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Zu viele Vorschriften

Warum das Tretbecken im Waldseebad Gaggenau keine Zukunft hat

Das Kopfschütteln im Gemeinderat Gaggenau war unübersehbar: Viele Vorschriften machen eine Revitalisierung des Tretbeckens im Waldseebad quasi unmöglich. Die BNN haben beim Gesundheitsamt im Landratsamt Rastatt nachgefragt.

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Für Freunde des Wassertretens bleibt in Gaggenau das Kneippbecken im Kurpark Bad Rotenfels, hier in einer Archivaufnahme. Für eine Erneuerung des Wassertretbeckens im Waldseebad wäre der Aufwand deutlich zu hoch. Foto: Mandic

Kopfschütteln, Unverständnis und Ärger im Gemeinderat – doch letztlich blieb nur eine Entscheidung: Das Wassertretbecken im Waldseebad wird im Zuge des Badneubaus nicht reaktiviert, es wird – ganz im Gegenteil – abgerissen.

Der im Raum stehende große bauliche und finanzielle Aufwand, um die Anlage gemäß der geltenden Vorschriften zu betreiben, „macht keinen Sinn“, fasste OB Christof Florus die Diskussion in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats über Kosten und Nutzen zusammen. „Wir alle finden es traurig“, so Florus. Überregulierung? Zu viele Vorschriften? Die BNN haben im Gesundheitsamt Rastatt nachgefragt.

Die Antwort der Kreisbehörde macht deutlich: Ein wesentlicher Grund für die erhöhten Anforderungen, die das Gesundheitsamt im konkreten Fall formuliert, ist die Lage des Tretbeckens innerhalb des Bades und damit das Haftungsrisiko.

So heißt es in der Antwort der Behörde gegenüber dieser Zeitung: „Das Tretbecken befindet sich in einem umzäunten Schwimmbadgelände mit Infrastruktur, nebenliegenden überwachten Becken und der Gast muss Eintritt zahlen – hier wird suggeriert, dass das Becken durch das Personal gereinigt und überwacht wird, was nicht der Fall wäre. Jeder offene Bach, Fluss, See oder Meer – deren Abschnitte nicht amtlich überwacht werden – wird natürlich auch von Personen genutzt; hier ist aber die Eigenverantwortlichkeit des Einzelnen und die Fürsorgepflicht der Eltern in den Vordergrund zu stellen.“

Umzäunung mache keine Sinn

Eine mögliche Beschilderung, um etwa das Risiko zu begrenzen, hält das Gesundheitsamt für nicht sinnvoll: „Wie wäre das hier praktisch zu sehen? Ein Tretbecken, umzäunt im umzäunten kostenpflichtigen Schwimmbadgelände, mit Warnhinweisen versehen?“ Man habe der Stadt geraten, dann auch die Frage der Aufsicht über die Unfallkasse zu klären. Überhaupt sei juristisch zu klären, ob diese Konstellation überhaupt möglich sei.

Eine Bachwassernutzung (der Traischbach fließt durch die Anlage), wie von der Stadtverwaltung favorisiert, wird vom Gesundheitsamt generell kritisch gesehen: Die Behörde spricht von einer Belastung mit Bakterien, Viren und Parasitenformen; „eine Nutzung kann eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit, besonders für Kinder und ältere Personen mit Immundefiziten darstellen“. Zitiert werden von der Behörde das Infektionsschutzgesetz, wonach das Wasser für den menschlichen Gebrauch so beschaffen sein muss, dass kein Schaden durch Krankheitserreger eintritt, ferner die DIN 19643 (für Bäder) und die FFL-Richtlinien (Naturbadeteiche).

Wenn somit die Bachwasser-Lösung ausscheidet, bliebe theoretisch die Anbindung des Tretbeckens an den Technik- oder Naturbadfilter – was aber nur mit einer langen Leitung und hohen Kosten zu realisieren wäre. Und folgerichtig von Stadtverwaltung und Gemeinderat zurückgewiesen wurde.

Übrig bleibt nur das Kneippbecken

Was also bleibt? Nur der Verweis auf das Kneippbecken im Kurpark von Bad Rotenfels. Es speist sich aus Quellwasser, es ist nicht umzäunt und für jeden zugänglich, es wird kein Eintritt verlangt – kurzum es besteht ein erhöhtes eigenes Risiko bei der Nutzung, was die Behörden entspannter reagieren lässt.

Es seien grundsätzlich keine Untersuchungen des Füllwassers vorgesehen, da es sich um Quellwasser handle, sagt Judith Feuerer, Pressesprecherin der Stadtverwaltung Gaggenau.

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