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Genehmigung unter Auflagen

Gegen Corona-Maßnahmen: 50 Menschen demonstrieren in Ettlingen für ihre Grundrechte

In Ettlingen haben am Samstag 50 Menschen für ihre Grundrechte demonstriert. Durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus sehen sie diese unverhältnismäßig stark eingeschränkt. Die Mahnwache wurde von der Stadt unter Auflagen genehmigt. So mussten die Teilnehmer untereinander den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.

Mit Plakaten demonstrierten 50 Menschen vor dem Ettlinger Schloss für die Aufhebung der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus.
Mit Plakaten demonstrierten 50 Menschen vor dem Ettlinger Schloss für die Aufhebung der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. Foto: Trauden

Mitarbeiter des Ordnungsamtes und der Polizei überwachten die Einhaltung. Organisiert wurde die Mahnwache von zwei Frauen aus Ettlingen. Über Facebook und in ihrem Bekanntenkreis hatten sie dafür geworben. Als "Notstandsgesetze" bezeichnete eine der beiden Organisatorinnen, Yvonne Gukelberger-Seele, die Corona-Regelungen. Die Maßnahmen gehen ihrer Meinung nach zu weit. Das Coronavirus sei "nicht gefährlicher und nicht ungefährlicher als ein normaler Grippevirus".

Demonstranten fordern Beendigung des Lockdowns

Deshalb sollten diejenigen, die sich davor schützen wollen, dies auf freiwilliger Basis tun und nicht durch Zwangsmaßnahmen. Das öffentliche Leben müsse wieder aufgenommen, der öffentliche Raum "ohne Einschränkung" wieder zur Verfügung gestellt werden. Dazu zähle beispielsweise auch die Öffnung von  Kitas und Spielplätzen. "Wir wollen eine Beendigung des Lockdowns", so Gukelberger-Seele.

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"Sinnvoller Schutz von Risikogruppen" soll erlaubt bleiben

"Akzeptiert wird sinnvoller Schutz von Menschen, die zur Risikogruppe gehören und die sich nicht selbst schützen können", hieß es auf einem der Banner, die die Demonstranten vor dem Ettlinger Schloss ausgelegt hatten. "Es ist gut, dass Krankenhäuser die Sicherheit erhöht haben und da nicht jeder rein darf", führte Gukelberger-Seele aus. Allerdings müsse es beispielsweise weiter die Möglichkeit für Angehörige geben, "sich von toten Menschen im Krankenhaus zu verabschieden". Bei einer strengen Auslegung des Besuchsverbots in Kliniken ist das derzeit nicht möglich.

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Sorge um den Datenschutz

Sorgen machen sich die Organisatorinnen der Mahnwache auch um den Datenschutz. "Wir sind sehr besorgt, dass uns der genommen wird zugunsten einer Corona-App", sagte Gukelberger-Seele. Eine solche App dient der Verfolgung von Corona-Infektionen und ist in anderen Ländern bereits im Einsatz. In Deutschland wird die Nutzung noch diskutiert.

Lockdown als Rechtfertigung für Zwangsimpfung?

Die Aussicht auf eine Zwangsimpfung gegen das Virus besorgte andere Demonstranten. Ein Mann, der mit Tochter und Ehefrau vor das Ettlinger Schloss gekommen war, sieht in dem Lockdown auch eine "Rechtfertigung für die Zwangsimpfung". Dabei würden die möglichen Nebenwirkungen gar nicht bedacht.

Die verhängten Beschränkungen verhinderten, dass sich Gesunde mit Corona infizieren, die die Erkrankung gut überstehen könnten. So könne keine Herdenimmunität erreicht werden und ein Impfstoff bleibe die einzige Option. Der Mann, der in einem Nachbarort Ettlingens wohnt, hält den Umgang Schwedens mit dem Virus für den richtigen. Dort bleiben Schulen, Restaurants oder auch Cafés geöffnet, damit die Menschen sich weiterhin treffen und irgendwann die Herdenimmunität erreicht wird. "Diejenigen, die für sich ein Risiko sehen, sollen zuhause bleiben", so der Teilnehmer der Mahnwache.

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Demo in Stuttgart

Ettlingens Oberbürgermeister Johannes Arnold beruft sich bei der Genehmigung der Mahnwache auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einer Grundrechts-Demo in Stuttgart. Die Karlsruher Richter hatten vor einigen Tagen dem Eilantrag des Veranstalters der Demonstration stattgegeben, nachdem die Stadt Stuttgart die Veranstaltung zunächst untersagt hatte. Die Demonstration konnte daraufhin unter Auflagen stattfinden. Die Teilnehmerzahl wurde auf 50 begrenzt und die Teilnehmer mussten untereinander einen Abstand von 1,5 Metern einhalten.

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