Die kostenlosen Rundgänge sollen 90 Minuten dauern und zwischen 10 und 19 Uhr angeboten werden. Sie führen unter anderem durch den Sitzungssaal und den „Richter-Ring“, wo der Erste und Zweite Senat ihren Sitz haben. Besucher können sich das Gebäude bei einem Rundgang anschauen. Die Richterinnen und Richter erzählen in Gesprächen vor Publikum über ihre Arbeit. Bereits 2017 gab es im Rahmen der Heimattage Besuchsmöglichkeiten im Gericht, die sich bei Karlsruhern großer Beliebtheit erfreuten ( die BNN berichteten ).
Kartenausgabe am Samstag
Unter dem Motto "Offene Verfassung, offenes Gericht" können 5.000 Besucher - mehr sei wegen Brandschutzauflagen nicht möglich - am Tag der offenen Tür einen Blick hinter die in der Innenstadt stets präsente Gebäudefassade werfen. So ist der Ablauf :
- Am Samstag, den 25. Mai 2019, werden ab 9.00 Uhr in einem Zelt vor dem Bundesverfassungsgericht kostenlose Einlasskarten ausgegeben.
- Jede Einlasskarte gilt für eine Person. Pro Person werden maximal vier Einlasskarten ausgegeben.
- Beim Einlass in das Gebäude finden Sicherheitskontrollen durch die Bundespolizei statt. Mitgeführte Taschen dürfen nicht größer als ein DIN A4 Blatt sein.
- Es gibt insgesamt acht Besichtigungszeiträume. Der Rundgang ist auf 90 Minuten ausgelegt.
Weitere Informationen: Kinder unter vier Jahren benötigen keine Einlasskarte. Kinder müssen während des gesamten Rundgangs beaufsichtigt werden. Haustiere, gefährliche Gegenstände (wie Taschenmesser und Nagelscheren) und größere Objekte wie zum Beispiel Kinderwagen dürfen nicht mit ins Gebäude genommen werden. Eine Aufbewahrungsmöglichkeit für größere Objekte steht zur Verfügung. Es ist nicht möglich, länger im Gebäude zu bleiben
Die Besuchszeiten
Folgende Zeiten müssen Besucher des Bundesverfassungsgericht am "Tag der offenen Tür" beachten:
Besichtigungszeitraum | Erscheinen am Einlass |
10.00 Uhr bis 12.00 Uhr | 10.00 Uhr bis 10.30 Uhr |
11.30 Uhr bis 13.30 Uhr | 11.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
12.30 Uhr bis 14.30 Uhr | 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr |
13.30 Uhr bis 15.30 Uhr | 13.30 Uhr bis 14.00 Uhr |
14.30 Uhr bis 16.30 Uhr | 14.30 Uhr bis 15.00 Uhr |
15.30 Uhr bis 17.30 Uhr | 15.30 Uhr bis 16.00 Uhr |
16.30 Uhr bis 18.30 Uhr | 16.30 Uhr bis 17.00 Uhr |
17.30 Uhr bis 19.00 Uhr | 17.30 Uhr bis 18.00 Uhr |
Gericht wird zur Bühne
Auf dem Vorplatz des Gerichts gibt das Berliner Maxim Gorki Theater ein Gastspiel mit der Performance «Grundgesetz - ein chorischer Stresstest» - bei freiem Eintritt. Mehr zu den zwei je 45-minütige Spielterminen sowie zum Besuch der Theaterprobe steht im Beitrag Gorki macht Verfassungsgericht zur Schauspielbühne.
Führungen außerhalb des Grundgesetz-Festes
Wer am Samstag nicht kann oder keine Karten mehr bekommt, der kann auch anderweitig in den Genuss eines Besuchs im Bundesverfassungsgericht kommen. Folgende Möglichkeiten stehen immer zur Verfügung:
- Regelmäßig gibt es öffentliche Führungen durch das Bundesverfassungsgericht. Die Termine dafür stehen auf der Internetseite des Gerichts. Im ersten Halbjahr 2019 ist allerdings nur noch der Juli-Termin verfügbar.
- Gruppen können individuelle Besuchstermine vereinbaren. Die Gruppenstärke muss mindestens zehn Personen betragen und sollte 40 Personen nicht übersteigen. Abends, an Wochenenden und an Feiertagen werden keine Führungen angeboten. Weitere Details stehen ebenfalls auf der Webseite des Bundesverfassungsgerichts .