„Wir haben das Mehrfamilienhaus abgelehnt“, berichtet Ortsvorsteher Wolfgang Bohnert gegenüber dieser Zeitung. „Der Baukörper erscheint uns zu groß.“ Das von der Stadt genehmigte Gebäude soll in der Schwarzwaldstraße in der Nähe des Friedhofs entstehen.
Was ist mit den Stellplätzen?
Es sind aber nicht nur die Dimensionen des Bauwerks, die die Neusatzer Kommunalpolitiker stören. Aus ihrer Sicht ist die Stellplatzfrage nicht geklärt. „Wir können uns nicht vorstellen, dass die Stellplätze in der Form, in der der Investor sie nachweist, in der Praxis funktionieren“, meinte Bohnert. Dennoch habe die Stadt die Baugenehmigung gegen das Votum des Ortschaftsrates erteilt.
Kein Einzelfall
Das aktuelle Problem in der Schwarzwaldstraße ist kein Einzelfall und wurde von den BNN bereits wiederholt thematisiert. Für den historischen Ortskern in Neusatz gibt es keinen Bebauungsplan. Das Bauvorhaben ist deshalb nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches zu beurteilen, der (so der Gesetzestext) die „Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ regelt und in den vergangenen Jahren in Bühl immer wieder für Ärger sorgte. Neubauten sollen sich „nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen“.
Gleich mehrere ähnliche Projekte
Ähnliche Streitfälle wie in der Schwarzwaldstraße gibt es zurzeit in der Bühler Seite in Altschweier und an der Ecke Drei-Tore-Straße/Gebersbergstraße in Neusatz ( wir berichteten ). Die Dimensionen der jeweils geplanten Mehrfamilienhäuser stehen bei den Ortschaftsräten und in der Bevölkerung gleichermaßen ganz erheblich in der Kritik.
Verständnis für Bauordnungsabteilung
Zumindest im Hinblick auf das Projekt in der Schwarzwaldstraße hat Wolfgang Bohnert aber Verständnis für die Genehmigung durch die Bauordnungsabteilung der Stadtverwaltung. „Gerade im Hinblick auf den Paragrafen 34 gibt es immer Meinungen in Ortschaftsräten, die der Bauordnungsabteilung widersprechen“, sagt Bohnert. „Der Bauherr hat aber einen Rechtsanspruch auf eine Baugenehmigung. Das haben in der Vergangenheit Rechtsstreitigkeiten vor dem Verwaltungsgericht immer wieder gezeigt.“
Probleme mit Investoren
Bohnert weist aber auch darauf hin, dass es in der Regel die großen Projekte von Investoren sind, die in Neusatz und anderen Stadtteilen für Kontroversen sorgen. „Wenn ein Privatmann einen Bauantrag für ein Ein- oder Zweifamilienhaus stellt, gibt es meist keine Schwierigkeiten“, berichtet er. „Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen wie beispielsweise jüngst in der Panoramastraße, für die es sogar einen Bebauungsplan gibt. Der wiederum gab dem Bauherrn und seinen Vorstellungen Recht.“ Wolfgang Bohnert berichtet, dass es bei Streitigkeiten sehr oft nicht um die Dimensionen des Gebäudes, sondern um die Stellplätze geht.
OB Schnurr verteidigt Projekt
Oberbürgermeister Hubert Schnurr ist über die Ablehnung des Neubauvorhabens in Neusatz erstaunt. „Es handelt sich lediglich um ein Vierfamilienhaus, das auf Wunsch des Ortschaftsrats vom Architekten mehrfach umgeplant wurde“, berichtet er. „Das Gebäude ist in zwei bergwärts gestaffelte Baukörper gegliedert, dazwischen befindet sich die Tiefgarage.“ Schnurr betont, dass sich der geplante Neubau aus seiner Sicht gut in das städtebauliche Umfeld einfügt. „Die beiden Baukörper haben aber Flachdächer“, sagt er. „Die haben in Neusatz offensichtlich Akzeptanzprobleme.“