Skip to main content

Mitglied wider Willen

19-jährige Karlsruherin ärgert sich über Masche des ADAC

Mit einer beitragsfreien Mitgliedschaft lockt der Automobilclub gezielt Minderjährige. Zunächst ist alles kostenlos, doch später kommt die Rechnung. Eine junge Karlsruherin fühlt sich hereingelegt.

ILLUSTRATION - Eine Mitgliedskarte des ADAC am 20.01.2014 in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen). Der Autoclub räumt Manipulationen rund um den Preis "Gelber Engel" ein. Foto: Martin Gerten /dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++ |
Symbolbild. Foto: Martin Gerten /dpa Foto: Martin Gerten/dpa

Wann Marie S. Mitglied des Automobilclubs ADAC wurde, weiß sie nicht mehr ganz genau. „Es muss vor zwei oder drei Jahren gewesen sein“, sagt die 19-jährige Karlsruherin. „Wir waren mit der Schule auf einer Ausbildungsmesse, dort hatte auch der ADAC einen Stand.“ Die damals noch minderjährige Schülerin unterschrieb eine Beitrittserklärung. Alles sei kostenlos, versicherte man ihr. Sie bekäme mit der ADAC-Karte verschiedene Rabatte, Beratungen und ein Fahrsicherheitstraining.

Doch genutzt habe sie die Mitgliedskarte nie, sagt Marie S. heute. „Ich habe noch keinen Führerschein und brauche den ADAC überhaupt nicht. Da es nichts kostet, habe ich vergessen, dass ich diese Karte überhaupt habe.“

Bis Anfang Mai Post aus der ADAC-Zentrale in München kam: eine Rechnung über 29 Euro. „Da Ihre beitragsfreie Mitgliedschaft endet, haben wir Ihren Tarif geändert. Bitte überweisen Sie den Betrag mit dem vorbereiteten Zahlungsformular“, hieß es in dem Schreiben. Ein vorausgefüllter Überweisungszettel war beigelegt.

Die Abiturientin erschrak, fühlte sich überrumpelt und wandte sich hilfesuchend an unsere Zeitung: Wie kann es sein, dass aus einer kostenlosen Mitgliedschaft plötzlich eine beitragspflichtige wird? Und wie soll Marie S. nun reagieren?

Verbraucherschützer warnen vor Lockangebot

Verbraucherschützer warnen seit Jahren vor der trickreichen Mitgliedergewinnung des ADAC. Auf Jugendveranstaltungen wie der Ausbildungsmesse in Karlsruhe, aber auch in Fahrschulen werbe der Automobilclub gezielt um Minderjährige. Die kostenlose Mitgliedschaft sei ein Lockangebot. Später, wenn die Nachwuchsmitglieder volljährig geworden sind, versuche der Verein, sie zu zahlenden Mitgliedern zu machen. Mit Methoden, die zumindest fragwürdig, wenn nicht gar unrechtmäßig sind.

Oliver Buttler, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, hat sich das ADAC-Schreiben an Marie S. genauer angesehen. Er kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: „Das ist unlauterer Wettbewerb. Denn durch die Rechnung wird der falsche Eindruck erweckt, die junge Frau müsste nun einen Mitgliedsbeitrag zahlen.

Dabei ist der Vertrag, den sie als Minderjährige ohne Einverständnis ihrer Eltern abgeschlossen hat, schwebend unwirksam“, sagt Buttler. „Sie könnte ihn zwar nun als Volljährige anstelle der Eltern genehmigen. Aber sie ist weder dazu verpflichtet, den geforderten Beitrag zu überweisen, noch muss sie auf dieses oder andere Schreiben des ADAC in irgendeiner Weise reagieren.“ Sein Rat lautet also: einfach ignorieren.

„Solche Rechnungen sind der Versuch, sich nachträglich die Genehmigung für einen mit Minderjährigen abgeschlossenen Vertrag einzuholen“, erklärt der Jurist. Der Trick funktioniere so: „Begleicht der inzwischen volljährig gewordene Vertragspartner die Rechnung, kann dies rechtlich als Zustimmung gewertet werden. Der bislang unwirksame Vertrag wird dadurch wirksam.“

Diese Masche kenne man etwa als „Abofalle“ auf dem Zeitschriftenmarkt oder von unseriösen Naturschutzorganisationen, sagt Verbraucherschützer Buttler. „Dass der ADAC als Deutschlands größter und professionell organisierter Verein sich solch unlauterer Mittel zur Mitgliedergewinnung bedient, ist bedenklich.“

ADAC spricht von einem unglücklichen Sonderfall

Beim ADAC Nordbaden in Karlsruhe versuchte man, den Fall gemeinsam mit der Vereinszentrale in München aufzuklären. Das Ergebnis: „Den Ärger auf Seite unseres Mitglieds beziehungsweise Ex-Mitglieds verstehen wir absolut“, so die Karlsruher ADAC-Sprecherin Alexa Sinz. Es handele sich um „eine unglückliche Verkettung von Prozessschritten im Rahmen eines Sonderfalls“.

Eigentlich hätte Marie S. ein anderes Rechnungsschreiben bekommen sollen. Darin wäre gut erklärt gewesen, dass die Mitgliedschaft automatisch endet, wenn der Rechnungsbetrag nicht überwiesen wird. Doch durch eine Adressänderung und Probleme bei der Zustellung sei dann „fälschlicherweise in unserem System der Versand der Rechnung angestoßen“ worden, teilt Sinz mit.

War Rechnung ein Einzelfall?

Also war die Rechnung an Marie S. nur ein unglücklicher Einzelfall? Zumindest bis 2018 muss der ADAC solche oder ähnliche Rechnungen häufiger an seine Jungmitglieder verschickt haben. Denn die Verbraucherzentrale Hamburg ging damals in einem ähnlichen Fall gegen den Automobilclub vor – und das mit Erfolg.

Der ADAC verpflichtete sich im Juni 2018 dazu, künftig keine Beitragsrechnungen mehr an volljährig gewordene Mitglieder zu schicken, „ohne darauf hinzuweisen, dass durch die Zahlung der bisher nicht wirksame Vertragsschluss genehmigt wird“.

Dieser Hinweis fehlte in dem Schreiben an die junge Karlsruherin. Verbraucherschutz-Jurist Buttler sagt daher: „Selbst wenn es tatsächlich nur ein Einzelfall gewesen sein sollte: Es ist ein eindeutiger Verstoß gegen die Unterlassungserklärung. Damit wäre eigentlich eine Vertragsstrafe fällig.“

nach oben Zurück zum Seitenanfang