Skip to main content

70. Geburtstag Grundgesetz

Tag der offenen Tür im Bundesverfassungsgericht: So können Besucher dabei sein

Am Samstag enden die Karlsruher Verfassungsfest-Feierlichkeiten zu 70 Jahren Grundgesetz. Highlight für viele Karlsruher beim Festprogramm ist das Bundesverfassungsgericht mit seinem Tag der offenen Tür am 25. Mai. Wir erklären, wie man bei einem der Rundgänge dabei sein kann.

None
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Foto: dpa

Die kostenlosen Rundgänge sollen 90 Minuten dauern und zwischen 10 und 19 Uhr angeboten werden. Sie führen unter anderem durch den Sitzungssaal und den „Richter-Ring“, wo der Erste und Zweite Senat ihren Sitz haben. Besucher können sich das Gebäude bei einem Rundgang anschauen. Die Richterinnen und Richter erzählen in Gesprächen vor Publikum über ihre Arbeit. Bereits 2017 gab es im Rahmen der Heimattage Besuchsmöglichkeiten im Gericht, die sich bei Karlsruhern großer Beliebtheit erfreuten ( die BNN berichteten ).

Kartenausgabe am Samstag

Unter dem Motto "Offene Verfassung, offenes Gericht" können 5.000 Besucher - mehr sei wegen Brandschutzauflagen nicht möglich - am Tag der offenen Tür einen Blick hinter die in der Innenstadt stets präsente Gebäudefassade werfen. So ist der Ablauf :

  1. Am Samstag, den 25. Mai 2019, werden ab 9.00 Uhr in einem Zelt vor dem Bundesverfassungsgericht kostenlose Einlasskarten ausgegeben.
  2. Jede Einlasskarte gilt für eine Person. Pro Person werden maximal vier Einlasskarten ausgegeben.
  3. Beim Einlass in das Gebäude finden Sicherheitskontrollen durch die Bundespolizei statt. Mitgeführte Taschen dürfen nicht größer als ein DIN A4 Blatt sein.
  4. Es gibt insgesamt acht Besichtigungszeiträume. Der Rundgang ist auf 90 Minuten ausgelegt.

Weitere Informationen: Kinder unter vier Jahren benötigen keine Einlasskarte. Kinder müssen während des gesamten Rundgangs beaufsichtigt werden. Haustiere, gefährliche Gegenstände (wie Taschenmesser und Nagelscheren) und größere Objekte wie zum Beispiel Kinderwagen dürfen nicht mit ins Gebäude genommen werden. Eine Aufbewahrungsmöglichkeit für größere Objekte steht zur Verfügung. Es ist nicht möglich, länger im Gebäude zu bleiben

Die Besuchszeiten

Folgende Zeiten müssen Besucher des Bundesverfassungsgericht am "Tag der offenen Tür" beachten:

Besichtigungszeitraum Erscheinen am Einlass
10.00 Uhr bis 12.00 Uhr 10.00 Uhr bis 10.30 Uhr
11.30 Uhr bis 13.30 Uhr 11.30 Uhr bis 12.00 Uhr
12.30 Uhr bis 14.30 Uhr 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr
13.30 Uhr bis 15.30 Uhr 13.30 Uhr bis 14.00 Uhr
14.30 Uhr bis 16.30 Uhr 14.30 Uhr bis 15.00 Uhr
15.30 Uhr bis 17.30 Uhr 15.30 Uhr bis 16.00 Uhr
16.30 Uhr bis 18.30 Uhr 16.30 Uhr bis 17.00 Uhr
17.30 Uhr bis 19.00 Uhr 17.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Gericht wird zur Bühne

Auf dem Vorplatz des Gerichts gibt das Berliner Maxim Gorki Theater ein Gastspiel mit der Performance «Grundgesetz - ein chorischer Stresstest» - bei freiem Eintritt. Mehr zu den zwei je 45-minütige Spielterminen sowie zum Besuch der Theaterprobe steht im Beitrag Gorki macht Verfassungsgericht zur Schauspielbühne.

Führungen außerhalb des Grundgesetz-Festes

Wer am Samstag nicht kann oder keine Karten mehr bekommt, der kann auch anderweitig in den Genuss eines Besuchs im Bundesverfassungsgericht kommen. Folgende Möglichkeiten stehen immer zur Verfügung:

  • Regelmäßig gibt es öffentliche Führungen durch das Bundesverfassungsgericht. Die Termine dafür stehen auf der Internetseite des Gerichts. Im ersten Halbjahr 2019 ist allerdings nur noch der Juli-Termin verfügbar.
  • Gruppen können individuelle Besuchstermine vereinbaren. Die Gruppenstärke muss mindestens zehn Personen betragen und sollte 40 Personen nicht übersteigen. Abends, an Wochenenden und an Feiertagen werden keine Führungen angeboten. Weitere Details stehen ebenfalls auf der Webseite des Bundesverfassungsgerichts .
nach oben Zurück zum Seitenanfang