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Zweiter Prozesstag in Rastatt

Unfallflucht in Gaggenau: Familie glaubt an gerechte Strafe

In Rastatt hat am Montag der zweite Prozesstag nach der Unfallflucht mit zwei Toten in Gaggenau stattgefunden. Auch eine schriftliche Erklärung der Familie der getöteten Frau und ihres Enkels wurde verlesen. Die Hinterbliebenen schildern darin, wie sehr sie unter dem Verlust leiden.

In Rastatt hat am Montag der zweite Prozesstag nach der Unfallflucht mit zwei Toten in Gaggenau stattgefunden.
In Rastatt hat am Montag der zweite Prozesstag nach der Unfallflucht mit zwei Toten in Gaggenau stattgefunden. Foto: Collet

Es waren die Worte der Hinterbliebenen, die am Montag am schwersten wogen vor dem Schöffengericht in Rastatt. Es lief der zweite Verhandlungstag ( bnn.de berichtete per Live-Ticker ) im Prozess gegen den 48-jährigen Angeklagten L., der bereits am 29. April eingeräumt hatte, im Juli 2018 Galina D. und ihren Enkel Davian in Gaggenau totgefahren zu haben und anschließend geflüchtet zu sein.

Die Familie des sieben Monate alten Jungen und seiner 54-jährigen Großmutter erschien nicht im Gerichtssaal 151 im Rastatter Schloss, aber ihre Anwältin hatte einen Schriftsatz geschickt, den die Vorsitzende Richterin Angelika Binder zum Ende der Beweisaufnahme verlas.

Familie leidet nach dem Unfall unter posttraumatischen Belastungsstörungen

Darin steht, dass die Familie vor 16 Jahren aus Russland gekommen ist. Das Paar hat insgesamt acht Kinder. Der Vater arbeitet hart, und die Familie leistet sich ein Haus. Galina D. ist der Mittelpunkt der Familie – bis zum Abend des 13. Juli 2018.

Nach dem Unfall leiden die Hinterbliebenen unter posttraumatischen Belastungsstörungen, viele seien monatelang arbeitsunfähig gewesen. Die Mutter des Jungen habe den Tod ihres Sohnes noch nicht verarbeitet und sei psychisch schwer erkrankt. Auch der Vater von Davian – und Sohn von Galina D. – habe lange Zeit nicht zur Arbeit gehen können. Das Paar ist mittlerweile aus dem Haus der Familie ausgezogen – zu nah ist die Unfallstelle.

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Großes Interesse von Medien und Bevölkerung: Der Saal 151 im Rastatter Schloss ist am ersten Verhandlungstag voll besetzt, als der 48-jährige Angeklagte – neben ihm sein Verteidiger Uwe Kirsch – einräumt, eine Frau und ihren Enkel totgefahren zu haben. Foto: Collet

Angeklagter L. will sich an nichts erinnern können

Nach wie vor macht L. geltend, dies wurde am Montag durch persönliche Erklärungen wiederholt, „keinerlei Erinnerungsvermögen“ an den genauen Unfallhergang und die unmittelbare Zeit danach zu haben. So könne er sich nicht an Telefonate nach dem Unfall erinnern. Genau davon sprach aber ein ehemaliger Kumpel im Zeugenstand: Am Handy habe L. abends „irgendwas von Unfall und Frau und Kinderwagen gesagt“. Er habe L. schlecht verstanden, aber immerhin soviel, dass er abgeholt werden wolle; dass dieser undeutlich gesprochen habe, habe er auf Alkohol zurückgeführt.

Nach Darstellung des Angeklagten setzt sein Erinnerungsvermögen wieder ein, als er von der Polizei abgeholt wird. Dies schilderte eine Polizeikommissarin im Zeugenstand so: Mit ihrem Kollegen klingelte sie an der Wohnadresse des Chefs von L. in Ottenau; dieser sagte, nichts über den Verbleib von L. zu wissen und wollte auch nicht dessen Handynummer herausgeben. Man sei „ums Haus rumgegangen“, und da sei L. „relativ ruhig auf einer Bank gesessen“.

Ich habe die Frau nicht gesehen

Er habe zwar nach Alkohol gerochen, aber nicht gelallt. Man habe ihn zum Streifenwagen gebracht, im Auto habe L. gesagt: „Ich habe die Frau nicht gesehen.“ Dabei habe sie zuvor bei der Belehrung des Angeklagten gar nicht von einer Frau, sondern von einem „Unfall mit Personenschaden“ gesprochen.

Unfallsachverständiger noch am 13. Juli 2018 vor Ort

Bei der Durchsuchung des Mannes sei eine kleine Tüte Marihuana gefunden worden. Über die Entdeckung der kompletten und professionell aufgebauten Marihuana-Anlage in der Wohnung von L. berichtete ein weiterer Kommissar. Dem Beamten, der in der Nacht auf dem Polizeirevier die erkennungsdienstliche Behandlung vornahm, habe L. zum Unfall gesagt, dass er „nur einen Schlag gehört“ habe.

Noch in der Unfallnacht war Wolfgang Mangold, technischer Sachverständiger der Dekra Karlsruhe, am „Tatort“. Er nahm Messungen vor und untersuchte später auch den Unfallwagen. Präzise schilderte er den Verlauf anhand von Fotos, Grafiken und Markierungen.

Spuren in der Goethestraße – vom ersten Anprall des Pkw gegen den Bordstein bis zu Kinderwagenresten – stellte er auf insgesamt 55 Meter Länge fest; der im Frontbereich stark deformierte Pkw wies zudem Blutspuren an mehreren Stellen und eine teils zersplitterte Windschutzscheibe auf.

Unfall geschah um 20.45/46 Uhr

Eine technische Ursache, etwa das Versagen der Bremsen, warum der Wagen von der Fahrbahn abkam, sei auszuschließen. Die errechnete Kollisionsgeschwindigkeit bezifferte Mangold mit 50 bis 77 Stundenkilometer. „Sekundenschlaf“ an dieser Stelle sei unwahrscheinlich; dann wäre der Pkw in der Kurve gegen die Mauer geprallt. Während des Prozesstages wurde zudem bekannt, dass der Unfallzeitpunkt auf 20.45/46 Uhr eingegrenzt werden kann.

Für das rechtsmedizinische Gutachten war Roman Bux vom Institut für Rechts- und Verkehrsmedizin des Universitätsklinikums Heidelberg verantwortlich. Laut seiner Aussage hatte der Angeklagte zum Zeitpunkt des Unfalls zwischen 1,93 und 2,35 Promille.

Mit Blick auf diese Werte müsse man von einem „Bereich der Alkoholgewöhnung“ sprechen. Dies bedeute aber nicht zwingend, dass das Steuerungsvermögen des L. vermindert gewesen sei. Der sieben Monate alte Säugling sei an einem schweren Schädel-Hirn-Trauma gestorben. Die Ausführungen von beiden Sachverständigen führten beim Betrachter mitunter zu einem beklemmten Gefühl des Kehlkopfs.

Familie glaubt an gerechte Strafe

Nach dem Ende der Beweisaufnahme bleibt der Anfang der Erklärung der Familie im Gedächtnis: Sie erhebe keine Nebenklage, da sie sehr gläubig sei und davon ausgehe, dass der Angeklagte seine gerechte Strafe erhalte. Das Urteil soll am 17. Mai fallen.

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