Skip to main content

Mehr Leasing- und Dienstautos

Fahrerfluchten nehmen zu: Das empfehlen Polizei und Versicherer

Die Zahl der angezeigten Fahrer- beziehungsweise Unfallfluchten nimmt in der Region weiter zu. Im Bereich des Polizeipräsidiums Karlsruhe waren es 2017 noch 8146 Fälle mit „unerlaubtem Entfernen vom Unfallort“, im Jahr 2018 waren es 8706 - ein Anstieg von 6,9 Prozent.

None
Fahrerflucht_Imago Foto: Imago

Die Zahl der angezeigten Fahrer- beziehungsweise Unfallfluchten nimmt in der Region weiter zu. Im Bereich des Polizeipräsidiums Karlsruhe waren es 2017 noch 8146 Fälle mit „unerlaubtem Entfernen vom Unfallort“, im Jahr 2018 waren es 8706 - ein Anstieg von 6,9 Prozent.* Das Polizeipräsidium Offenburg verzeichnete in seinem Gebiet 2017 exakt 4378 Fälle und im vergangenen Jahr 4487, was einer Zunahme von 2,5 Prozent entspricht.

Laut Joachim Zwirner, Leiter des Referats Verkehr bei der Karlsruher Polizei, hätten die gemeldeten Unfallfluchten auch deswegen zugenommen, weil es heute mehr Leasing-  und Dienstfahrzeuge gebe und deshalb mehr Vorfälle gemeldet werden müssten. "Bei beiden muss jeder Vorfall aktenkundig gemacht werden – auch ein abgefahrener Spiegel, was man privat vielleicht beim zweiten, dritten Mal nicht mehr anzeigen würde", sagt Zwirner. Die meisten Fahrerfluchten passieren seiner Erfahrung nach übrigens auf großen Parkplätzen, weil sich dort die Fahrer unbeobachtet fühlen. Auch ein Zusammenstoß mit einem Einkaufswagen werde schon als Fahrerflucht gezählt.

Autos breiter als früher

Eine weitere wichtige Beobachtung des Referatsleiters ist, dass die Fahrzeuge heutzutage breiter gebaut würden, die Parkplätze jedoch für die Autos der 80er konzipiert seien. "Die Autos von heute passen oft nicht mehr in die vorhandenen Parktaschen", sagt er.

Mögliche mildernde Umstände bei Selbstanzeige

Wer sich nach einer Fahrerflucht selbst anzeigt, kann je nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft mit mildernden Umständen rechnen. Vorfälle von Fahrerflucht mit Personenschäden werden strenger behandelt.

Strafverfolgungsstatistik: Verurteilungen in Baden-Württemberg insgesamt und Verurteilungen wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) für die Jahre 2010 bis 2017.
Strafverfolgungsstatistik: Verurteilungen in Baden-Württemberg insgesamt und Verurteilungen wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) für die Jahre 2010 bis 2017. Foto: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg/Grafik: BNN

Absicherung der Unfallstelle

Was ist bei einem Unfall zu tun? Kurz gesagt ist der richtige Ablauf nach einem Unfall der Folgende: Anhalten, die Unfallstelle sichern, gegebenenfalls Erste Hilfe leisten und die Polizei informieren. In einem nächsten Schritt muss der Unfall auch bei der Versicherung gemeldet werden.

„Der Unfallbeteiligte sollte sicherstellen, dass keine weiteren Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer ausgehen“, sagt Yannik Hilger, Pressesprecher der Polizei Offenburg. Dazu gehöre beispielsweise die Absicherung der Unfallstelle, aber auch das Tragen einer Warnweste. Sowohl bei Unfällen auf einer Kreisstraße als auch auf der Autobahn sollte man die Fahrzeuge auf die Seite beziehungsweise den Seitenstreifen und sich selbst hinter der Schutzplanke in Sicherheit bringen.

Personalien austauschen und die Versicherung informieren

Bei Kleinstunfällen, bei denen es nur um Sachschaden geht, müsse nicht unbedingt die Polizei gerufen werden, so der Sprecher weiter. Da reiche aus, die Personalien auszutauschen und die Versicherungen zu informieren. „Sobald die Identität eines Beteiligten nicht geklärt ist oder jemand verletzt wurde, empfehlen wir allerdings, die Polizei zu verständigen“, sagt Hilger. Wenn es Verletzte gibt, kann ein Unfall gegebenenfalls als fahrlässige Körperverletzung verfolgt werden.

Passend dazu:

Fahrerflucht ist eine Straftat

Strafrechtlich gesehen ist eine Fahrerflucht nach Paragraph 124 des Strafgesetzbuches ein Vergehen und kein Kavaliersdelikt, sprich eine Straftat - und damit mehr als nur eine Ordnungswidrigkeit. Fahrerflucht wird in der Regel mit einer Geldstrafe belangt, je nach Umständen auch mit Punkten in Flensburg, Entzug der Fahrerlaubnis oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Der Anstieg der Fallzahlen beschäftigt nicht nur die Polizei, sondern auch die Versicherungen. „Unter bestimmten Voraussetzungen kann es auch zum Regress gegen den Versicherungsnehmer oder auch gegen eine mitversicherte Person führen“, sagt Michael Ludwig, Abteilungsdirektor Kraftfahrt, bei den Badischen Versicherungen (BGV) in Karlsruhe.

Versicherungen mit Rabattschutz

Was viele nicht wissen: Es gibt auch Versicherungen, bei denen der Versicherte nicht mit den Prozenten nach oben beziehungsweise dem Schadenfreiheitsrabatt nach unten geht. „Bei uns gibt es den Baustein ‚Rabattschutz‘“, erklärt Ludwig: „Hier hat der Versicherungsnehmer pro Jahr einen Haftpflicht-Schaden und einen eigentlich stufungsrelevanten Kaskoschaden frei.“ Das bedeutet, dass trotz eines Unfalls der Schadenfreiheitsrabatt nicht belastet wird und die Prozente gleichbleiben, solange der Vertrag besteht. Der Rabattschutz ist inzwischen eine verbreitete Option: Auch die Württembergische, die Nürnberger oder die Allianz bieten beispielsweise Versicherungen mit diesem Baustein an.

(* 2003 waren es im Vergleich 6423 gemeldete Unfallfluchten, was für einen kontinuierlichen Anstieg über die vergangenen Jahre spricht.)
nach oben Zurück zum Seitenanfang