Franz Vogel wird das Image nicht los, allein für den PFC-Skandal verantwortlich zu sein: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Klagen der Baden-Badener Kompostfirma Vogel im Zusammenhang mit den PFC-Verunreinigungen im Raum Baden-Baden und Rastatt nach der Hauptverhandlung am Dienstag abgewiesen.
Gegenstand der Klagen waren bodenschutzrechtliche Untersuchungsanordnungen der Stadt Baden-Baden und des Landkreises Rastatt gegen das Unternehmen, die Kosten für Boden- und Grundwasseruntersuchungen in Höhe von rund 242.000 Euro zu tragen.
Begründung von PFC-Urteil liegt in rund zwei Wochen vor
Eine Begründung wird laut Verwaltungsgericht in etwa zwei Wochen vorliegen. Gegen das Urteil ist die Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim möglich.
Das Unternehmen bezweifelt, alleiniger Verursacher der Verunreinigungen zu sein. Bereits vor zweieinhalb Jahren hatten das Verwaltungsgericht und später auch der Verwaltungsgerichtshof in Eilverfahren die Einwände des Kompostbetriebs zurückgewiesen.