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Maßnahmen im Überblick

Ausgangsbeschränkungen wegen des Coronavirus: Diese Regeln gelten für die Region Karlsruhe

Das Land Baden-Württemberg hat die Einschränkungen für das öffentliche Leben wegen des Coronavirus am Freitag weiter verschärft. Es ist keine Ausgangssperre, die das Land verhängt, sondern eine Ausgangsbeschränkung – es gibt also Ausnahmen. Nach und nach informieren auch die Städte und Gemeinden in der Region über neue Maßnahmen und die jetzt geltenden Regeln.

In der Günther-Klotz-Anlage genießen trotz Corona-Verordnung am Donnerstag Familien, Studenten und ältere Menschen das gute Wetter.
In der Günther-Klotz-Anlage genießen trotz Corona-Verordnung am Donnerstag Familien, Studenten und ältere Menschen das gute Wetter. Foto: jodo

Das Land Baden-Württemberg hat die Einschränkungen für das öffentliche Leben wegen des Coronavirus am Freitag weiter verschärft. Es ist keine Ausgangssperre, die das Land verhängt, sondern eine Ausgangsbeschränkung – es gibt also Ausnahmen. Nach und nach informieren auch die Städte und Gemeinden in der Region über neue Maßnahmen und die jetzt geltenden Regeln.

Gruppen von mehr als drei Personen auf öffentlichen Plätzen sind nun auf Beschluss der Landesregierung verboten. Auf diese Weise soll das Tempo, mit dem sich Menschen mit dem Coronavirus infizieren, weiter verringert und Infektionsketten durchbrochen werden. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) erklärte in Stuttgart, diese Maßnahmen seien nun notwendig, um die Menschen von Treffen abzuhalten.

Bretten: Ausgangsbeschränkungen mit Ausnahmen

Die Kreisstadt Bretten hat am Freitag eine Ausgangsbeschränkung angeordnet. Andere Gemeinden wie Oberderdingen, Gondelsheim, Kürnbach, Sulzfeld und Walzbachtal ziehen nach. Die Verfügung verbietet das Betreten sämtlicher öffentlicher Flächen, also von Straßen, Gehwegen, Wegen sowie Plätzen und Parkanlagen. Es soll aber auch Ausnahmen geben: Der Aufenthalt in der freien Natur mit der Familie ist beispielsweise erlaubt. Auch für „dringliche Angelegenheiten” wie Arztbesuche und Einkäufe gibt es weiterhin Ausnahmen.

Ausgangssperre für Karlsruhe? Videobotschaft von OB Mentrup

Der Karlsruher Oberbürgermeister Frank Mentrup wendet sich am Freitagabend mit einer Videobotschaft an die Bürger. Er appelliert an die Menschen, sich an die Verordnungen der Landesregierung zu halten, um eine „echte Ausgangssperre” verhindern zu können. Mentrup hofft, dass so „ein Rest an öffentlichem Leben” aufrecht erhalten werden kann. „Sonst fallen uns irgendwann sämtliche Decken auf den Kopf.”

Mit Blick auf die permanent steigenden Fallzahlen hatte bereits der Landkreis Karlsruhe allen Städten und Gemeinden vor der Erklärung des Ministerpräsidenten geraten, ein Betretungsverbot für öffentliche Orte nach dem Freiburger Vorbild umzusetzen.

Ettlingen: Niederlassungsverbot für öffentliche Flächen

Die Stadt Ettlingen hat auf kurzfristige Empfehlung des Landkreises als Gesundheitsbehörde eine Allgemeinverfügung erlassen: Ab Samstag, 21.März, gilt dort ein Niederlassungs- und Betretungsverbot für öffentliche Flächen.

Die Erfahrung der letzten Tage habe gezeigt, dass sich ein großer Teil der Ettlinger Bevölkerung vorbildlich verhalte und die bisher ergriffenen Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus akzeptiere, schreibt die Stadt in einer Pressemitteilung. Dennoch seien immer wieder größere Gruppen im öffentlichen Raum anzutreffen, die den empfohlenen Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhalten.

Nach den neuen Regelungen bleibt es weiterhin erlaubt, sich draußen aufzuhalten, solange der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werde, so die Stadt. Die Abstandsregel gelte nach wie vor nicht für Familien oder Personen, die in einem Haushalt zusammenleben sowie Handwerker auf Baustellen.

