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Kulturszene in Besorgnis

Künstler wegen Corona-Absagen zwischen Hilferufen und Solidaritätsaktionen

Die Existenz vieler freischaffender Künstler ist durch den Veranstaltungsstopp wegen des Coronavirus bedroht. Wie Hilfe seitens der Politik aussehen könnte, ist noch nicht absehbar. Daher mehren sich die Spenden- und Solidaritätsaufrufe.

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Verschoben um eine halbes Jahr: Anna Depenbusch hätte am 14. März im Tollhaus Karlsruhe auftreten sollen, nun soll das Konzert am 16. Oktober nachgeholt werden. Verschiebungen, Ausfälle und lange Fristen machen der Kulturszene schwer zu schaffen. Foto: pr

Der Veranstaltungsstopp wegen des Coronavirus bedroht die Existenz freischaffender Künstler. Zwar hat Kulturstaatsministerin Monika Grütters versprochen, Betroffene könnten „sich darauf verlassen, gerade mit Blick auf die Lebenssituationen und Produktionsbedingungen der Kultur-, Kreativ- und Medienbranche: Ich lasse sie nicht im Stich.“ Bislang ist aber nicht absehbar, wie staatliche Hilfen aussehen könnten. Auch deshalb häufen sich Spenden- und Solidaritätsaufrufe.

Der Medienverband Karlsruhe hat in einem offenen Brief an die Stadtverwaltung und das Kulturamt vor einer großflächigen Zahlungsunfähigkeit in der Kreativbranche gewarnt. Der Verband fordert eine unkomplizierte und schnelle Zuteilung von Zuschüssen für den Existenzerhalt und die Garantie der damit verbundenen Arbeitsplätze.

Todesstoß für Freiberufler

Diese Maßnahmen sollten noch im März ergriffen werden, schreibt der Verband. Denn es würden zwar viele Veranstaltungen in den Herbst verschoben. Dadurch lasse sich der Ausfall aktueller Erträge aber nicht wieder einholen und die finanzielle Überbrückung mehrerer Monate sei „für die meisten Freiberuflichen und kleinen Unternehmen der Kreativbranche der Todesstoß“.

Agenturen starten eine #AktionTicketBehalten

Zehn Konzertagenturen aus dem Bereich Folk- und Weltmusik rufen auf zur Solidaritätsaktion #AktionTicketBehalten. Hierbei werden Konzertbesucher gebeten, auf die Rückgabe gekaufter Tickets für entfallende Veranstaltungen zu verzichten und den Betrag symbolisch zu spenden. Dies soll einen vollständigen Einkommensverlust von Künstlern und Veranstaltern zumindest in den kommenden Wochen verhindern.

Zur Abfederung dieser Verluste hat der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft ein Maßnahmenpaket angeregt. Zu den Vorschlägen gehört, dass ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenpreises erst eintritt, sofern der Veranstalter die abgesagte Veranstaltung nicht innerhalb von 365 Tagen nachholen kann. Grundsätzlich sollten Veranstaltern ein Aufschub von sechs Monaten ab Eingang einer Erstattungsforderung zugestanden werden.

Nachholtermine ab Ende Mai

Schon für Theater mit festen Ensembles und Repertoire-Produktionen ist die Organisation von Nachholterminen keine leichte Aufgabe . Im Gastspielbetrieb der Konzertbranche ist es ungleich komplizierter. „Wir arbeiten derzeit daran, möglichst viele ausfallende Veranstaltungen zu einem späteren Zeitpunkt nachholen zu können“, sagt Johannes Frisch vom Karlsruher Kulturzentrum Tollhaus auf BNN-Anfrage. „Das bedeutet allerdings auch, dass das Programm im zweiten Halbjahr sehr dicht werden wird, denn auch dann sind bereits viele Termine geplant.“

Der bislang früheste Nachholtermin ist der 28. Mai, an dem nun die eigentlich für den 22. März angesetzte Band Fischer-Z spielen soll. Ganz kurzfristig vom Veranstaltungsstopp in Karlsruhe betroffen waren die Band Bukahara (nun 22. Juli statt 13. März) und die Sängerin Anna Depenbusch: Deren Konzert für den 14. März war zuvor wegen der Nachfrage vom kleinen in den großen Saal verlegt worden, nun soll es am 16. Oktober stattfinden.

Orchesterstiftung sammelt Spenden

Aber auch deutlich kürzere Fristen bereiten der Branche große Sorgen. So weist die Deutsche Orchesterstiftung auf die dramatische Lage freiberuflicher Musikerinnen und Musiker hin: „Sie verlieren für die kommenden Monate ihre Lebensgrundlage. Sie haben keine Lohnfortzahlung. Keine Auftritte, kein Unterrichten, kein Geld.“

Bis ein vom Deutschen Kulturrat geforderter „Nothilfefonds“ durch Bund und Länder eingerichtet und handlungsfähig sei, würde es Wochen dauern. „Diese Hilfe könnte für viele zu spät kommen.“ Daher wolle man helfen, diese Zeit zu überbrücken. Hierfür habe man ein Spendenkonto eingerichtet mit dem Stichwort „Nothilfefonds“ (IBAN: DE35 1004 0000 0114 1514 05).

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