Wie das Amtsgericht nun mitteilte, wird dem zum Unfallzeitpunkt 47-Jährigen fahrlässige Tötung in zwei Fällen vorgeworfen. Der Mann soll trotz Alkohol- und Drogenkonsums ins Auto gestiegen sein. Nach dem Unfall soll er geflüchtet sein, ohne den Verletzten zu helfen. Im Zuge der Ermittlungen entdeckte die Polizei zudem eine Marihuana-Plantage in der Wohnung des Angeklagten. Deshalb steht der Mann auch wegen unerlaubten Drogenbesitzes vor Gericht. Beide Verfahren werden in einem durchgeführt, so das Amtsgericht.
Zahlreiche Zeugen
27 Zeugen und zwei Sachverständige sollen den tödlichen Unfall am Freitag den 13. Juli 2018 rekonstruieren. Vorgesehen sind drei Sitzungen. Beginn der Verhandlung ist am Montag, 29. April, um 9 Uhr in Saal 151 des Amtsgerichts Rastatt. Als Folgetermine sind der 13. und der 17. Mai, jeweils 9 Uhr, angesetzt.
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Hatte sich der Angeklagte verplappert?
Ermittelt hatte die Polizei den mutmaßlichen Todesfahrer nach dem Unfall schnell: Er hatte ein Kennzeichen seines Autos am Unfallort verloren. Laut der Mitteilung des Amtsgerichts habe der Mann sich bis heute nicht zu der verhängnisvollen Fahrt im Rausch geäußert. Nach BNN-Informationen könnte er ganz zu Beginn der Ermittlungen einmal geplaudert haben. Ob diese, möglicherweise unbedachte, Bemerkung im Verfahren wichtig sein wird, dürfte sich ab dem 29. April zeigen. Verpflichtet zur Aussage sei niemand, wie der Sprecher der Staatsanwatschaft Baden-Baden, Michael Klose, nach dem Unfall den BNN gegenüber erklärte.
An dem lauen Sommerabend verloren die 54-Jährige und ihr erst sieben Monate alter Enkel in der Gaggenauer Goethestaße vor Tor 12 des Mercedes-Benz-Werkes ihr Leben. Die Familie wohnt in Gaggenau und gilt als gut integriert, wie Pastor Jakob Nass von der Evangelische-Freikirche-Christusgemeinde in Rastatt, zu deren Gottesdiensten die Familie regelmäßig gekommen sei, den BNN gegenüber damals sagte.
Große Bestürzung im Murgtal
Entsprechend groß waren Bestürzung und Solidarität in der Stadt im Murgtal. Viele Gaggenauer spendeten für die Hinterbliebenen. Oberbürgermeister Christof Florus lobte das gezeigte Mitgefühl seiner Bürger - Werte, die der Unfallverursacher durch seine Fahrerflucht habe vermissen lassen.
Was wurde aus dem zweiten Wagen?
Zwischenzeitlich war im Zuge der Ermittlungen ein zweites Auto aufgetaucht. Erhärtet habe sich ein Verdacht jedoch nicht. Welche Rolle das Fahrzeug gespielt haben könnte, dürfte sich ebenfalls im Prozess klären.
Eine Bewährungsstrafe für den Fahrer hielt der Baden-Badener Staatsanwalt Klose damals auf BNN-Nachfrage für möglich. Unterschieden werde müsse bei der fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr zwischen Delikten wie dem Nehmen der Vorfahrt und groben Verkehrsverstößen, bei denen eventuell noch Drogen im Spiel waren, so der Presseverantwortliche damals. Hinzu komme die Sozialprognose des Angeklagten, also Faktoren wie Arbeitsplatz und Familie und das Vorstrafenregister. Im Falle einer guten Sozialprognose könne der Unfallfahrer aus Gaggenau mit einer Bewährungsstrafe rechnen, so der Staatsanwalt damals.
Die Hintergründe:
Am Freitagabend des 13. Juli 2018 waren die Frau und ihr Enkel im Kinderwagen auf dem Gehweg der Gaggenauer Goethestraße auf Höhe des Mercedes-Benz-Werks unterwegs, als der Renault Mégane von der Straße abkam und beide erfasste. Der Unfallverursacher soll anschließend geflüchtet sein, ohne sich um die schwer verletzten Opfer zu kümmern. Die Frau starb noch im Rettungswagen, ihr erst sieben Monate alter Enkel am Morgen danach im Krankenhaus. Der Halter des Unfallwagens war wegen eines am Unfallort verlorenen Kennzeichens schnell ermittelt. Bei ihm soll es sich auch um den Unfallfahrer handeln , der nun angeklagt wurde. Später wurde klar, dass der Beschuldigte vor der Fahrt nicht nur getrunken, sondern auch Drogen konsumiert haben soll. Drei Monate nach dem Unfall waren die Ermittlungen der Kriminalpolizei abgeschlossen , die Akten wurden der Staatsanwaltschaft übergeben, die wenig später Anklage erhob . Nun hat das Gericht das Verfahren zugelassen.