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Anklage wegen Körperverletzung

Streit um Drogenhandel am Forbacher Bahnhof eskaliert

Was ist am 27. Juni am Forbacher Bahnhof passiert? Darüber gehen die Schilderungen weit auseinander. Unstrittig ist, dass ein Streit zwischen einem 50-Jährigen und einer Gruppe Jugendlicher eskaliert ist. Dabei ging es auch um Drogenhandel.

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Mächtig Zoff gab es am 27. Juni rund um die Gaststätte am Forbacher Bahnhof. Dort gerieten ein 50-Jähriger und eine Gruppe Jugendlicher aneinander. Die Auseinandersetzung landete jetzt vor dem Amtsgericht. Foto: Dorscheid

Ein Zeuge vor dem Gernsbacher Amtsgericht schlägt einen Richter – weil der ihn darum bittet. Es ist die kurioseste Szene einer Verhandlung, die sich um Körperverletzung, Drogenhandel und üble Beleidigungen dreht.

Fest steht: Ein 50-Jähriger ruft am 27. Juni die Polizei, weil er beobachtet haben will, wie Jugendliche am Forbacher Bahnhof mit Marihuana dealen. Danach gehen die Schilderungen auseinander: Hat der Mann einen 16-Jährigen geschlagen oder nur leicht auf die Schulter geklopft? Wer hat wen beleidigt – und warum?

Richter Ekkhart Koch stellt sich als Opfer zur Verfügung: „Jetzt schlagen Sie mich mal, wie es der Angeklagte getan hat“, fordert er einen jugendlichen Zeugen auf. Was folgt, ist dann doch eher ein Schulterklopfer.

Es zeichnet sich ab: Der Angeklagte wird wohl glimpflich davon kommen. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft vor, einem der Jugendlichen im Streit mehrfach auf den Nacken geschlagen zu haben. Das mutmaßliche Opfer spricht von einem „Nackenklatscher ohne Vorwarnung.“ Ihm sei dabei schwindelig geworden, weil er den ganzen Tag über nichts gegessen habe. Die Anklage auf Körperverletzung wackelt zu diesem Zeitpunkt bereits.

Dealten Jugendliche mit Gras?

Der Angeklagte ist arbeitslos und leidet, wie sein Arzt bestätigt, an Depressionen. Am 27. Juni sitzt er, wie so oft, in seiner Stammkneipe am Bahnhof. Er trinkt „sieben bis neun Bier“. An einem Gleis versammeln sich Jugendliche, die nach seiner Aussage „Gras verticken“. Der 50-Jährige ruft die Polizei, die nach seiner Aussage nur geringe Mengen findet. „Der Hauptdealer ist geflohen“, erinnert sich der Angeklagte. Die Beiden haben eine Vorgeschichte: Zwei Tage zuvor meldet der 50-Jährige der Polizei, dass der Teenager mit einem frisierten Roller ohne Kennzeichen durch Forbach fährt. Die Beamten erwischen ihn.

Wenn ich jemanden einen Bastard nenne, dann direkt in sein Gesicht!

Am 27. Juni eskaliert der Streit. Nachdem er die Polizei gerufen hat, wird der Angeklagte, so sagt er vor Gericht, von einem der Jugendlichen als „Bastard“ beleidigt. Der wippt bei seiner Aussage nervös mit dem Fuß: „Ich hab das mehr so allgemein gesagt“, gibt er an, „wenn ich jemanden einen Bastard nenne, dann direkt in sein Gesicht!“ Sein Bruder soll dem Angeklagten zugerufen haben: „Ich bringe dich um, du Hurensohn.“

Angeklagter sieht rot

Der 50-Jährige sieht rot und stellt die Gruppe zur Rede: „Hier in Deutschland gibt es Regeln“, will er gesagt und dem 16-Jährigen „leicht auf die Schulter geklopft“ haben. Einen anderen soll er auf die Straße gestoßen haben: „Ich habe mein Temperament nicht immer im Griff“, räumt der Mann ein. Ein Jugendlicher will gesehen haben, wie der Angeklagte in seiner Stammkneipe ein Messer eingesteckt hat, bevor er der Gruppe folgt. Die Teenager rufen die Polizei.

Richter sieht keine Körperverletzung

Für Amtsrichter Ekkhart Koch sind die Jugendlichen kein unbeschriebenes Blatt. Der Kläger, berichtet er, sei „dreimal wegen Konflikten von der Schule geflogen.“ Der Angeklagte habe am 27. Juni „seine Bürgerpflicht getan“, indem er die Polizei gerufen habe: „Andere schauen weg, weil sie keinen Stress wollen.“ Und ja, die Jugendlichen hätten vermutlich „eine dumme Gosch gehabt“, als sich der 50-Jährige „als Erzieher aufgespielt“ habe. Von einer Körperverletzung, erklärt der Richter, könne – gerade nach seinem Eigenversuch – allerdings keine Rede sein.

Verfahren wird eingestellt

Der Staatsanwalt stimmt zu. „Wäre der Angeklagte nicht vorbestraft, wären wir heute wohl nicht hier“, sagt er. Man verständigt sich auf eine Einstellung des Verfahrens. Einzige Auflage: Der Angeklagte muss 200 Euro an den Förderverein Schwimmbad Obertsrot zahlen. Sein Verteidiger nickt zufrieden.

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