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Ermittlungen auch gegen Arzt

Blanko-Atteste gegen Maskenpflicht: Verein aus Gernsbach drohen Konsequenzen

Über Wochen hatte der Verein „Netzwerk Demokratie” aus Gernsbach auf seiner Homepage Blanko-Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht zum Download angeboten. Das könnte nun Konsequenzen haben: Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Ersten Vorsitzenden des Vereins eingeleitet.

Ab kommenden Montag gilt eine Maskenpflicht. Sie gilt für den öffentlichen Nahverkehr und für den Einkauf.
Ab kommenden Montag gilt eine Maskenpflicht. Sie gilt für den öffentlichen Nahverkehr und für den Einkauf. Foto: Foto: Sina Schuldt/dpa

Über Wochen bot der Verein „Netzwerk-Demokratie” aus Gernsbach auf seiner Homepage Blanko-Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht zum Download an. Nun drohen Konsequenzen: Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Ersten Vorsitzenden des Vereins eingeleitet.

Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden bestätigte auf Anfrage unserer Redaktion, dass eine Anzeige wegen des „Verdachts des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse” eingegangen sei. Aktuell werde ermittelt, ob ein hinreichender Verdacht für eine Straftat bestehe. Details zu den Ermittlungen und Personen nannte die Staatsanwaltschaft nicht.

Unserer Redaktion liegen allerdings Informationen vor, denen zufolge sich die Anzeige gegen zwei Personen richtet: den hessischen Arzt Jens Bengen sowie gegen den Gernsbacher Thomas Stenzel. Bengen ist Urheber eines Blanko-Attests zur Befreiung von der Maskenpflicht. Stenzel ist Erster Vorsitzender des Vereins „Förderverein Netzwerk-Demokratie”, der die Atteste seit Anfang Mai auf seiner Homepage zum Download angeboten hatte.

T-Shirts gegen Gates

An gleicher Stelle kritisiert der Verein die Corona-Politik der Bundesregierung, warnt vor einer Impfpflicht und vertreibt T-Shirts mit der Aufschrift „Gib Gates keine Chance.”

Wenn man sieht, wie Widerstandsgruppen mobil gemacht haben, muss man schon sagen: Das hat eine gefährliche Tendenz
Fabio Schmeil hat Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt

Verantwortlich für die Anzeige gegen Bengen und Stenzel zeichnet Fabio Schmeil, ein Informatiker aus Flensburg. Schmeil verfolgt nach eigenen Angaben schon lange, wie sich esoterische Vorstellungen und Verschwörungstheorien in der Gesellschaft verbreiten. Die Inhalte, die der „Förderverein Netzwerk-Demokratie” auf seiner Website platziere, seien klar in diesem Kontext zu verorten, findet er.

Speziell Corona habe in einschlägigen Kreisen noch mal für eine ganz neue Dynamik gesorgt, es kursierten unzählige obskure Ideen zur Pandemie und ihrer Hintergründe, schildert Schmeil seine Eindrücke. „Und wenn man sieht, wie und mit welchen Inhalten verschiedene Widerstandsgruppen teils mobil gemacht haben, muss man schon sagen: Das hat eine gefährliche Tendenz.”

Das Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht sei ihm in einschlägigen Internet-Quellen immer wieder aufgefallen – weswegen er sich nach Beratung mit Ärzten und Juristen entschlossen habe, die Hintermänner zur Anzeige zu bringen. Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hat ihm den Eingang der Anzeige bestätigt, mehr wisse er aktuell zum Stand des Verfahrens nicht.

Verein aus Gernsbach hat Atteste von der Homepage genommen

Der Verein aus Gernsbach jedenfalls hat das Blanko-Attest am 18. Juni von seiner Website genommen. Allerdings nach eigenen Angaben nicht wegen etwaiger Ermittlungen in Baden-Baden, sondern weil auch die Bundespolizei München wegen des Attestes ein Verfahren eingeleitet hat.

