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Kritik an Soldatenversorgung

Ex-Offizier aus Gaggenau scheitert mit Klage gegen die Bundeswehr

Christoph-Benedikt Scheffel aus Gaggenau klagt gegen die Bundeswehr. Der ehemalige Tornado-Pilot hält das Soldatenversorgungsgesetz für verfassungswidrig. Er kritisiert, dass die deutschen Streitkräfte angesichts zunehmender Gefahren nicht ausreichend versorgt seien. Seine Klage scheitert vor dem Bundessozialgericht.

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Kritik an der Bundeswehr: Christoph-Benedikt Scheffel aus Gaggenau. Foto: pr

Christoph-Benedikt Scheffel ist frustriert. Der ehemalige Luftwaffen-Offizier blickt aus seiner hellen Wohnung im Gaggenauer Osten hinab auf die Innenstadt. „Ich kämpfe nicht nur für mich“, sagt er, „sondern für alle betroffenen Soldaten.“ Scheffel, Jahrgang 1960, sitzt im Rollstuhl. Der frühere Jet-Pilot ist dienstunfähig. Von der Bundeswehr fühlt sich Scheffel allein gelassen. Deshalb klagt er vor dem Bundessozialgericht gegen seinen früheren Arbeitgeber.

Der Gaggenauer sieht alle Einsatzkräfte durch die Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes und des Soldatenversorgungsgesetzes benachteiligt. Mit seiner Klage will er bis vor das Bundesverfassungsgericht. Doch er scheitert.

Autounfall verändert Scheffels Leben

Ein Unfall Ende der 80er-Jahre verändert das Leben von Christoph-Benedikt Scheffel. Auf der Autobahn will der Bundeswehr-Pilot verletzte Insassen aus ihrem Fahrzeug retten und wird dabei von einem Auto erfasst.

Er erleidet einen Schädelbasisbruch und Verletzungen an der Halswirbelsäule. Erst nach monatelanger Reha kehrt Scheffel unter Auflagen ins Cockpit zurück.

Kommandeur auf dem Balkan

In den 90er-Jahren ist er als Kommandeur an den Auslandseinsätzen der Bundeswehr in Bosnien und dem Kosovo beteiligt. Lange geht alles gut.

Bis sich seine Nervenbahnen in der durch den Unfall geschädigten Halswirbelsäule entzünden. Er bekommt Lähmungserscheinungen.

Heute sitzt Scheffel im Rollstuhl

Laut Scheffels Ärzten handelt es sich dabei um Folgen der extremen Belastungen durch das Fliegen. „Im Cockpit eines Jets muss der menschliche Körper enorme Beschleunigungskräfte aushalten“, erklärt er. Heute ist Scheffel auf den Rollstuhl angewiesen.

Wer im Einsatz seine Gesundheit und sein Leben riskiert, muss mit seiner Familie ausreichend abgesichert sein.

Für seine Dienstunfähigkeit macht er die Bundeswehr nicht alleine verantwortlich: „Das Risiko beim Fliegen war mir bewusst.“

Scheffel geht es um seine und, das macht er im BNN-Gespräch deutlich, die Versorgung aller Soldaten: „Wer im Einsatz seine Gesundheit und sein Leben riskiert, muss mit seiner Familie ausreichend abgesichert sein.“

Kritik an der Bundeswehr

Er kritisiert, dass bei Alt-Berufsschadensanträgen bis zum 30. Juni 2011 das statistische Vergleichseinkommen, aus dem der Berufsschadensausgleich berechnet wird, „erheblich hinter den realen Dienstbezügen eines Bundesbeamten zurückbleibt“.

Nach seiner Auffassung müsste sich die Entschädigung, wie jetzt bei Neu-Anträgen ab dem 1. Juli 2011, an den aktuellen Beamtenbezügen der Soldaten orientieren.

Mehr als 2.000 Soldaten betroffen

Ferner wurde bei Altfällen wie seinem das einmal festgesetzte Vergleichseinkommen zum 30. Juni 2011 eingefroren und wird seither nur noch um denselben Prozentsatz wie die übrigen Renten erhöht.

„Da aber das Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber dem Durchschnittseinkommen sinken wird und das Niveau der Rentenerhöhungen unter dem der Beamtenpensionserhöhungen liegt, erleiden Altfälle über die Jahre eine spürbare Einkommenseinbuße“, moniert Scheffel.

Er sieht sich – und 2.200 Alt-Geschädigte – gegenüber Neufällen benachteiligt: „Dafür gibt es keine plausible Begründung“.

Stellenzulage wird nicht berücksichtigt

Auch fänden die ruhegehaltsfähigen Stellenzulagen, etwa die Fliegerstellenzulage, mit der Piloten für ihr hohes Gesundheitsrisiko entschädigt werden sollen, keine Berücksichtigung. Sie würden von dem zustehenden Berufsschadenausgleich abgezogen.

Nachteile bei der medizinischen Versorgung

„Dadurch wird der geschädigte Soldat erheblich schlechter gestellt. In meinem Fall reden wir hier von einem sechsstelligen Betrag“, sagt Scheffel.

