen. Dabei geht es auch um die Frage, ob und wie Verstöße geahndet werden. Der ABB hat sich in den Rathäusern umgehört.

Von Sandra Neuburger

Die Stadt Achern macht, wie Stadtsprecherin Helga Sauer auf Anfrage mitteilt, von Steuerungsmöglichkeiten in Bebauungsplänen Gebrauch. Rechtliche Grundlage für mögliche Verbote von Schottergärten seien die Bestimmungen der Landesbauordnung. „Die Inhalte eines Bebauungsplans und die Inhalte der mit dem Bebauungsplan verknüpften örtlichen Bauvorschriften entfalten eine dauerhafte Wirkung“, so Helga Sauer. Auf deren Einhaltung werde bereits in der Baugenehmigung hingewiesen. Bei Missachtung könne die Stadt über die Bestimmungen des Baugesetzbuches auch nachträglich die Einhaltung dieser Bestimmungen einfordern und gegebenenfalls mit den Mitteln des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes durchsetzen. Dieses Recht stehe der Baurechtsbehörde zu. Derzeit sei ein zusätzlicher personeller oder sonstiger Aufwand bei der Überwachung nicht ersichtlich. Man habe die Erfahrung gemacht, dass Bewohner oder Besucher die Kontrollfunktion ausüben.

Maximal zehn Quadratmeter

Sonja Schuchter, Bürgermeisterin in Sasbachwalden, verweist auf den neuesten Bebauungsplan „Brandmatt Süd II“, in dem eine Regelung für die „Gestaltung von unbebauten Flächen“ festgeschrieben wurde, die eine Gestaltung der Gartenflächen mit Folien und Steinschotter auf eine Fläche von maximal zehn Quadratmeter je Baugrundstück begrenzt. Diese basiere auf der Landesbauordnung. Die Einhaltung werde auch kontrolliert. Zusätzliches Personal sei nicht notwendig.

Bienenweiden statt Steingärten

Auch in Renchen und Kappelrodeck soll es eine ähnliche Regelung bezüglich der Gestaltung geben, so die Bürgermeister Bernd Siefermann und Stefan Hattenbach. In Renchen soll dies in den Bebauungsplänen „Brünnel-Akazienweg“ und „Friedhofstraße“ der Fall sein. Die Überwachung der Einhaltung liege bei der Baurechtsbehörde. Für Renchen sei die Stadt Oberkirch zuständig. In Kappelrodeck setzt die Gemeinde unter anderem auf den Verzicht von Steingärten auf Verkehrsinseln. Man habe auf mehreren öffentlichen Flächen Bienenweiden angelegt, so Stefan Hattenbach. Für die Überprüfung von Verboten und die Bauabnahme ist in Kappelrodeck das Landratsamt Ortenaukreis zuständig.

Versiegelte Flächen teurer

Die Gemeinde selbst versuche über die gesplittete Abwassergebühr zusätzliche Anreize zu schaffen – versiegelte Flächen sind damit „teurer“ als unversiegelte. Die Gemeinde Sasbach hat im neuesten Baugebiet „Kirchfeldweg“ eine Regelung zum Thema „Schottergärten“ aufgenommen, so Bürgermeister Gregor Bühler. Nicht überbaute Grünflächen seien gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Außenanlagen seien spätestens nach dem Bezug der Gebäude, in der darauffolgenden Pflanzperiode, anzulegen und dauerhaft zu unterhalten. Bei Bestandsgebäuden gelten die früheren Bebauungspläne ohne Grünflächenregelung, so Bühler.

Noch keine Regelung in Lauf

Die Gemeinde Lauf hat laut Bürgermeister Oliver Rastetter bislang noch keine Regelung bezüglich eines Verbots von Schottergärten in ihren Bebauungsplänen verankert. Bürgermeister Hans-Jürgen Decker teilt auf Anfrage mit, dass es in der Gemeinde Ottenhöfen kein echtes Problem mit sogenannten Schottergärten gebe.

In Seebach keine Probleme

Das gilt auch für die Gemeinde Seebach: „Wir haben in den Bebauungsplänen neben den Pflanzgeboten keine zusätzliche Regelung zu Schottergärten“, so Bürgermeister Reinhard Schmälzle. „Nach meinen bisherigen Feststellungen findet eine solche Gartengestaltung in Seebach in intensiver Form nicht statt.“ In der Regel gestalten Eigentümer an den Hauswänden einen luft- und wasserdurchlässigen Bereich, welcher früher mit runden Kieselsteinen und heute oft mit gebrochenem Granitschotter ausgestaltet wird. Weitere Flächen sind als Hausgärten, Blumen- oder Rasenflächen gestaltet.

Kein Katalog für Verstöße

Je nach Grundstücksgröße sind auch Laub- und Nadelbäume sowie Ziersträuche gepflanzt. Insgesamt sei die Gemarkung der Gemeinde Seebach eher naturnah ausgeprägt – „und mit den Intensivsiedlungs- und -agrarstrukturen der Vorbergzone und des Rheintals überhaupt nicht vergleichbar.“ Überprüfungen der Einhaltung von Pflanzgeboten entsprechend der Bebauungsplänen finden laut Schmälzle bei groben Verstößen oder Beschwerden der Nachbarschaft statt. Einen Katalog bezüglich der Ahndung von Verstößen gebe es nicht. Die Gemeinde setze auf die Einsicht der Betroffenen.

Rheinau will reagieren

Die Stadt Rheinau hat laut Bauamtsleiter Roland Mündel bislang noch keine Festsetzung in den Bebauungsplänen getroffen. Jedoch werde man angesichts der aktuellen Diskussion bei der nächsten Aufstellung von Bebauungsplänen mit den betroffenen Ortschaftsräten und dem Bezirksbeirat darüber reden.

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