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Neue Varianten im Mordprozess

Zeugen beschuldigen sich bei Verhandlung um Brandstiftung in Oberderdingen gegenseitig

Kurios ging der Mordprozess gegen einen 24-jährigen Altenpfleger vor dem Landgericht Karlsruhe weiter. Dem wird vorgeworfen, den Brand im Oberderdinger Pflegeheim gelegt zu haben. Im Prozess beschuldigten sich zwei geladene Zeugen gegenseitig.

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Jede Menge Akten haben die Ermittlungsbeamten für den Mordprozess vor dem Karlsruher Landgericht zusammengetragen. Angeklagt ist ein 24-jähriger Altenpfleger, der das Feuer im Oberderdinger Pflegeheim gelegt haben soll. Foto: Ebert

Zeugen, die sich öffentlich beschuldigen und widersprechen, ein angesichts fadenscheiniger Ausweichmanöver ungehaltener Staatsanwalt und durchaus positive Aussagen über den Angeklagten. Der Oberderdinger Mordprozess ist seit Mittwoch um einige Episoden reicher. Wobei sich dem unbefangenen Betrachter bislang nicht erschließt, was die Lügengeschichten rund um die Brandstiftung bewirken oder verschleiern sollen.

Mit der Vernehmung weiterer Zeugen wurde der Prozess vor dem Landgericht Karlsruhe fortgesetzt. Ein 24-jähriger Pfleger ist angeklagt, mit einer Brandstiftung den Tod einer 82-jährigen hilflosen Heimbewohnerin verschuldet zu haben. Viel Neues brachten die Aussagen nicht.

Polizei nicht informiert

Ein Altenpfleger bestätigte, dass der Angeklagte sagte, er habe einen Brandbeschleuniger gerochen, als er den verqualmten Flur betrat. Der Mann an der Pforte hatte, wie alle anderen Mitarbeiter auch, nichts Ungewöhnliches beobachtet. Der Einrichtungsleiter erklärte, wie die Brandmeldeanlage funktioniert. Dass ein Brandstifter am Werk war, sei für ihn wie für alle anderen Mitarbeiter eigentlich unvorstellbar gewesen. Die Aussage eines Anfang 2018 gefeuerten Mitarbeiters zum Brandgeschehen, „endlich hat es mal die Richtigen erwischt“. Und: „Schade, dass nicht das ganze Haus abgebrannt ist“ habe er an den Träger der Einrichtung – nicht aber an die Polizei – weitergeleitet.

Guter Eindruck getrübt

Sein anfänglich guter Eindruck vom Angeklagten sei im Lauf der Zeit jedoch etwas getrübt worden: Die Zwischenprüfung sei nicht so gut ausgefallen und die Fehlzeiten hätten sich gehäuft. Außerdem hätte die Schule ihn nicht zur Prüfung zulassen wollen. „Er hat öfter verschlafen“, räumte eine Freundin ein, die ihrem Kollegen ansonsten ein gutes Zeugnis ausstellte: Sie könne nicht bestätigen, dass er sich in den Vordergrund gedrängt habe. Er sei vielmehr immer freundlich, selbstlos und hilfsbereit gewesen und wollte umsetzen, was er gelernt hat. Den Eindruck unterstreicht eine weitere ehemalige Kollegin: Das könne doch nicht sein, der sei doch bei der Feuerwehr, begründete sie ihre Überzeugung. Sie hatte ihn allerdings unmittelbar nach dem Brandalarm alleine im betroffenen Flur stehen sehen. Eine andere Zeugin berichtete, wie der junge Pfleger nach dem Alarm zwei Heimbewohner in Sicherheit brachte.

Racheakt für Weideverbot?

Für den Unmut des Staatsanwalts sorgten zwei nochmals geladene Zeugen, die bereits bei ihrem ersten Auftritt so offenkundig gemauert hatten, dass der Richter ihnen vorhielt: „Ich glaube ihnen kein Wort“. Und auch jetzt waren ihre Aussagen im Zusammenhang mit der Brandstiftung dubios. Nach der ersten Vernehmung hatte sich der eine beim Ermittlungsbeamten gemeldet und berichtet, dass ihm noch etwas eingefallen sei. Der andere Zeuge habe ihn am Nachmittag der Verhaftung des Angeklagten angerufen und ihm geraten habe, die Jacke und die Sturmhaube verschwinden zu lassen. Die hatte der Angeklagte kurz zuvor bei ihm deponiert. Es sei genau umgekehrt gewesen, behauptete dieser Zeuge und vermutet eine Art Racheakt. Er habe dem anderen nämlich verboten habe, seine Schafe auf der Wiese seiner Oma zu weiden.

Einer lügt bei Brandstiftung - oder beide?

Und auch bei nächtlichen Fahrt auf der Bundesstraße zur Begutachtung des Scheunenbrands am 6. April widersprechen sich die Angaben. Während der eine den anderen in der Nacht abgeholt haben will, dementiert der, überhaupt mit dem Kollegen unterwegs gewesen zu sein. Vollends skurril wird es dann, als der eine aussagt, der andere habe ihm zwei Jagdmesser gebracht mit der Bitte sie zu verstecken. Der aber behauptet, überhaupt keine Jagdmesser zu besitzen. Gipfel der gegenseitigen Beschuldigung ist schließlich die Aussage des einen, der andere hätte gesagt, er bräuchte mal wieder Kundschaft aus dem Haus Edelberg, was er auf das Bestattungsunternehmen der Familie bezogen habe.

Nebulöse Antworten

Was für Schlüsse er denn daraus gezogen hat, dass der Bekannte ihn aufgefordert habe, Beweismittel zu vernichten, wollte der Staatsanwalt wissen. Die Antwort blieb genauso nebulös wie die gesamte Sachlage.

Der Verteidiger stellte zwei Beweisanträge: Zum einen soll die Feldbluse in Augenschein genommen werden, um zu zeigen, dass sie dem Angeklagten in der Tat zu klein sei, so dass er nicht die vermummte Person auf dem Kamerabild gewesen war und damit auch nicht für die Brandstiftung verantwortlich sein könne. Zum anderen soll ein Sachverständiger belegen, dass es sich bei dem beschlagnahmten Benzinkanister um ein handelsübliches Modell handle, das man überall kaufen kann.

Service

Der Prozess wird am Dienstag, 5. Februar, um 9 Uhr vor dem Landgericht Karlsruhe mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt. Weitere Berichte der Brettener Nachrichten unter www.bnn.de.

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