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Unterschiedliche Regelungen

Coronavirus schränkt Hochzeiten in Baden-Württemberg ein

Ein großer Bahnhof für das Brautpaar gehört in Zeiten von Corona der Vergangenheit an. Nach der Eheschließung allen Gästen in den Armen zu liegen – diese Freude können die Frischvermählten wegen Ansteckungsgefahr nur noch bedingt genießen.

Ein Brautpaar legt nach dem Ringtausch die Hände übereinander
Ein Brautpaar legt nach dem Ringtausch die Hände übereinander. Foto: Jörg Carstensen/dpa/Symbolbild

Wer sich dieser Tage das Ja-Wort geben will, muss mit Einschränkungen rechnen: Standesämter reduzieren wegen der Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus die Zahl der zugelassenen Gäste teilweise auf ein absolutes Minimum. Das geht nach Angaben des Städtetags Baden-Württemberg so weit, dass nur das Brautpaar anwesend sein darf, da Trauzeugen nicht zwingend vorgeschrieben sind.

In einigen Städten werden Heiraten – außer den seltenen Nottrauungen kurz vor dem Tod – auf unbestimmte Zeit verschoben.

Scharfe Vorgaben in Singen: Brautpaar darf nur zwei Trauzeugen mitnehmen

Im Südwesten stößt man auf einen Flickenteppich von Regelungen. Einige Kommunen haben die Zahl der Teilnehmer drastisch reduziert, andere sind weit lockerer, wie eine Umfrage ergab.

Singen gehört zu den Kommunen mit den schärfsten Vorgaben: Ab sofort finden Trauungen dort nur noch im allerkleinsten Rahmen statt; das Brautpaar darf lediglich zwei Trauzeugen mitnehmen.

In Konstanz dürfen neben den Brautleuten nur die Eltern und die Trauzeugen – maximal zehn Personen – an der Zeremonie im Rathaus teilnehmen. Diese Regelung gilt aber nur für kommenden Freitag und Samstag.

Bei Terminen danach werde neu entschieden, sagte eine Sprecherin. Eine Lockerung sei aber zunächst nicht zu erwarten. In Stuttgart ist bei insgesamt zehn Menschen das Limit erreicht. In Heidelberg ist die Regelung etwas großzügiger: Neben dem Paar und den Trauzeugen sind zehn Gäste zugelassen.

Größerer Spielraum in Karlsruhe

In Karlsruhe ist der Spielraum weit höher. Mit einer Grenze von 50 Personen pro Eheschließung halte die Stadt sich an die vorgegebene Grenze für private Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, hieß es aus dem Rathaus.

In Freiburg, wo durch räumliche Voraussetzungen üblich nur maximal 40 Hochzeitsgäste erlaubt sind, wird diese Zahl halbiert. Die Brautleute mit Terminen in den kommenden 14 Tagen seien darüber informiert worden, dass die Hochzeitsgesellschaft nicht mehr als 20 Personen umfassen könne, wie eine Sprecherin erläuterte. „Wir sind dabei auf großes Verständnis gestoßen.”

Der Gemeindetag gibt keine Empfehlungen; über die Gestaltung der Trauungen werde vor Ort – auch angepasst an die vorhandenen Räumlichkeiten – entschieden.

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