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Ordnungsamt ist zufrieden

Bretten zieht erstes Fazit nach vier Wochen Corona-Beschränkungen

Anfangs gab es Gesprächsbedarf, so Michael Nöltner, Bürgermeister in Bretten. Doch nun, nach vier Wochen Ausgangsbeschränkungen in Bretten, äußern sich er wie auch Oberbürgermeister Martin Wolff (parteilos) und Ordnungsamtsleiter Simon Bolg auf Fragen nach der ersten Bilanz, nach Höhe und Grund für Ordnungsgelder insgesamt zufrieden bis zuweilen gar lobend.

Abstand in der Altstadt: Angesichts des Kundenandrangs in der Brettener Innenstadt war es am Samstag nicht immer leicht, an allen Ecken auf Distanz zu bleiben. Das Ordnungsamt kontrollierte regelmäßig und stellte immer wieder Regelverstöße fest.
Abstand in der Altstadt: Angesichts des Kundenandrangs in der Brettener Innenstadt war es am Samstag nicht immer leicht, an allen Ecken auf Distanz zu bleiben. Das Ordnungsamt kontrollierte regelmäßig und stellte immer wieder Regelverstöße fest. Foto: Rebel

Wenngleich es ihm schwer falle vor dem Hintergrund des Geschehens im Seniorenheim in Neibsheim, so Wolff. Er bedaure, dass die Zahlen in Bretten höher als in anderen Gemeinden des Landkreises seien.

„Unser Pflege- und Altenwohnheim Haus Schönblick in Neibsheim hat es dabei leider besonders hart getroffen. Wir als Stadt sind gefordert, dem Heim Unterstützung zu geben und stehen dazu in engem Austausch mit der Heimleitung, dem Landratsamt und stimmen uns täglich ab.“

Die Bevölkerung hält sich zum größten Teil an die Ausgangsbeschränkungen
Martin Wolff, Oberbürgermeister von Bretten (parteilos)

Dennoch wolle er festhalten, „dass ich stolz bin auf unsere Brettenerinnen und Brettener. Das Gemeinschaftsgefühl ist immer wieder spürbar und man hilft sich gegenseitig, ob bei Einkaufsgemeinschaften oder beim Nähen von waschbaren Mund-Nasen-Masken.“

Wolff: „Die Bevölkerung hält sich zum größten Teil an die Ausgangsbeschränkungen, was auch an den sonnigen Osterfeiertagen gut wahrnehmbar war.“ Während er „nur wenige Ausnahmen sehe, denen das Ordnungsamt nachgehen musste“, habe Michael Nöltner nach eigenen Angaben den Eindruck, „dass sich die Bevölkerung erst nach und nach über den Ernst der Lage bewusst geworden“ sei.

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Deshalb wurde nach den ersten Allgemeinverfügungen ein Betretungsverbot öffentlicher Flächen erlassen. Dieses zeige, wie die am 9. April aktualisierte Fassung der Landesverordnung, mittlerweile Wirkung. „Es kommt zu immer weniger Regelverstößen,“ so Nöltner.

Auch spezielle Angebote der Stadt, wie die Krisenhotline und Online-Fragerunde auf Facebook und Instagram würden laut Nöltner „sehr gut angenommen“. Sie beantworteten den Großteil der Fragen aus der Bevölkerung „zuverlässig, verständlich und schnell.“

44 Verfahren wegen Verstößen gegen Corona-Verordnung

Ordnungsamtsleiter Bolg hält fest, dass aktuell 44 Ordnungswidrigkeitsverfahren anhängig seien wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnung und die städtischen Allgemeinverfügungen. Beim Großteil der Verfahren gehe es um Verstöße gegen das Ansammlungs- oder das Kontaktverbot.

Beim ersten Verstoß gebe es ein Regelbußgeld von 250 Euro. „Es sind jedoch auch Verfahren gegen Gewerbetreibende anhängig, die beispielsweise nicht die erforderlichen Hygienestandards einhielten“, sagt Bolg. Auch dafür gebe es beim Erstverstoß 250 Euro Bußgeld.

„Der prägnanteste Fall war der eines jungen Erwachsenen in Büchig, der die Kontrollen ins Lächerliche zog und kein Verständnis für die Maßnahmen aufzeigte“, berichtet Bolg. Ein erhöhtes Bußgeld war die Folge und nicht nur das, so Bolg. Wenn sich die laufenden Ermittlungen bestätigten, könne der Gastwirt wegen seines Verhaltens auch damit rechnen, dass ihm womöglich die Betriebserlaubnis für seine Gaststätte entzogen werde. Ob es zur Gewerbeuntersagung komme, werde das weitere Verfahren ergeben.

14.000 Euro Bußgeld wegen Verstößen in der Covid-19-Krise

Laut Ordnungsamt wurden bisher in 34 Fällen Bußgelder von 250 Euro festgesetzt, sechsmal in Höhe von je 500 Euro und einmal von 2.500 Euro. In anderen Fällen werde noch ermittelt, sodass die Bußgeldhöhen noch nicht beziffert werden könnten, so Bolg.

Da die Situation für den oft inhabergeführten Einzelhandel und die Gastronomie oft schwierig gewesen sei, habe man die Aktion „Bretten hält zusammen“ ins Leben gerufen, so Wolff. Inzwischen seien rund 40 Händler, Gastronomen und Dienstleister dabei.

Es wurde ein kommunales Maßnahmenpaket mit Steuer- und Mieterleichterungen und ein kommunaler Hilfsfonds beschlossen. Wolff begrüße, dass Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern voraussichtlich ab diesem Montag wieder öffnen dürften. Das sei ein „wichtiges Signal für die hiesige Wirtschaft“. Er sei überzeugt, dass das Einhalten der Auflagen gelinge.

Bolg erinnert, dass es die von Bund und Ländern angekündigten Lockerungen bisher Absichtsbekundungen seien. Das Ordnungsamt aber bereite sich vor auf den Erlass der Neufassung der Corona-Verordnung durch das Land. „Wir werden die neuen Vorschriften strikt und weiter mit erhöhtem Personalaufwand kontrollieren“ – mit Schwerpunkt auf Läden und Geschäften, die geschlossen waren.

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