Der Bürgerentscheid in Oberhausen-Rheinhausen zur unechten Teilortswahl ist an der mangelnden Beteiligung der Bürger gescheitert. Wie schon zuvor bei zwei Bürgerentscheiden im benachbarten Philippsburg im nördlichen Landkreis Karlsruhe wurde das notwendige Quorum nicht erreicht. Die Wahlbeteiligung lag lediglich bei 23,97 Prozent.
60 Prozent für Abschaffung
Für die Abschaffung der unechten Teilortswahl sprachen sich zwar gut 60 Prozent (Ja-Stimmen: 1123) der Wähler aus. Doch da es sich dabei insgesamt nur um 14,29 Prozent der insgesamt Wahlberechtigten handelt, wurde das notwendige Quorum nicht erreicht. Mit Nein votierten 746 Bürger, das sind 9,49 Prozent der Wahlberechtigten.
Abstimmung in sechs Wahllokalen
Die Bürger konnten in sechs Wahllokalen abstimmen. Gegen 16 Uhr lag die Wahlbeteiligung, Briefwähler eingeschlossen, bei knapp 22 Prozent. Am Nachmittag zog die Beteiligung laut Aussagen aus dem Rathaus noch etwas an, doch das reichte nicht mehr.
Zwei Bürgerentscheide gescheitert
Damit der Entscheid gültig gewesen wäre, hätte das notwendige
Quorum erreicht werden müssen. Dabei muss die Mehrheit der gültigen Stimmen mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten betragen (darunter versteht man das sogenannte „Abstimmungsquorum“). Bei insgesamt 7 856 Wahlberechtigten in Oberhausen-Rheinhausen betrug das Abstimmungsquorum also 1 573 Stimmen, es fehlten also mindestens 450 Ja-Stimmen. Die Gemeindeverwaltung hatte auf ein klares Ergebnis gehofft, egal ob Ja oder Nein, und dass das Quorum erreicht wird. Wählen gehen durften auch Jugendliche ab 16 Jahren.
Rheinhausen hat anders gestimmt
Im kleineren Ortsteil Rheinhausen war die Verteilung der Stimmen erwartungsgemäß eine andere als in Oberhausen: Hier stimmten 9,38 Prozent für die Abschaffung der unechten Teilortswahl und 14,54 dagegen. Allerdings kamen nur 30 Prozent der Stimmen von hier. In Oberhausen stimmten hingegen 11,24 Prozent für die Abschaffung und nur 3,84 Prozent dagegen. Achtung: Diese Zahlen beinhalten allerdings nicht die Briefwähler aus beiden Ortsteilen.
Ortsteile haben bislang Sitzgarantie
Die unechte Teilortswahl garantiert den Ortsteilen eine festgelegte Zahl an Sitzen im Gemeinderat. Vielen kleinen Gemeinden wurde diese „Platzsicherheit“ bei Fusionen im Zuge der Kreisreform unbefristet zugesichert. Gegner halten dies für überholt und sehen den Ortschaftsrat für eine ausreichende Vertretung der Ortsteile an. In Oberhausen-Rheinhausen hat der kleinere Gemeindeteil Rheinhausen einen Ortschaftsrat. Sein Fortbestehen wird vom Ausgang des Bürgerentscheides nicht beeinflusst. Bürgermeister Martin Büchner hatte im Vorfeld die sachliche Diskussion gelobt und sich für die Abschaffung ausgesprochen. Dafür waren auch die Gemeinderatsfraktionen von SPD und Freie Wähler, für den Erhalt hatten CDU und Freie Ökologische Demokratische Liste (FÖDL) plädiert.