Gruppenansammlungen seien schon durch die bisherige Rechtsverordnung des Landes nicht erlaubt. Zusätzlich werden in Ettlingen nun weitere öffentliche Flächen gesperrt, so die Stadt.

Pforzheim: keine „einseitigen Maßnahmen”

Pforzheims Oberbürgermeister Peter Boch begrüßt die weiteren Einschränkungen des öffentlichen Lebens, die von Ministerpräsident Winfried Kretschmann angekündigt wurden. „Sehr viele Pforzheimerinnen und Pforzheimer haben sich bisher wirklich vorbildlich verhalten“, so Boch. „Trotzdem gibt es leider immer noch zu viele Menschen, die sich bei dem schönen Wetter draußen in Gruppen treffen. Der Ernst der Lage ist offenbar noch nicht von allen begriffen worden.“

Einseitige Maßnahmen, die über das hinausgehen, was die Landesregierung beschlossen hat, lehnt der OB aber ab: „Es ist kein gutes Zeichen, wenn jetzt in der einen Stadt etwas gilt, was in der Nachbarstadt wiederum ganz anders geregelt ist. Wir sollten in Baden-Württemberg koordiniert und abgestimmt vorgehen.“

Baden-Baden und Rastatt lehnen sich an Landesregierung an

Die Städte Baden-Baden und Rastatt planen vorläufig keine eigenen neuen Regelungen des öffentlichen Leben. Es gelten allerdings auch dort die durch die Landesregierung beschlossenen Maßnahmen.

Gaggenau: Betretungsverbot in öffentlichen Anlagen

Zum Schutz aller Bürgerinnen und Bürger hat der Gaggenauer Oberbürgermeister Christof Florus am Freitagmorgen verfügt, dass in den öffentlichen Anlagen ab sofort ein Betretungsverbot herrscht. „Diese weiteren Einschränkungen müssen sein, nachdem die letzten Tage gezeigt haben, dass es immer noch eine Minderheit in der Bevölkerung gibt, die sich ihren Mitbürgern gegenüber nicht sozial verhält. Sozial heißt in der aktuellen Situation, Distanz zu wahren“, erklärt Florus.

Ausgenommen sind von dem Verbot Spaziergänge allein, zu zweit oder mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben. Aber auch hier dürfen es maximal fünf Personen sein und es muss stets ein mindestens 1,5 Meter großer Abstand eingehalten werden.

Bühl orientiert sich an den Maßnahmen des Landes

Bühl hat bislang keine besonderen Festlegungen für die Stadt erlassen und orientiert sich an den Beschlüssen der Landesregierung.

Achern: Niederlassungsverbot auf öffentlichen Plätzen

Auch die Stadt Achern, wo inzwischen drei Corona-Fälle bestätigt wurden, hat am Freitagnachmittag ein Niederlassungsverbot für öffentliche Plätze erlassen. Ob es eingehalten wird, soll ab sofort von den acht Acherner Feuerwehrabteilungen kontrolliert werden. Verbote seien in der aktuellen Situation und „leider auch bedingt durch die Unvernunft Einzelner“ notwendig, so Acherns Oberbürgermeister Klaus Muttach.

Bruchsal: Um Mitternacht gilt es

In Bruchsal wollte man sich den Regeln des Landes anschließen. Da die Landesverordnung bis zum Abend nicht eingetroffen ist, „haben wir uns entschlossen, eine Allgemeinverfügung der Stadt Bruchsal zu erlassen“, sagt Bürgermeister Andreas Glaser. Inhaltlich kommt die Allgemeinverfügung „dem Maßnahmenpaket zur Einschränkung des öffentlichen Lebens nahe, das Ministerpräsident Winfried Kretschmann in seiner Ansprache geäußert hat”, teilt die Stadt mit. Wirksam wird die Verfügung am Samstag um 0 Uhr.

Kronau geht noch weiter: Mit sofortiger Wirkung setzt die Gemeinde Kronau die Landrats- Empfehlung zur Ausgangssperre um. Wörtlich heißt es: „Das Betreten öffentlicher Orte ist untersagt. Zu den öffentlichen Orten zählen insbesondere Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünflächen und Parkanlagen.“ Ausgenommen sind nur Fahrten beziehungsweise Gänge, die zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens erforderlich sind.”

Auch Hambrücken hat die Allgemeinverfügung des Landkreises erlassen. Ähnlich Graben-Neudorf. Dort gilt die Allgemeinverfügung ebenfalls ab sofort. Sie umfasst auch die Schließung der gesamten Gastronomie.

BNN

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