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Erste Schritte am Montag

Wie bereiten sich Kommunen im Landkreis Karlsruhe auf die Lockerungen vor?

Wenn alle Lockerungen erwarten, dann herrscht bei den Ordnungsämtern im Landkreis eher das Gegenteil: Anspannung. Sie müssen die Auflagen von Bund und Land zur Wiedereröffnung von Spielplätzen und anderen öffentlichen Einrichtungen vor Ort umsetzen.

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DIE KRISE SCHAUKELN: Die Spielplätze im Landkreis dürfen ab Mittwoch wieder geöffnet werden Foto: Becker

Wenn alle Lockerungen erwarten, dann herrscht bei den Ordnungsämtern im Landkreis eher das Gegenteil: Anspannung. Sie müssen die Auflagen von Bund und Land zur Wiedereröffnung von Spielplätzen und anderen öffentlichen Einrichtungen vor Ort umsetzen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder haben am Donnerstag beschlossen, dass Spielplätze unter Auflagen wieder geöffnet werden können, aber auch Zoos, Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten. Seither liegen die  Verantwortlichen der Rathäuser auf der Lauer. „Ob am Feiertag, am Wochenende und auch nachts: Wir gucken mehrfach täglich auf die Internetseite des Staatsministeriums in Stuttgart, um genauere Informationen zu bekommen“, sagt Brettens Ordnungsamtschef Simon Bolg.

Rheinland-Pfalz ist schneller

So ähnlich läuft das in diesen Tagen in allen Gemeinden des Landkreises. Petra Becker, Oberbürgermeisterin von Stutensee: "Wir versuchen sehr nah an der Entwicklung dranzubleiben und Informationen möglichst rasch auch über unsere Internetseite www.stutensee.de zu kommunizieren."

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Nach aktuellem Stand soll die Öfnung für Spielplätze in Baden-Württemberg erst ab dem kommenden Mittwoch gelten. In mehreren Bundesländern, darunter die Nachbarn in Rheinland-Pfalz scheint es schneller zu gehen als im Südwesten.

Dort sollen Spielplätze offenbar bereits an diesem Wochenende wieder für ihren Bestimmungszweck zur Verfügung stehen. Berichten zufolge hatte Ministerpräsidentin Malu Dreyer für ihr Bundesland erklärt, dass Kinder schon ab diesem Sonntag wieder in den Anlagen spielen dürfen – die finale Entscheidung darüber liege bei den rheinland-pfälzischen Kommunen, die selbst entscheiden könnten, bei welchen Spielplätzen eine Öffnung geboten sei.

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Für Ordnungsämter zählt die Corona-Verordnung

In Baden-Württemberg läuft das anders. Für Bolg und seine Kollegen sind seit dem Beginn der Corona-Krise nicht Beschlüsse und Pressekonferenzen in Berlin bindend, sondern einzig und allein die „Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus des Landes Baden-Württemberg“, kurz Corona-Verordnung, erstmals erlassen am 17. März und seither mehrfach geändert, will heißen: mehrfach verschärft.

Bolg: „Da steht verbindlich drin, was das Land beschließt und was schlussendlich gilt. Zum jetzigen Stand wissen wir nicht, was kommt und letztendlich verordnet wird“, so Bolg am Freitag.

Beim Staatsministerium in Stuttgart verwies man auf Anfrage dieser Redaktion darauf, dass die Landesverordnung im Laufe des Samstags zur Verfügung gestellt werden soll.

Vor allem zum Thema Friseur gibt es Klärungsbedarf

Für die Ordnungshüter bedeutet dies auch, dass man sich zuerst auf die bereits länger feststehenden Lockerungen ab dem 4. Mai konzentrieren kann. Bolg: „Insbesondere bei der Wiederöffnung von Friseurgeschäften hatten wir viele Anfragen und Klärungsbedarf.“

Denn auch mit einer klaren Verordnung steckt der Teufel bei der Umsetzung im Detail. „Man kann beispielsweise nicht pauschal beantworten wie viele Kunden in einem Friseurgeschäft warten dürfen. Das hängt von der Größe des Raumes und der Anordnung der Stühle ab.“

Auch verweist der Amtsleiter auf die dynamische Rechtslage und erinnert an die erfolgreiche Klage eines Einzelhändlers vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen, die schließlich die 800-Quadratmeter-Beschränkung auch anderorts kippte.

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