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Investor wollte 480.000 Euro

Endgültiger Erfolg der Stadt Ettlingen im Rechtsstreit mit WLH

Nicht nur finanzielle Hiobsbotschaften wie den Einbruch der Gewerbesteuer um 20 Millionen Euro, hatte Oberbürgermeister Johannes Arnold bei der Gemeinderatssitzung am Mittwochabend in der Ettlinger Stadthalle zu verkünden.

Es ging um die Einforderung von vorgeblichem Mietausfall in einem WLH gehörenden Gebäude an der Ecke Hilda-/Karlsruher Straße in Ettlingen.
Es ging um die Einforderung von vorgeblichem Mietausfall in einem WLH gehörenden Gebäude an der Ecke Hilda-/Karlsruher Straße in Ettlingen. Foto: Werner Bentz

Er teilte mit, die Stadt habe jetzt im Rechtsstreit gegen den Ettlinger Investor WLH „endgültig obsiegt“. Um gleich noch genüsslich öffentlich anzufügen: "Ich bin mir sicher, die örtliche Zeitung hätte ausführlicher berichtet, wenn wir eine auf die Nuss bekommen hätten, umso süßer ist jetzt der Erfolg."

Investor WLH wollte 480.000 Euro

Die BNN hatten bereits am 29. April berichtet, dass die Klage des Investors WLH (Projekt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft) gegen die Stadt von der zehnten Zivilkammer des Karlsruher Landgerichts abgewiesen worden war.

In dem Rechtsstreit ging es um eine Schadenersatzforderung von WLH in Höhe von 480.000 Euro (wir berichteten mehrmals). Gestützt auf einen formaljuristischen Erfolg vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wollte der Ettlinger Unternehmer, der zunächst mit seiner finanziellen Forderung gescheitert war, im Nachgang noch an die knappe halbe Million Euro kommen.

Es ging dabei um die Einforderung von vorgeblichem Mietausfall in einem WLH gehörenden Gebäude an der Ecke Hilda-/Karlsruher Straße in Ettlingen.

Mietvertrag für dm-Markt in Hildastraße

Dort hatte WLH bereits einen Mietvertrag für einen dm-Markt in Aussicht. Der kam aber aus Sicht von WLH, so der Vorwurf, nicht zustande, weil die Stadt missbräuchlich ein Einzelhandelskonzept ins Spiel gebracht habe. Das habe eine Ansiedlung des Marktes ausgeschlossen.

Städtebaulicher Vertrag kam doch auf Betreiben von WLH zustande.
Johannes Arnold, Oberbürgermeister

Schon bei der Hauptverhandlung Anfang Februar vor dem Karlsruher Landgericht bestritt OB Johannes Arnold die Einlassung der WLH-Rechtsvertretung: Die verwaltungsrechtliche Überlegung in Verbindung mit dem Einzelhandelskonzept hätte nur eine untergeordnete Rolle gespielt. Vielmehr habe die Stadt auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages gehandelt, „der auf Betreiben von WLH zustande gekommen ist“.

Kläger lässt Rechtsfrist verstreichen

In der Gemeinderatssitzung vom Mittwoch hatte OB Arnold gesagt, dass der Kläger nach der Gerichtsentscheidung im April von seiner Berufungsmöglichkeit keinen Gebrauch gemacht habe. Die Rechtsmittelfrist sei abgelaufen und damit das Urteil rechtskräftig.

Wie Bürgermeister Moritz Heidecker, „Hausjurist“ der Stadt Ettlingen, am Freitag mitteilte, habe die Stadt in allen Punkten Recht bekommen.

Das Landgericht habe die Amtshaftungsansprüche zurückgewiesen. Die Richter seien zum Ergebnis gekommen, dass von Seiten der Stadt keine Pflichtverletzungen vorliegen und insbesondere im Vorfeld keine Aufklärungspflichten verletzt wurden. Außerdem sei das Vorliegen von Mietausfällen nicht plausibel.

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