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CDU-Stadtrat verunglimpft

Ehemaliger Bürgermeister von Ettlingen akzeptiert Strafbefehl wegen „Sex-Postings“

Thomas Fedrow, Bürgermeister a.D. und Vorsitzender der Unabhängigen Liste (ULi), hat den Einspruch gegen einen Strafbefehl des Amtsgericht nun doch zurückgenommen. Zunächst hatte er noch versucht, die "Sex Postings" seinem früheren Pressesprecher in die Schuhe zu schieben.

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Akzeptiert die Geldstrafe wegen übler Nachrede: Thomas Fedrow. Foto: N/A

Thomas Fedrow, Bürgermeister a.D. und Vorsitzender der Unabhängigen Liste (ULi), hat den Einspruch gegen einen Strafbefehl des Amtsgericht nun doch zurückgenommen. Zunächst hatte er noch versucht, die "Sex Postings" seinem früheren Pressesprecher in die Schuhe zu schieben.

Die Indizien verdichteten sich im Laufe der Verhandlung so stark, dass Amtsrichter Zaunbrecher dem Angeklagten Bürgermeister a. D. Thomas Fedrow dringend nahe legte, seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl in Höhe von 60 Tagessätzen à 150 Euro, was 9 000 Euro wären, zurückzuziehen.

Zuvor hatte der ULi-Vorsitzende versucht, die Urheberschaft für Postings in Facebook, die den Tatbestand der „Üblen Nachrede“ erfüllen, seinem früheren ULi-Pressesprecher in die Schuhe zu schieben.

CDU-Stadtrat verunglimpft

In diesen Postings, sie erschienen am Fastnachtsmontag, 12. Februar 2018, wurde über die ULi-Adresse, für die Fedrow presserechtlich verantwortlich ist, suggeriert, Stadtrat Lorenzo Saladino (CDU) habe eine Liebschaft und er reiche im Internet „Sexbilder“ weiter.

Dagegen hatte der CDU-Stadtrat Strafanzeige gegen den früheren Bürgermeister wegen des Straftatbestands der „Üblen Nachrede“ gestellt . Eine Richterin beim Amtsgericht war schon vor Monaten zu der Auffassung gelangt, dass die beiden von ULi ins Facebook gestellten Posts den Tatbestand der „Üblen Nachrede“ erfüllen und den Strafbefehl gegen Fedrow erlassen. Der durch die Posts verunglimpfte CDU-Stadtrat schilderte am Donnerstag bei der Zeugenbefragung vor Richter Zaunbrecher wie belastend diese Behauptungen für die ganze Familie gewesen seien.

Frust nach "blamabler" Abwahl?

Er meinte, dass Fedrow deshalb hinter den Posts gestanden haben könnte, weil er noch „voller Hass“ wegen seiner blamablen Abwahl als Ettlinger Bürgermeister mit Null zu 32 Stimmen im Gemeinderat gewesen sei. Nach weiteren kommunalpolitischen Ausführungen bremste Richter Zaunbrecher den Zeugen ein: „Wir sind hier nicht auf einer politischen Veranstaltung.Hier ist nicht der Gemeinderat, sondern das Amtsgericht.“

Zu Ungunsten von Fedrow kippte die Verhandlung vor dem Amtsgericht, als der frühere ULi-Pressesprecher in den Zeugenstand kam. Er überzeugte das Gericht davon, dass er mit den Facebook-Posts nichts zu tun habe. Fedrow hielt dem entgegen, er könne nicht Urheber eines von der Staatsanwaltschaft ebenfalls beanstandeten Mails am 13. Februar gewesen sein, weil er zu dem Zeitpunkt als es geschickt worden sei, nachweislich einen politischen Termin gehabt habe Dem hielt Richter Zaunbrecher entgegen, dass dies im Zeitalter von Smartphone, Facebook und Twitter gar kein Argument sei: Auch von einem amerikanischen Präsidenten oder aus dem Bundeskabinett würden während laufender Sitzungen von fast jedem Ort aus Botschaften auf Facebook oder Twitter abgesetzt.

Zum Verhängnis wurde Fedrow schließlich, dass sein früherer Pressesprecher den Mailverkehr vom 13. Februar 2018 zwischen ihm und Fedrow vorlegte, der für das Gericht ein klares Indiz war, dass Fedrow die verunglimpfenden Posts nicht sofort aus dem Internet entfernen wollte. Darin forderte er seinen Pressesprecher auf, doch an die unbekannte Absenderin, die sich über die beiden Posts beschwerte, zu schreiben, dass es „Beweise“ für die zwei Behauptungen – Sexfotos/Liebschaft – gebe. Letzterer Aufforderung folgte der Pressesprecher damals nicht.

Pressesprecher soll Schuld gewesen sein

Zuvor hatte Fedrow behauptet, dass sein Pressesprecher nach einer ULi-Sitzung zugeben habe, für die Posts verantwortlich zu sein und dass es dafür Zeugen gebe. Staatsanwalt Claus Möllinger hatte angezweifelt, dass die Aussagen der „Zeugen“, aus der schließlich eine Zeugin wurde, glaubwürdig seien. Als er den vorliegenden Mail-Verkehr vom 13. Februar genauer unter die Lupe nahm, hatte er von Fedrows Aussagen genug: „Sie haben eine Lüge nach der anderen präsentiert.“ Man sei hier in einem Strafverfahren, das schlimmer ausgehen könne, als das Ergebnis im schriftlichen Verfahren. Sowohl Gericht wie Staatsanwaltschaft kämen zur Auffassung, dass nach der Befragung der ersten drei Zeugen Fedrow die „Felle davonschwimmen“. Zaunbrecher legte Volker Fetzner, Anwalt von Fedrow, nahe, seinen Mandanten davon zu überzeugen, dass ein Zurückziehen des Einspruchs gegen den Strafbefehl gut wäre im Hinblick auf ein sonst vielleicht fälliges höheres Strafmaß. Nach einer kurzen Pause nahm der aufgrund der Umstände zur Einsicht gekommene Fedrow seinen Einspruch zurück und akzeptierte den Strafbefehl.

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