Von beachtlichen Betreuungskosten, Geldverschiebungen, Käufen, Verkäufen, teuren Reisen und Anschaffungen, dicken Kreditkartenabrechnungen, abgeräumten Girokonten und von einer dementen Frau, deren Vermögen den beiden Angeklagten rasch durch die Finger glitt, sprach der Vorsitzende Richter Wolfgang Fischer bei der Urteilsbegründung gegen eine Rechtsanwältin und ihren Ehemann, einen ehemaligen Steuerberater.
Beide Angeklagte wurden nach mehr als 60 Verhandlungstagen nun zu hohen Haftstrafen verurteilt. Sieben Jahre bekam die Rechtsanwältin für Untreue und versuchten Betrugs. Ihr Ehemann wurde wegen Beihilfe zu drei Jahren verurteilt. Der Haftbefehl gegen ihn wurde außer Vollzug gesetzt. Er konnte den übervollen Saal des Landgerichts Baden-Baden ohne Handfesseln verlassen. Dies gilt zumindest, bis das Urteil rechtskräftig ist.
Großes öffentliches Interesse
Das öffentliche Interesse war, wie schon während der gesamten Verhandlungsdauer, ungebrochen und sorgte am Donnerstagnachmittag gar für Platznot. Die vorhandenen Stühle reichten bei weitem nicht aus, als die beiden Angeklagten in den Saal geführt wurden. Er – elegant leger, wie schon an früheren Tagen – sie im hochgeschlossenen schwarzen Trenchcoat, den sie während der zweistündigen Urteilsbegründung weder ablegte noch öffnete.
Vorsitzender Richter zieht Bilanz
Noch einmal zog der Vorsitzende Bilanz und fasste die Ergebnisse der Beweisaufnahme zusammen. So hat sich die Demenz der verstorbenen Erblasserin schon früh gezeigt. Auch war dies der Angeklagten bewusst, wie man aus verschiedenen Schreiben, die dem Gericht vorliegen, entnehmen konnte.
Im Übrigen sei auch der Sachverständige zu keiner anderen Erkenntnis gelangt.
Angeklagte räumten Konten leer
Die Angeklagten haben sich geschickt in den Besitz des Vermögens der Verstorbenen gebracht. Kreditkartenabrechnungen, Barabhebungen vom Konto der Geschädigten sowie immer wieder erfolgte Geldautomatenabhebungen pro Jahr im hohen fünfstelligen Bereich, Immobilienverschiebungen, die Zueignung von wertvollem Schmuck, der Kauf des wertvollen Pkw der Verstorbenen, der später für den doppelten Preis an einen Händler veräußert wurde und vieles mehr sorgten dafür, dass irgendwann die Konten leer geräumt und das Vermögen futsch war. Man habe flott gelebt, insbesondere nachdem die Bekanntschaft mit der Verstorbenen zum Tragen kam.
Paar lebte auf großem Fuß
Vollmachten über deren Konten machten dies möglich. Obendrein soll die Verstorbene schon wenige Tagen nach dem Kennenlernen einen letzten Willen verfasst haben, der alle deutschen Vermögenswerte der Angeklagten zukommen ließen.
Wirtschaftliche Lage war sehr angespannt
Wie der Finanzermittler der Kripo festgestellt hatte, war die wirtschaftliche Lage des Paares bis zu diesem Zeitpunkt sehr angespannt. Die eigenen Kreditlinien waren am Limit.
Das Gericht erklärte folglich die Einziehung von Wertgegenständen, wie Schmuck und Münzen, die – wie der Vorsitzende sagte – auf dubiose Weise in die Hände der Polizei gelangten. Dort hatte sie eine Zeugin in zwei Pappkartons abgegeben. Diese Schachteln hatte die Angeklagte zuvor bei ihr deponiert. Auch die Einziehung von Taterträgen in Höhe von rund 428.000 Euro wurde erklärt.
Gericht verhängt kein Berufsverbot
Nicht durchringen konnte sich das Gericht indessen der Forderung von Staatsanwalt Jan-Marc Schwengers zu folgen, gegen beide Angeklagte ein Berufsverbot zu verhängen. Lautes Gemurmel war im Saal zu vernehmen, als der Vorsitzende dies damit begründete, es sei nicht anzunehmen, die Angeklagte würde künftig ähnlich geartete Taten ausüben.