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Internet-Kriminalität

Gaggenauer erhält betrügerische E-Mail – Bundesfinanzministerium warnt

Das Bundesfinanzministerium in Berlin warnt aktuell vor betrügerischen E-Mails der „Organisation Transparenzregister e.V.“, die auch in der Region im Umlauf sind. Man solle sich nicht auf deren Internetseite registrieren lassen oder gar Zahlungen leisten, heißt es.

Nicht reagieren und schon gar nicht zahlen sollten Empfänger von Mails der "Organisation Transparenzregister e.V." empfiehlt das Bundesfinanzministerium in Berlin auf seiner Homepage. Aktuell ist ein Fall aus Gaggenau bekannt.
Nicht reagieren und schon gar nicht zahlen sollten Empfänger von Mails der "Organisation Transparenzregister e.V." empfiehlt das Bundesfinanzministerium in Berlin auf seiner Homepage. Aktuell ist ein Fall aus Gaggenau bekannt. Foto: Armer/dpa

Eine notwendige Registrierung, die man selbst kostenfrei erledigen kann, kann man gegen eine Gebühr auch von einem Verein vornehmen lassen. Fragwürdig wird es dann, wenn dieser Verein sein Angebot mit Nachdruck unterbreitet und es als Drohung aufgefasst werden kann. So erhielten Betroffene eine E-Mail, die sie mit deutlichen Worten auffordert, sich binnen zehn Tagen unter einer vorgegebenen Internetadresse registrieren zu lassen und die gleichzeitig Bußgelder androht.

Das Bundesfinanzministerium in Berlin warnt aktuell vor betrügerischen E-Mails der „Organisation Transparenzregister e.V.“, die auch in der Region im Umlauf sind.

Eine solche E-Mail hat der bekannte Musiker Heinz Wagner aus Gaggenau („King Henry“) erhalten. Über die Drohungen, in denen unter anderem von Ordnungswidrigkeit, hohen Bußgeldern und einer Fristsetzung die Rede ist, schmunzelt er.

Er fühlt sich, wie er im BNN-Gespräch sagt, an frühere Zeiten erinnert, in denen er – auch von „Vereinen“ – ungerechtfertigte Abmahnungen wegen angeblich unlauteren Wettbewerbs erhielt. Bezahlt hat er damals wie heute nicht.

Hintergrund ist das Geldwäschegesetz

Aktueller Hintergrund: Das Geldwäschegesetz, das mehrfach verschärft worden ist, sieht in der Tat die Einrichtung eines Transparenzregisters vor. Über dieses Register müssen unter anderem Gesellschaften Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer machen.

Mehrere Behörden haben im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung vollen Zugang zum Datenbestand des Transparenzregisters. Betreiber des Transparenzregisters ist die Bundesanzeiger Verlag GmbH, die Aufsicht führt das Bundesverwaltungsamt (Hauptsitz Köln).

Links sind leicht zu verwechseln

Soweit die Registrierungspflicht. Dabei gilt es nicht zu verwechseln: Die offizielle Plattform zur Meldung wirtschaftlich Berechtigter lautet www.transparenzregister.de . Wichtig: Die Eintragung und Registrierung dort ist kostenlos.

Dagegen verweist der Verein auf seine sehr ähnliche Internetadresse www.TransparenzregisterDeutschland.de, über die von ihm versandten E-Mails gelangt der E-Mail-Empfänger per Link direkt dorthin. Auf dieser Seite, die einer behördlichen Aufmachung durchaus ähnlich sieht, verweist der Verein auf seine Dienstleistung, wonach „alle erforderlichen Daten übermittelt“ würden.

Verein: Wir sind nicht unredlich

Unter dem Hinweis „Richtigstellung“ findet sich auf dieser Homepage auch eine Pressemitteilung des Vereins, in der es unter anderem heißt: „Aktuell wird unser Verein im Internet als unredlich betitelt und die Seriosität in Frage gestellt. Diesem möchten wir energisch widersprechen.“

Auch die Gebühr für den Eintrag wird dort beziffert: 49 Euro – somit günstiger als ein Steuerberater („zwischen 90 bis 150 Euro“), heißt es.

Ruft man den Verein mit Sitz in Plauen unter der angegebenen Telefonnummer an, meldet sich eine Ansage vom Band: Auch hier wird der Vorwurf der Unredlichkeit zurückgewiesen und zugesichert, dass „alle Mitglieder, die den Mitgliedsbeitrag entrichtet haben, selbstverständlich in das Transparenzregister eingetragen werden“.

Bundesfinanzministerium warnt

Das Bundesfinanzministerium warnt auf seiner Homepage vor dem „Verein“, dort heißt es: „Derzeit versenden Betrüger unter dem Namen ‚Organisation Transparenzregister e.V.‘ E-Mails, in denen Empfänger auf die Mitteilungspflicht an das Transparenzregister gemäß §§ 18 ff. des Geldwäschegesetzes hingewiesen und Bußgelder bei unterbleibender Registrierung angedroht werden.  In den E-Mails wird der Eindruck erweckt, man müsse sich kostenpflichtig auf der Internetseite www.TransparenzregisterDeutschland.de registrieren. Das Bundesministerium der Finanzen warnt ausdrücklich davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren, sich auf der oben genannten Internetseite zu registrieren oder gar Zahlungen zu leisten!

"Kripo ist informiert"

Laut Pressestelle des Polizeipräsidiums Offenburg werden die E-Mails mit Zahlungsaufforderung strafrechtlich als (versuchter) Betrug gewertet, „da sich der mutmaßliche Täter rechtswidrig einen Vermögensvorteil verschaffen möchte“. Die Kriminalpolizei sei informiert.

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