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Giftige Luft

Prozess um Shisha-Bar: Keiner ist richtig schuld

Zittern, Übelkeit mit Erbrechen, Behandlung im Krankenhaus: Das waren die Folgen für drei Männer aus dem Besuch einer Bruchsaler Shisha-Bar. Sie hatten sich mit Kohlenmonoxid vergiftet. Die Schuldfrage sollte vor dem Bruchsaler Amtsgericht geklärt werden. Der Chef der Bar war nicht angeklagt, aber sein Angestellter, der die Wasserpfeifen im Nebenraum vorbereitete.

Wer ist Schuld, wenn Gäste einer Shisha-Bar mit einer Kohlenmonoxid-Vergiftung ins Krankenhaus müssen? Das soll nun vor Gericht geklärt werden.
Wer ist Schuld, wenn Gäste einer Shisha-Bar mit einer Kohlenmonoxid-Vergiftung ins Krankenhaus müssen? Das soll nun vor Gericht geklärt werden. Foto: dpa

Wer ist schuld, wenn Gäste einer Shisha-Bar ins Zittern kommen, sich übergeben müssen und im Krankenhaus mit Sauerstoff behandelt werden? Das waren die Folgen für drei Männer aus dem Besuch einer Bruchsaler Shisha-Bar. Sie hatten sich mit Kohlenmonoxid vergiftet. Die Schuldfrage sollte vor dem Bruchsaler Amtsgericht geklärt werden.

Das Amtsgericht Bruchsal hatte zu klären, ob ein heute 24-jähriger Mann dafür verantwortlich war, dass drei Gäste einer Bruchsaler Bar 2018 eine Rauchgasvergiftung erlitten. Der Chef der Bar war nicht angeklagt, aber sein Angestellter, der die Wasserpfeifen im Nebenraum vorbereitete.

Angeklagter am Grill im Nebenraum

Der Angeklagte bereitete auf einem Grill im Nebenraum der Bar die Kohlestückchen vor, mit denen die Verdampfung von Tabak und Wasser in Gang gesetzt wird. Und er hatte viel zu tun in jener kalten Samstagnacht in der Hildastraße bis plötzlich die Feuerwehr wegen Gasalarm eintraf.

Grenzwerte deutlich überschritten. Und Fenster waren zu.

Und die Bar gegenüber des Bahnhofs sowie darüberliegende Wohnungen räumte. Bis zu 145 ppm (parts per million) Kohlenmonoxid wurden gemessen. An Arbeitsplätzen sind 30 ppm erlaubt, ab 100 ppm kommt es zu  Gefährdung der Gesundheit. Die Feuerwehr fand geschlossene Fenster vor, einen vollen heißen Ascheimer und kein Messgerät für Kohlenmonoxid.

Der Chef war nicht da

Im fünf Meter entfernten Gastraum funktioniere zwar die Lüftung, aber drei Gäste vergifteten sich. Der Chef war an jenem Abend nicht in seiner Bar. Deshalb wurde das Verfahren gegen ihn (wie gegen die Bedienung) eingestellt. Blieb als Schuldiger der gebürtige Bruchsaler.

Bereitwillig, wenn auch etwas unsicher, gibt er Richter Thomas Köpfler Auskunft: „Ja, wir wurden eingewiesen für den Umgang mit der Kohle. Ich arbeitete seit einem halben Jahr an der Theke und im Nebenraum. Vorher gab es nie Reklamationen über die Luft.“ In seiner Erinnerung waren Fenster an jenem Abend offen.“

Staatsanwältin will Zeugen doch nicht hören

„Sie hätten die dicke Luft bemerken können. Etwas ist falsch gemacht worden“, sagt Staatsanwältin Christine Wittlich. Sie würde gerne die Geschädigten hören, sehe aber auch, dass eine Einstellung des Verfahrens möglich sei. Außerdem hat sich der Angeklagte entschuldigt und tut dies noch einmal. Für Richter Köpfler ist die Einstellung ebenfalls angemessen.

Zumal Verteidiger Joachim Weiß gute Argumente vorbringen kann: Auch aus den bis zu 24 Pfeifen im Gastraum entströmt CO. Vor allem gab es damals keine Anordnung der Stadt für den sicheren Betrieb. Sein Mandant konnte gar nicht wissen, ob er etwas falsch machte.

Einstellung gegen 1000 Euro Geldstrafe

So einigt man sich auf Einstellung des Verfahrens unter Auflagen. Der junge Mann muss 1 000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. In Raten, weil er wenig verdient. Er arbeitet nicht mehr in der Shisha-Bar, sondern hat einen Laden. Für Tabak und Wasserpfeifen. Aber Kohle vorbereiten - das macht er nur noch privat.

Das war eine Gefahr mit Ansage: Am 25. Februar 2018 vergifteten sich drei Besucher einer Bruchsaler Shisha-Bar mit Kohlenmonoxid (CO). Aber erst im März 2018 wollte das Ordnungsamt Bruchsal fünf Shisha-Bars, also Lokale mit Wasserpfeifen, überprüfen. Im Gemeinderat hatte jemand zuvor den richtigen Riecher und warnte vor dicker Luft in den boomenden Bars. Die Shisha-Tempel wurden zunächst wie Raucherkneipen behandelt.

CO-Messgeräte und Warnmelder in allen wurden in Baden-Württemberg erst ab Herbst 2018 zur Pflicht. Damals reagierte das Wirtschaftsministerium auf die Fälle von vergifteten erwachsenen Besuchern. Seitdem können Städte und Gemeinden über das Gaststättenrecht reagieren. So wurden im Februar 2019 elf von zwölf Pforzheimer Bars wegen zu viel CO zeitweise dicht gemacht.

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