Der Bauherr verliert dadurch in der Dachgeschosswohnung des Dreifamilienhauses einige Quadratmeter. Aktuell hat er die Baustelle stillgelegt.
Vorwürfe gegen Stadtverwaltung
Bauherr Werner Füller richtet heftige Vorwürfe gegen die Stadtverwaltung. Die thematisiert er nicht nur gegenüber dieser Zeitung, sondern öffentlichkeitswirksam auch in einem Aushang am bereits fertig gestellten Rohbau in der Hänferstraße. Das Dreifamilienhaus mit einer Grundfläche von rund 112 Quadratmetern ist an der Stelle seines erheblich kleineren Elternhauses entstanden, das zu den zahlreichen Altbauten im Hänferdorf gehörte, die in den beiden vergangenen Jahrzehnten Neubauten weichen mussten.
Restriktiver Bebauungsplan
Seit 2009 gilt für das Hänferdorf ein Bebauungsplan, den OB Hubert Schnurr am 27. Oktober 2018 im Interview mit dieser Zeitung als „einen der restriktivsten im Stadtgebiet“ bezeichnet hat. „Die Neubauten, die in den vergangenen Jahren entstanden sind, fügen sich gut in das städtebauliche Umfeld ein“, meinte Schnurr. Für eine Erhaltungssatzung, die die Altbauten schützt, sah er deshalb keinen Bedarf. Der OB geht davon aus, dass er den typischen kleinteiligen Charakter des Hänferdorfes mit Hilfe des Bebauungsplans erhalten kann.
Neubau ist größer als Altbau
Gerade der ist nun Anlass für den eskalierenden Streit mit dem Bauherrn. Auch in der Hänferstraße ersetzt das Dreifamilienhaus ein kleineres Zweifamilienhaus, dessen Dachgeschoss nicht ausgebaut war. Schon bei der Planung gab es unterschiedliche Auffassungen. Füller wollte den Neubau einen Meter weiter von der Straße abrücken und ihn außerdem um 90 Grad drehen. Er sollte also nicht mit dem Giebel, sondern mit der Traufseite an die Hänferstraße grenzen. Dadurch wäre das Gebäude, so die Auffassung des Bauherrn, weniger wuchtig erschienen. Beides ließ der Bebauungsplan nicht zu. Dies betont Corina Bergmaier, Leiterin der städtischen Baurechtsbehörde, auf Anfrage dieser Zeitung.
6,40 Meter Wandhöhe genehmigt
Bei der Ausführung kam es zu weiteren Meinungsverschiedenheiten und Problemen. Genehmigt wurde dem Bauherrn ein zweigeschossiges Gebäude mit Kniestock. Insgesamt durfte aber die Wandhöhe von 6,40 Meter nicht überschritten werden. Maßgeblich ist dabei ein bestimmter Bezugspunkt in der Hänferstraße.
Solche Bezugspunkte werden, um es den Architekten einfacher zu machen, in aller Regel am Standort von Kanaldeckeln im Straßenraum festgelegt. So ist es auch in diesem Fall. Der Bauherr und sein Architekt orientierten sich bei der Wandhöhe aber an der Kellerdecke, die ein Stück höher ansetzt als geplant, weil Füller den alten Bruchsteinkeller seines Elternhauses erhalten hat. „Ansonsten hätte ich drei Stufen nach unten gehen müssen, um ins Erdgeschoss zu kommen“, klagt er.
Bauherr will Kniestock
Jedenfalls stellte die Stadtverwaltung im Rahmen der Bauüberwachung fest, dass der Bau auch ohne Kniestock bereits die erlaubten 6,40 Meter erreicht hat. Füller ließ deshalb unmittelbar über der oberstern Geschossdecke des zweigeschossigen Gebäudes ein Satteldach errichten, ist aber mit dieser Lösung nicht zufrieden. Er geht davon aus, dass ihm dadurch in der Dachgeschosswohnung mehr als 40 Quadratmeter verloren gehen und will den Kniestock unbedingt bauen. Statt 108 Quadratmetern im Dachgeschoss habe er nur noch 65. Bergmaier sieht das anders. Füller gehe von einer falschen Berechnungsgrundlage aus. Tatsächlich seien es nur zehn Quadratmeter. Als Lösung bietet sie ihm Gauben auf dem Satteldach an, die die Wohnfläche vergrößern. Doch auch für diese gelten innerhalb des Bebauungsplans strikte Regeln. Große Gauben sind nicht möglich. „Ich hoffe, dass das Mehrfamilienhaus bald fertig gestellt wird“, sagt Bergmaier. „Die Wohnungen werden in Bühl dringend benötigt.“
Erhaltungssatzung für das Hänferdorf
Bereits am 27. Oktober 2018 haben die BNN ausführlich über das pittoreske Hänferdorf berichtet, dessen Charakter sich durch zahlreiche Neubauten verändert und eine Erhaltungssatzung angeregt. Hier ist der Link zum Beitrag.