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OLG hat entschieden

Urteil: Waldbronn haftet teilweise für millionenschwere Bürgschaft

Die Gemeinde Waldbronn haftet teilweise für eine drohende Millionenforderung des kommunalen Versorgungsverbandes gegen den insolventen Betreiber der Kurklinik Waldbronn. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe am Donnerstag entschieden.

Richter und Gesetze
Ein Richter mit den «Deutschen Gesetzen» in einem Sitzungssaal des Oberlandesgerichtes in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/Archiv
Die Gemeinde Waldbronn haftet teilweise für eine drohende Millionenforderung des kommunalen Versorgungsverbandes gegen den insolventen Betreiber der Kurklinik Waldbronn.

Der ganz schwere Brocken sei ihm vom Herzen gefallen, sagte Bürgermeister Franz Masino unmittelbar nach der Entscheidung des 12. Zivilsenates am Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe. „Es war richtig“, so der Waldbronner Verwaltungschef weiter, „gegen das Urteil am Landgericht Berufung eingelegt zu haben.“ Grund zum Jubeln, auch daraus machte der Schultes keinen Hehl, ebenso wenig wie die Gemeinderäte, die dem Spruch des Gerichtes bewohnten, gebe allerdings auch keinen.

"Salomonisches Urteil“

Wie mehrfach berichtet, geht es in dem Rechtsstreit zwischen dem kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) und der Gemeinde um eine Gewährträgerschaft. Das diese Trägerschaft, im Grunde eine Bürgerschaft, über die Dauer von 40 Jahren Gültigkeit hatte, steht für den vorsitzenden Richter des Zivilsenates, Ulrich Guttenberg, außer Frage. Insoweit folgten die OLG-Richter der Auffassung ihrer Kollegen vom Landgericht (1. Instanz). Allerdings, und das lässt Masino von einem „salomonischen Urteil“ sprechen, bezieht sich die Gewährsträgerschaft, wie vom KVBW gefordert, nicht auch auf die Klinikstandorte Dobel und Bad Herrenalb, sondern „lediglich“ auf die vormalige Kur- beziehungsweise Rulandklinik Reichenbach. Richter Guttenberg bezog sich bei dieser Einschätzung auf den Text der Gewährleistungsurkunde aus dem Jahr 1974.

Rentenlasten in Millionenhöhe gefordert

Eben durch diese Gewährleistung hat sich damals die Gemeinde dazu verpflichtet, für Zahlungsverpflichtungen einer zahlungsunfähigen Kurklinik gegenüber dem KVBW einzutreten. Der Fall trat tatsächlich ein. 2016 wurde über das Vermögen des Betreibers der Kurklinik das Insolvenzverfahren eröffnet. Damit konnte die Klinik auch nicht mehr ihren Teil zu der über eine Umlage finanzierten Zusatzaltersversorgung für Klinikmitarbeiter, angeboten vom KVBW, bezahlten. Der Versorgungsverband machte sodann gegenüber dem Insolvenzverwalter (der Kurklinik) Abfindungen für die Rentenlasten in Höhe von 34 Millionen Euro geltend.

Schlüssige Rechnung fehlt

Lässt sich das nicht komplett durch die Konkursmasse begleichen - und davon ist auszugehen - muss, so die Auffassung des KVBW, die Gemeinde als Gewährträger herhalten. Um welche Beträge es sich dabei nun handle, befand Guttenberg, ließe sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Abgesehen davon hat der KVBW der Gemeinde noch gar keine schlüssige Rechnung vorgelegt.

Vor dem Urteil war Optimismus

Kurzum: Da die Gewährträgerschaft weder ausdrücklich noch stillschweigend (davon ging die Gemeinde aus) gekündigt worden sei, so das Fazit des Gerichts, habe sie bis zur offiziellen Kündigung 2014 Bestand gehabt. Enttäuscht zeigte sich Gemeinderat Kurt Bechtel (Freie Wähler) von dem Urteil. Hildegard Schottmüller (CDU) räumte ein, optimistischer gewesen zu sein. Mit mehr habe man nicht rechnen können, meinte indes Peter Buss (Grüne).

Wie geht es weiter?

Die weitere Vorgehensweise soll im Gemeinderat beraten werden. Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen kann Beschwerde eingelegt werden, was aber eher unwahrscheinlich ist. Zielführender dürfte es sein, wenn sich Gemeindevertreter und Vertreter des KVBW an einen Tisch setzen; vorausgesetzt es liegen Zahlen vor. Kommt es zu keiner Einigung, wird die Angelegenheit abermals bei Gericht aufschlagen. Dann geht es um konkrete finanzielle Forderungen in Millionenhöhe.

(Klaus Müller)
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