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Erhöhung im Kindergarten

So entwickeln sich die Gebühren in den Kommunen rund um Ettlingen im Jahr 2020

Wie ändern sich im neuen Jahr 2020 die Gebühren bei den Kommunen im südlichen Landkreis Karlsruhe und im benachbarten Bad Herrenalb? Die BNN befassten sich mit Ettlingen, Rheinstetten, Waldbronn, Malsch, Karlsbad und Bad Herrenalb.

Verschiedene Geldscheine liegen sortiert auf einem Haufen
Verschiedene Geldscheine liegen sortiert auf einem Haufen. Foto: Monika Skolimowska/zb/dpa/Archivbild

Eltern in Karlsbad müssen künftig mehr für die Betreuung ihrer Kinder zahlen: Die Elternbeiträge für unter Dreijährige und über Dreijährige werden um drei Prozent erhöht. Für Kinder ab drei Jahren in der Regelgruppe zahlen Eltern bei einem Kind in der Familie künftig 128 Euro statt wie bisher 125 Euro.

Bei den verlängerten Öffnungszeiten (6,5 Stunden) erhöhen sich die Kosten von 149 Euro auf 154 Euro. Für unter Dreijährige erhöhen sich die Kosten in der Regelgruppe bei einem Kind in der Familie auf künftig 262 Euro und in der Ganztagsgruppe auf 526 Euro.

Karlsbad

Auch das Kita-Essen wird teurer: Bislang beträgt der Einheitspreis für ein Mittagessen 3,35 Euro. Weil die Träger der insgesamt zwölf Kindergärten bei den Caterern unterschiedliche Wege einschlagen, wird es künftig unterschiedlich berechnet. Außerdem kann die Gemeinde die Kosten für die Service-Kräfte im Service-Bereich nicht mehr über die Betriebskosten verrechnen.

Die Bestattungsgebühren in Karlsbad werden 2020 neu kalkuliert, gibt Kämmerin Petra Goldschmidt einen Ausblick auf das kommende Jahr. Derzeit kostet eine normale Bestattung 425 Euro, darunter fällt nur das Öffnen und Schließen des Grabes. Die Beisetzung von Urnen schlägt mit 175 Euro zu Buche.

Die Kosten für das Freibad in Karlsbad erhöhen sich moderat, wie Goldschmidt mitteilt. Erwachsene zahlen in der Saison, die im Mai beginnt, 4,50 Euro statt wie bisher 3,80 Euro für die Einzelkarte. Der ermäßigte Eintritt wird von zwei Euro auf 2,20 Euro erhöht. Auch die Saisonkarten kosten etwas mehr: Erwachsene zahlen 83 Euro statt wie bisher 76 Euro, Jugendliche und Ermäßigte 43 statt wie bisher 39 Euro.

Die Hundesteuer in Karlsbad bleibt unverändert bei 66 Euro für den Ersthund. Genauso die Hebesätze für Grundsteuer wie Gewerbesteuer. Auch die Wassergebühren bleiben unverändert.

Malsch

In Malsch erhöhen sich ab 1. Januar 2020 die Friedhofs- und Bestattungsgebühren: Die Überlassung eines Reihengrabes für Personen ab zehn Jahren kostet künftig 592 Euro für eine Nutzungsdauer von 15 Jahren, bisher waren es 505 Euro. Bei einer Nutzungsdauer von 25 Jahren erhöht sich der Preis auf 985 Euro (bisher 840 Euro). Für Personen unter zehn Jahren kostet das Reihengrab bei einer Ruhezeit von 15 Jahren 396 Euro (bisher 338 Euro). Ein Erdrasengrab kostet bei 15 Jahren Ruhezeit für Einwohner künftig 1.708 Euro (bisher 1.578 Euro), Auswärtige zahlen 2.562 Euro (bisher 2 .367 Euro).

Die Kosten für ein Urnenreihengrab erhöhen sich von 402 auf 492 Euro (15 Jahre Ruhezeit), die eines Gemeinschaftsurnenreihengrabes ohne Namen von 912 auf 1.232 Euro (mit Namen von 952 auf 1.262 Euro). Ein Urnenbaumgrab kostet 1.518 statt wie bisher 1.468 Euro. Die Wassergebühren werden voraussichtlich im ersten Vierteljahr 2020 verändert, erklärt der Malscher Kämmerer Harald Becker. Wegen der Umstellung auf die Doppik sei die genaue Höhe aber noch nicht festgelegt.

Waldbronn

„Null, nichts verändert sich zunächst 2020“, wie es Bürgermeister Franz Masino volksnah formuliert, zunächst bei den Gebühren in der Gemeinde Waldbronn. Allerdings sei eine Firma beauftragt, die Friedhofsgebühren neu zu kalkulieren. Was frühestens im Spätjahr zu einer Beschlussfassung im Gemeinderat führen könne. Erfreulich sei, dass bei den Freibadgebühren die Gemeinden Karlsbad und Wilferdingen wieder die gleichen Eintrittspreise verlangten, wodurch der Besuch dieser Freizeiteinrichtungen wieder mit einer Karte möglich sei. Die Preise für die Albtherme in Waldbronn bleiben laut Franz Masino auf Vorjahresniveau.

Rheinstetten

In der Stadt Rheinstetten wird es, so die Kämmerei, keine Gebührenerhöhungen geben. Gewerbesteuer und Grundsteuer bleiben in der Großen Kreisstadt wie gehabt. Bad Herrenalb Auch in der Stadt Bad Herrenalb wird sich laut Rebbecca Geibel, stellvertretende Kämmerin, zunächst nichts tun.

Grundsteuer, Gewerbesteuer und Friedhofsgebühren bleiben wie im Jahr 2019. Das gelte auch für die Hundesteuer, die erst im vergangenen Jahr angehoben worden sei. Hängig sei das Thema „Kurtaxe“, hier sei nichts neu kalkuliert und nichts beschlossen. Alle ihre Aussagen beträfen nur den Jahresbeginn. Erst die noch anstehenden Haushaltsberatungen würden dann endgültige Klarheit darüber bringen, ob es noch zu Gebührenerhöhungen komme.

Ettlingen

„Von Seiten der Stadt Ettlingen sind 2020 keine Gebührenerhöhungen geplant“, sagt Stadtkämmerer Andreas Schlee. Allerdings könne er generell nicht ausschließen, dass 2020 sich noch etwas ändert. Grund: Wie berichtet hat der Gemeinderat eine Strukturkommission auf den Weg gebracht, die sich mit den Finanzen der Stadt beschäftigt.

Bei den Schlossfestspielen gibt es beim Musical einige kleinere Erhöhungen. Die sind aber laut Schlee „nicht übermäßig und human.“ Ebenfalls steigen die Strom- und Gaspreise bei den Stadtwerken.

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