Skip to main content

Kritik an Regierungsplänen

Neuer Gesetzentwurf: Muss pflegebedürftiger Sohn aus Kraichgau in ein Heim?

Ein geplantes Gesetz der Bundesregierung sieht vor, dass Wachkoma-Patienten standardmäßig in Heimen versorgt werden sollen. Eine Familie aus dem Kraichgau läuft dagegen Sturm: Sie fürchtet, einen Sohn dann nicht mehr zu Hause betreuen zu können - und moniert die schlechten Bedingungen in den Pflegeheimen.

None
ARCHIV - Eine Wachkomapatientin liegt im Alten-und Pflegeheim Joachim-Neander-Haus der Diakonie in Düsseldorf in ihrem Bett (Archivfoto vom 13.11.2007). Etwa 15 000 bis 30 000 Menschen liegen derzeit in Deutschland im Wachkoma. Dabei geht eine Untersuchung von Tübingern Hirnforschern von bis zu 30 Prozent Fehldiagnosen aus. Foto: Oliver Berg dpa (zu dpa-Korr-Bericht: "Wachkoma: Auch nach Jahren gibt es Chancen aufzuwachen" vom 26.11.2009) +++(c) dpa - Bildfunk+++ - Verwendung weltweit Foto: dpa

Nennen wir ihn Tobias: Tobias liegt seit einem Unfall vor 18 Jahren im Wachkoma. Liegt sagt man so, aber Tobias, dessen richtigen Namen die BNN-Redaktion kennt, sitzt tagsüber im Rollstuhl und kann auch selbstständig atmen.

Den Namen und den im Kraichgau gelegenen Wohnort wollen seine Eltern nicht nennen. Zu oft haben sie sich in der Vergangenheit Sprüche wie „Früher wäre so einer vergast worden“ angehört, wenn sie mit Tobias unterwegs waren. Denn der 34-Jährige nimmt ganz selbstverständlich am Leben der Familie teil: Sie fahren zusammen mit einem umgebauten Bus in den Karlsruher Zoo oder zu Ikea. Bei der Familienfeier bekommt er den Geburtstagskuchen für die Magensonde extra püriert. Immer dabei sind seine Pfleger.

Missachtung des Selbstbestimmungsrechtes?

Nun gehen die Eltern auf die Barrikaden gegen das geplante Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz (RISG) aus Berlin. Hinter diesen nüchternen Worten verbirgt sich ein Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums, der Beatmungspatienten oder Wachkoma-Patienten betrifft. Ziel ist eine bessere Versorgung.

Eigentlich eine sinnvolle Sache, aber dagegen laufen die Angehörigen Sturm, weil der Entwurf standardmäßig eine Heimpflege vorsieht. Sie fürchten die gegenwärtigen Zustände in der Pflege und sehen das Selbstbestimmungsrecht missachtet.

Zum Thema:

„Tobias nimmt selbstverständlich am Familienleben teil“, erzählt seine Mutter bei einem Treffen mit dem Grünen-Bundestagsabgeordneten Danyal Bayaz. Tobias' Lieblingssendung im Fernsehen ist „Galileo“, und wenn ihn ein Thema nicht interessiert oder eine Werbeunterbrechung läuft, dreht er den Kopf weg.

Eltern sind überzeugt, dass Tobias am Familienleben teilnimmt

Auch sein Vater ist überzeugt, dass Tobias trotz des Wachkomas mitbekommt, was um ihn herum passiert. So gehen seine Augen weit auf, wenn sein jüngerer Bruder zu Besuch kommt. Die Eltern kritisieren deshalb besonders, dass der Gesetzentwurf bei Wachkoma-Patienten den Besuch eines Gutachters vorsieht, der über die weitere Zukunft entscheidet.

Die Eltern fühlen sich als gesetzliche Vertreter übergangen. Sie haben beobachtet, dass sich Tobias durchaus mitteilen kann: Wenn ein neuer Pfleger kommt, macht er sich zunächst schwer und ist unsicher. Grünen-Politiker Bayaz macht sich deshalb nach dem Vor-Ort-Gespräch für die Wahlfreiheit stark.

Nach dem Willen seiner Eltern, die viel Energie in die Versorgung investieren, soll Tobias auch weiter in der Familie gepflegt werden. Sie hoffen auf den Bestandsschutz für ältere Fälle. Die häusliche Intensivpflege soll nach dem RISG-Gesetzentwurf nämlich eingeschränkt werden.

Angst vor den Folgen der Fließbandpflege

„Satt, sauber, schlafen“, auf diese Formel reduziert sich nach Einschätzung von Tobias’ Vater die gegenwärtige Situation in den Heimen, die unter hohem Kostendruck und Arbeitskräftemangel leiden . „Ein Pfleger kommt auf 15 Patienten“, kritisiert auch einer von Tobias Betreuern die dortige „Fließbandpflege“.

Eine Eins-zu-Eins-Betreuung sei nicht möglich und die Gefahr groß, dass sein Patient dort innerhalb eines Jahres stirbt. Auch bei den Beschäftigten in den Einrichtungen sei die Frustration groß.

Zuhause wird Tobias von mehreren Personen versorgt: Nach dem Aufwachen wird er gewaschen, und die Muskeln werden noch im Bett bewegt. Anschließend wird der 34-Jährige auf der Bettkante mobilisiert. Den Tag verbringt er zum großen Teil im Rollstuhl, nimmt am Familienleben teil und kommt an die frische Luft.

Das Ziel des Gesetzentwurfs, die Pflege von Beatmung- oder Wachkoma-Patienten mit einer generellen Pflege im Heim zu verbessern, sehen die Eltern deshalb nicht.

nach oben Zurück zum Seitenanfang