Auch Ladengeschäfte, die vor ihrem Eingang Waren anbieten oder Werbung aufstellen, müssen für die Nutzung von Wegen und Plätzen etwas zahlen. Die Stadt Bruchsal erhebt dann eine Jahresgebühr, je nachdem, wie viel öffentlicher Raum beansprucht wird.
Diese Kosten werden den Bruchsaler Geschäften 2020 erlassen. Das beschloss der Gemeinderat einstimmig auf Vorschlag der Verwaltung. Denn durch die zwangsweise Schließung von März bis Mai konnte die Geschäfte den Raum gar nicht oder kaum nutzen.
Eine vergleichbare Gebühr für Lokale oder Eisdielen mit Außenbewirtung wird in diesem Jahr ebenfalls nicht eingezogen. Die Sondernutzung von Straßen und Plätzen ist auch für die Wirte einmalig kostenfrei. Denn Restaurants und Läden hatten in den Schließungsmonaten nichts von dem ihnen überlassenen Raum.
Durch diese Unterstützung von zwei coronageschädigten Branchen verzichtet die Stadt auf Einnahmen von rund 21.000 Euro im Jahr
Den Lokalen wird außerdem je nach Möglichkeit erlaubt, ihre Außenbewirtung auszudehnen, um die Abstandsregeln bei der Bewirtung einzuhalten. Auch der zusätzlich genutzte Raum bleibt bis 30. September gebührenfrei.
So unbürokratisch wie möglich, so bürokratisch wie nötig, werden wir das tun.Cornelia Petzold-Schick, Oberbürgermeisterin der Stadt Bruchsal
Alle Fraktionen im Gemeinderat unterstützten die Entscheidung als wichtige Geste gegenüber den Geschäften und Gaststätten. Einige Redner forderten die Verwaltung auf, die Anträge möglichst unbürokratisch zu bearbeiten.
„So unbürokratisch wie möglich, so bürokratisch wie nötig, werden wir das tun“, sagte Oberbürgermeisterin Cornelia Petzold-Schick dazu.