Weil Schulen und Kindertageseinrichtungen mindestens bis 19. April geschlossen sind, habe die Stadt folgende Maßnahmen getroffen: Von Dienstag an gibt es eine Notfallkinderbetreuung. Anspruch darauf haben ausschließlich Erziehungsberechtigte, die in systemrelevanten Berufen tätig sind.
Mehr zum ThemVoraussetzung ist, dass die Erziehungsberechtigten in den Bereichen Gesundheitsversorgung, öffentliche Sicherheit und Ordnung (Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz), öffentliche Infrastruktur (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung, Einrichtung für Menschen mit Behinderung, stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe) und in der Lebensmittelbranche arbeiten. Zudem müssten beide Erziehungsberechtigten in diesen Berufszweigen unabkömmlich sein.
Die Notfallbetreuung für Schulkinder gilt für Schüler der ersten bis sechsten Klasse. Sie findet von 7 bis 16 Uhr (inklusive eines warmen Mittagessens) statt. Der Ort der Betreuung stand am Sonntag noch nicht fest.
Ebenfalls organisiert sei diese Notfallbetreuung für Kleinst- und Kleinkinder U3 und Ü3. Hierfür sind die Träger zuständig. In Abstimmung mit der Stadtverwaltung haben sie einen Notfallbetreuungsplan erstellt. Am Montag soll bekannt gegeben werden, wo die Betreuung stattfindet. Sicher ist: Die Anmeldung erfolgt über Formulare.
Beide Anmeldeformulare für Kleinst- und Kleinkinder und Schulkinder sind auf der Homepage der Stadt Bruchsal unter www.bruchsal.de/corona eingestellt. Ebenfalls eingestellt ist ein Formular zur Bestätigung durch den Arbeitgeber, das der Anmeldung beigelegt werden muss, so teilt die Stadt weiter mit.
Von Montag an habe die Stadt Bruchsal ein Bürgertelefon freigeschaltet. Dort werden für Bruchsal relevante Fragen, keine allgemeinen Fragen zum Thema Corona, beantwortet. Das Bürgertelefon ist werktags von 8 bis 16 Uhr unter (0 72 51) 7 97 79 erreichbar.