Hintergrund: Die Bundeswehr - Streitkraft im Wandel

Gegründet 1955, erlebte die Bundeswehr eine wechselvolle Geschichte – von den Streitkräften im Kalten Krieg, über die Wiedervereinigung hin zur Armee im Einsatz. Seit 1990 agieren deutsche Soldaten auch außerhalb der Bundesrepublik, etwa in Mali und Afghanistan.

Nach eigenen Angaben beschäftigt die Bundeswehr rund 260.000 Menschen und ist damit einer der größten Arbeitgeber im Land. Jährlich gehen 120.000 Bewerbungen für 25.000 freie Stellen ein. Aktuell bildet die Wehr 35.000 Menschen aus. Allerdings leidet die Streitkraft unter Fachkräftemangel. Sie will deshalb Fachleute aus dem EU-Ausland anwerben. Auch die Zahl der Wehrdienstleistenden ging zuletzt zurück. Laut dem Verteidigungsministerium bricht rund jeder Vierte seinen Dienst vorzeitig ab.

Hinzu kommt: Nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst werden geschädigte Soldaten aufgrund ihres dann greifenden Bundesbehandlungsscheins vom Privatversicherten und Beihilfeberechtigten zum Kassenpatienten abgestuft. Dadurch ergeben sich laut Scheffel „erhebliche Nachteile bei der medizinischen Versorgung“.

Ex-Offizier wollte vor das Bundesverfassungsgericht

Der frühere Offizier, der sich in Gaggenau und Umgebung für mehr Barrierefreiheit einsetzt, zieht vor Gericht. Dabei zweifelt Scheffel nicht an der korrekten Rechtsanwendung durch die Bundeswehr. Er will das Bundesversorgungs- und Soldatenversorgungsgesetz in der jetzigen Form kippen, weil er es wegen der von ihm bemängelten Ungleichbehandlung für verfassungswidrig hält.

Jahrelanger Rechtsstreit

Das geht nur vor dem Bundesverfassungsgericht – und erst, nachdem man sich durch alle Instanzen geklagt hat. Nach jahrelangem Rechtsstreit landet der Fall vor dem Bundessozialgericht in Kassel, das über eine Zulassung zum BVG entscheidet.

Voraussetzung: Die Klage muss von grundsätzlicher Bedeutung für die gesamte Bundeswehr sein. Scheffel ist davon überzeugt.

Niederlage in Kassel

In Kassel kassiert er eine herbe Niederlage. Das Gericht verwirft seine Klage, „weil die grundsätzliche Bedeutung nicht ordnungsgemäß dargetan worden ist.“ Ein handwerklicher Fehler seines Anwaltes, sagt Scheffel. Doch es ist zu spät: Der Klageweg nach Karlsruhe ist ihm nun verbaut. Für den Gaggenauer ist das unverständlich.

Paradigmenwechse bei der Bundeswehr

„Geschädigte Soldaten dürfen nicht schlechter gestellt sein, als wenn sie noch im Dienst wären“, argumentiert er und verweist auf die steigende Zahl der Auslandseinsätze.

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Umstrittener Vorstoß: Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer hält Bundeswehr-Einsätze in Syrien und Libyen für denkbar. Foto: Kappeler

Bei der sicherheitspolitischen Ausrichtung der Bundesrepublik habe nach dem Ende des Ost-West-Konflikts ein „schleichender Paradigmenwechsel“ eingesetzt. Die Soldaten müssten immer häufiger deutsche Interessen im Ausland wahren. „Das ist der politische Wille der Regierung“, sagt Scheffel.

Kramp-Karrenbauer für Militäreinsatz in Syrien

Zuletzt hatte Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) einen internationalen Militäreinsatz in Syrien vorgeschlagen . Eine Beteiligung der Bundeswehr wäre in diesem Fall kaum zu vermeiden. Es war das erste Mal, dass Deutschland einen solchen Auslandseinsatz selbst ins Spiel bringt. Auch einen Einsatz in Libyen schloss Kramp-Karrenbauer nicht aus.

„Ein nicht motivierter oder abgesicherter Soldat wird kaum seinen gefährlichen Einsatzauftrag erfüllen.“

Das Risiko für die Soldaten steige dadurch dramatisch an, argumentiert Scheffel. Umso wichtiger sei ihre Versorgung: „Ein nicht motivierter oder abgesicherter Soldat wird kaum seinen gefährlichen Einsatzauftrag erfüllen.“

Scheffel kritisiert Ungleichbehandlung

Die Ungleichbehandlung zwischen Alt- und Neufällen, die Schlechterstellung bei der medizinischen Versorgung und die Nicht-Berücksichtigung ruhegehaltsfähiger Zulagen zur Berechnung der Schadensansprüche hält Scheffel für gravierend.

Ministerium sieht sich bestätigt

Aus dem Verteidigungsministerium heißt es auf BNN-Anfrage dazu nur: „Unser Handeln entspricht den gesetzlichen Vorgaben und ist durch die Gerichte bestätigt worden“.

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