Der Mann hatte zuerst Berufung gegen das in Rastatt gefällte Urteil eingelegt - die hat er nun aber zurückgenommen, um einer möglicher Verurteilung wegen versuchten Mordes zu entgehen. Genau diesen Vorwurf hatte die Berufungskammer des Landgerichts Baden-Baden eingebracht, die den Fall vor einer erneuten Verhandlung prüfte.
Die Begründung: Durch die Fahrerflucht habe der Mann in Kauf genommen, dass die beiden Unfallopfer durch seine Untätigkeit sterben könnten. Die Begründung des Verurteilten, er habe Angst um seinen Führerschein gehabt, erfülle außerdem das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht. Durch die Rücknahme der Berufung ist dieser Verdacht nun aber hinfällig. Mit dem Rückzug der Berufung wird das ursprüngliche Urteil des Schöffengerichts Rastatt rechtskräftig.
Betrunken mit dem Auto unterwegs
Der 48-jährige Mann war am Abend des 13. Juli 2018 betrunken mit dem Auto unterwegs gewesen . Dabei fuhr er nahe des Mercedes-Benz-Werks in Gaggenau die 54-jährige Galina D. und das Enkelkind Davian im Kinderwagen an. Beide kamen ums Leben. Der Unfallfahrer beging Fahrerflucht, die Polizei identifizierte ihn anhand eines verlorenen Kennzeichens. In seiner Wohnung entdeckten die Beamten außerdem eine Marihuana-Plantage.
BNN