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Leiter des Rastatter Umweltamts im Interview

PFC-Pläne in Bühl: „Könnten positive Wirkung auf Umwelt erreichen”

Die Komplettversiegelung einer großen Fläche ist der Kern des PFC-Sanierungsvorhabens in den Bühler Bußmatten. Doch wie ist das aus umweltfachlichen Gesichtspunkten zu bewerten?

Wolfgang Hennegriff, Nachfolger von Manfred Flittner im Umweltamt des Landkreises Rastatt seit dem 1. September 2017.
Wolfgang Hennegriff, Nachfolger von Manfred Flittner im Umweltamt des Landkreises Rastatt seit dem 1. September 2017. Foto: Landratsamt

Nach der einstimmigen Entscheidung des Bühler Gemeinderats, eine Fläche in den Bußmatten mit PFC -belastetem Material aufzufüllen und sie anschließend zu versiegeln, ist nun das Landratsamt Rastatt als Genehmigungsbehörde gefordert. Wolfgang Hennegriff ist der Leiter des Umweltamts und beantwortet Fragen von Wilfried Lienhard.

Wie schätzen Sie die Bühler Pläne ganz allgemein ein?
Wolfgang Hennegriff

Mit dem Vorhaben Sanierungsplan Bußmatten könnten mehrere Ziele mit positiven Wirkungen auf die Umwelt erreicht werden: Die Bereitstellung von Flächen für die gewerbliche Entwicklung wird auf Flächen gelenkt, die bereits durch schädliche Bodenveränderungen in ihrer Funktion beeinträchtigt sind. Dadurch werden andere Flächen, die noch uneingeschränkt in ihren Bodenfunktionen in vollem Umfang zur Verfügung stehen, geschont. Durch die geplante Sicherung der mit PFC belasteten Flächen im Planungsgebiet Bußmatten soll die Auswaschung von PFC aus den Böden und deren Verlagerung ins Grundwasser unterbunden werden. Insgesamt soll dadurch eine Minderung von PFC-Einträgen in den Grundwasserleiter erzielt werden. Da die Entwicklungsfläche auf eine festgelegte Geländehöhe aufgefüllt werden soll, werden weitere Bodenmaterialien dazu benötigt. Es ist vorgesehen, dass für die Gewinnung dieser Bodenmaterialien auch andere mit PFC belastete Flächen durch einen Bodenaustausch saniert werden sollen. Dies ist auf einigen Feldern im Einzugsgebiet des Wasserwerks Balzhofen geplant.

In welchem Umfang kann das rechtlich möglich sein?
Hennegriff

Das wird noch zu prüfen sein. Durch den Bodenaustausch auf den belasteten Feldern im Wassereinzugsgebiet könnte das dortige Grundwasservorkommen vor weiteren PFC-Schadstoffeinträgen besser geschützt werden. Die Bodenmaterialien, die auf der Fläche in den Bußmatten eingebaut werden können, unterliegen den Anforderungen des Bodenschutzrechtes. Das Umweltamt wird daher sehr genau prüfen, welche Bodenmaterialien aus welchen Entnahmeflächen dort aufgebracht werden können. In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass von der Entwicklungsfläche keine schädlichen Umweltwirkungen ausgehen.

Ist die Bodenversiegelung nicht eine kritische Sache?
Hennegriff

Grundsätzlich sollte sich die Bodenversiegelung aus wasserwirtschaftlichen Gründen bei Flächeninanspruchnahmen – wie hier für die Bereitstellung von Flächen für die gewerbliche Entwicklung - nur auf das unbedingt notwendige Maß beschränken. Da die vorgesehenen Flächen jedoch mit PFC belastet sind, ist für deren geplanten Nutzung eine vollständige Versiegelung als Sicherungsmaßnahme notwendig.

Und wo soll das Regenwasser hin?
Hennegriff

Die Vollversiegelung hat die Konsequenz, dass das Niederschlagswasser, das auf diesen Flächen anfällt, gefasst und entsprechend den wasserwirtschaftlichen Richtlinien behandelt werden muss. Möglicherweise sind über die Versiegelung hinaus auch noch weitergehende Sicherungsmaßnahmen erforderlich.

Waren Sie oder eine andere Stelle des Landratsamts in die Planungen eingebunden, und wenn ja, auf welche Weise?
Hennegriff

Hennegriff: Das Umweltamt war in die Planungen eingebunden. Solche Sanierungsvorhaben werden im Rahmen der Bearbeitung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen in der Bewertungskommission Altlasten fachtechnisch beraten und bearbeitet. Der jetzt vorliegende Entwurf des Sanierungsplanes Bühl-Bußmatten ist durch das Umweltamt zunächst noch fachtechnisch zu prüfen und mit den übergeordneten Fachbehörden abzustimmen. Falls der Entwurf des Sanierungsplanes rechtlich zulässig ist, wird er in der Bewertungskommission Altlasten beraten.

In Bühl ist die Rede von einem Pilotprojekt, das bundesweit Modellcharakter erlangen könnten. Teilen Sie diese Ansicht? Und wäre es an anderen Stellen in Mittelbaden auch denkbar?
Hennegriff

Aus einem Entwurf eines Sanierungsvorhabens bereits im jetzigen Planungsstadium eine solche Bewertung abzugeben, ist zu verfrüht. Zunächst sind noch weitere fachtechnische und rechtliche Prüfungen und Abstimmungen mit den übergeordneten Fachbehörden und in der Bewertungskommission Altlasten notwendig. Die Übertragbarkeit auf andere Standorte kann erst nach einer eingehenden Bewertung der Erfahrungen, die aus diesem Vorhaben gewonnen werden können, geprüft werden. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass es sich bei den durch PFC verursachten Verunreinigungen um ein ganz spezifisches Problem handelt. Ob die hierfür gefundenen Lösungsansätze auf andere Fälle übertragbar sind, ist derzeit noch nicht absehbar.

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