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Kennzeichnung notwendig

Wildtierkameras in Gaggenau überwachen den Wald

Im Wald, wenn nur Vogelzwitschern und herabfallende Blätter zu hören sind, fühlen sich Spaziergänger mitunter unbeobachtet. Das ist aber nicht immer der Fall. An manchen Stellen sind sogenannte Wildtierkameras installiert, die scheue Waldbewohner erfassen sollen.

Dafür sind Wildtierkameras gemacht – um Waldbewohner in ihrer natürlichen Umgebung aufzunehmen. Hier hat sich eine Wildkatze ins Bild geschlichen.
Dafür sind Wildtierkameras gemacht – um Waldbewohner in ihrer natürlichen Umgebung aufzunehmen. Hier hat sich eine Wildkatze ins Bild geschlichen. Foto: FVA

Im Wald, wenn nur Vogelzwitschern und herabfallende Blätter zu hören sind, fühlen sich Spaziergänger mitunter unbeobachtet. Das ist aber nicht immer der Fall. An manchen Stellen im Wald sind sogenannte Wildtierkameras installiert, die scheue Waldbewohner erfassen sollen. Sie lösen aus, wenn sich etwas vor ihrer Linse bewegt. Das kann ein Wildschwein, ein Reh oder ein Wolf sein. In seltenen Fällen kommt es allerdings vor, dass ein Mensch in den Fokus einer solchen Kamera gerät.

„Wenn das passiert, wird das Foto sofort gelöscht“, erklärt Rudi Suchant von der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA). Um beispielsweise die Rotwilddichte im Wald festzustellen, installiert die Forschungsanstalt in Zusammenarbeit mit Jägern Kameras im Wald. Dafür gebe es laut Suchant Regeln, die sich aus die Bundes- und Landesdatenschutzgesetz ableiteten.

Wanderwege sind tabu

So dürften die Kameras beispielsweise nicht auf hochfrequentierten, öffentlichen Plätzen angebracht werden. Wanderwege sind tabu. Da Wölfe oftmals auf Wegen unterwegs sind, werden für das Wolfsmonitoring manchmal Kameras auf Rückewegen angebracht, berichtet Suchant. Auf diesen Wegen werden gefällte Bäume transportiert, Spaziergänger sind dort nur selten unterwegs.

Menschen auf Wildtierkameras nicht erkennbar

Suchant zufolge sind die Apparate zudem so eingestellt, dass sie von Menschen nur die Füße aufnehmen, die Personen also nicht erkennbar sind. Damit aber nicht einmal das passiert, weisen normalerweise Schilder auf die Geräte hin. „Spaziergänger sehen meist eher das Schild als die Kamera“, erzählt er. Bei Pilzsuchern könne es jedoch vorkommen, dass sie aus Versehen einmal eine Kamera auslösen.

Aufnahmen von Personen werden sofort gelöscht.

„Da wir eine öffentliche Einrichtung sind, müssen die Menschen keine Angst vor Missbrauch haben. Aufnahmen von Personen werden sofort gelöscht“, informiert Suchant. Schließlich müssten die Persönlichkeitsrechte gewahrt werden. Das bestätigt der Vorsitzende des Kreisverein Badische Jäger Rastatt/ Baden-Baden, Frank Schröder. „Wir löschen Aufnahmen mit Menschen sofort“, betont er. Er selbst habe in den acht Jahren, in denen er Wildtierkameras einsetzt, maximal fünf Menschen aufgenommen. Je nachdem, wie weit die Menschen von der Kamera entfernt waren, sind sie bis zum Knie oder ganz darauf zu erkennen gewesen. Auch Schröder sagt, dass es sich dabei meist um Pilzsucher handle.

Monitoring ist Pflicht

„Unsere Kameras sind in unwegsamen Gelände installiert, in dem selten Menschen unterwegs sind“, erklärt er. In seinem 472 Hektar großen Revier befinden sich drei Kameras von ihm und eine von einem Mietjäger. „Damit betreiben wir Wildtiermonitoring, zu dem wir nach dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz verpflichtet sind“, berichtet Schröder. Jäger müssten angeben, wie viel und welches Wild sich in ihren Revieren befinde. Zudem könne er durch die Kameras ausmachen, wo es sich nicht lohnt, zu jagen. Läuft regelmäßig eine Bache mit jungen Frischlingen durchs Bild, dann meide er dieses Gebiet.

Jäger weisen sich aus

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz seien die Jäger dazu verpflichtet, ihre Kameras mit Name und Kontaktdaten zu kennzeichnen. Ob sich alle daran halten, könne Schröder nicht sagen. Es sei vorstellbar, dass Jäger aus Angst vor Vandalismus keine Hinweisschilder vor der Kamera aufstellen.

Schindluder kann in allen Bereichen getrieben werden.

Wie oft bei seinen Kollegen bereits Menschen durchs Bild getappt sind, wisse er ebenfalls nicht. „Da diese Bilder keine Bedeutung für uns haben, sprechen wir nicht darüber“, so der Jäger. Es habe zwar einmal einen Fall in Österreich gegeben, bei dem Aufnahmen eines Politikers mit seiner Geliebten veröffentlicht wurden. Legal sei dies aber nicht. „Schindluder kann in allen Bereichen getrieben werden“, meint Schröder.

Die rechtliche Situation sei klar. Damit Jäger nicht in Schwierigkeiten kommen, besteht laut Suchant die Möglichkeit für sie, in Kontakt mit dem Wildtierbeauftragen zu treten. Dieser könne überprüfen, ob die Kameras rechtmäßig installiert seien. Und zwar so, dass sich Spaziergänger im Wald wirklich unbeobachtet fühlen können.

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