„Wir wollen vermeiden, dass Leute wegen des Attestes Probleme bekommen”, erklärt der Vereinsvorsitzende Thomas Stenzel diesen Schritt. Von einem möglichen Ermittlungsverfahren gegen ihn wisse er ohnehin aktuell nichts.

In München hatte die Bundespolizei Mitte Juni in einer S-Bahn eine 21-Jährige kontrolliert, weil diese keinen Mundschutz trug. Sie zeigte den Beamten das von Jens Bengen ausgestellte Blanko-Attest vor. Diese leiteten daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen die Frau ein – wegen des „Gebrauches unrichtiger Gesundheitszeugnisse.”

Laut einer Sprecherin der Bundespolizei München erstrecke sich das Verfahren auch auf den Urheber des Attestes. Der Vorfall liege nun bei der Staatsanwaltschaft Kassel, wo ein Sammelverfahren gegen den Arzt Jens Bengen geführt werde.

Staatsanwaltschaft: Grundsätzlich wäre zu ermitteln

Die Staatsanwaltschaft Kassel teilt hierzu mit, über Einzelfällen generell keine Auskünfte zu erteilen. Ein Sprecher allerdings ordnet den Sachverhalt mit folgenden Worten ein: „Grundsätzlich gilt: Würde den Ermittlungsbehörden ein vergleichbarer Sachverhalt zur Kenntnis gelangen, wäre ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und die Ermittlungen aufzunehmen.”

Die rechtlichen Grundlagen, auf der sich das Verfahren in Baden-Baden – und mutmaßlich auch in Kassel – stützen, sind die Paragraphen 278 und 279 des Strafgesetzbuches. Beide Paragraphen sind dem Abschnitt Urkundenfälschung zugeordnet und reglementieren das Ausstellen und den Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse.

Die Maskenpflicht empfanden wir schon ein bisschen als Gängelung
Thomas Stenzel vom "Förderverein Netzwerk-Demokratie"

In beiden Fällen sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Allerdings: Eine Bestrafung droht laut Gesetz dann, wenn ein unrichtiges Gesundheitszeugnis „zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft” ausgestellt oder dort vorgelegt wird – was im Falle des Blanko-Attestes gewisse Spielräume eröffnen könnte.

Ist das Verbreiten der Atteste eine Straftat?

Klären müssen die Ermittler auch, ob die alleinige Verbreitung der Atteste bereits eine Straftat ist. Thomas Stenzel vom Verein „Netzwerk-Demokratie” jedenfalls sieht die Sache derzeit gelassen. „Es gibt aus unserer Sicht derzeit keinen Hinweis darauf, dass wir mit den Attesten gegen Gesetze verstoßen haben könnten.”

Stenzel beruft sich auf Aussagen des Virologen Christian Drosten vom März sowie auf Einschätzungen der Weltgesundheitsorganisation WHO, wonach der Schutzeffekt von Masken fraglich sei. „Das dann, als die Infektionszahlen schon zurückgingen, die Maskenpflicht beschlossen wurde, empfanden wir schon ein bisschen als Gängelung”, erklärt Stenzel.

Da das Attest zugleich eine Erleichterung für Menschen darstellen könne, die wegen Vorerkrankungen keine Masken tragen könnten, habe der Verein es auf seiner Seite angeboten.

Unklar ist indes, was die Ermittlungen für den Arzt Jens Bengen bedeuten. Die hessische Landesärztekammer hatte sein Vorgehen bereits vor Wochen als „berufsrechtlich nicht akzeptabel” bezeichnet. Derzeit werde der Fall berufsrechtlich geprüft. Bengen war zuletzt offenbar als Urologe in einem medizinischen Versorgungszentrum im nordhessischen Hofgeismar tätig. Dort reagieren Mitarbeiter auf Nachfragen zu seiner Person kurz angebunden: „Arbeitet nicht mehr hier”, mehr könne man nicht sagen.

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