Der verbindliche EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel. In Ludwigsburg lag der Jahresmittelwert 2018 an der Brennpunkt-Messstelle Friedrichstraße bei 51 Mikrogramm.
Der Luftreinhalteplan des Landes für die Stadt muss nach Maßgabe der Entscheidungsgründe des 10. Senats verändert werden. Diese werden im Dezember vorliegen. Ob der Stadt tatsächlich Fahrverbote auferlegt werden, wird sich erst dann herausstellen. Es gab unterschiedliche Interpretationen des Tenors des Gerichts.
Fahrverbot für Euronorm 5?
DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch sprach von "einem guten Tag für saubere Luft in Ludwigsburg". Er gehe von einem künftigen Diesel-Fahrverbot für Fahrzeuge bis zur Euronorm 5 aus. Während der Verhandlung war bekannt geworden, dass zumindest an drei anderen Straßen zu hohe Werte von bis zu 72 Mikrogramm gemessen wurden. "Bei solchen hohen Überschreitungen fehlt mir die Fantasie, wie man sie ohne Fahrverbote kurzfristig auf den Grenzwert drücken kann."
Hingegen halten Reschs Gegner im Rechtsstreit die DUH-Interpretation für verfrüht. So ist nach Überzeugung des Rechtsanwalts der Stadt Ludwigsburg, Felix Rauscher, völlig unklar, ob Dieselfahrverbote für Ludwigsburg eingeführt werden müssten. Der Luftreinhalteplan müsse zwar verändert werden - allerdings unter Achtung der noch unbekannten Rechtsauffassung des Gerichts.
Keine Auffälligkeiten in Karlsruhe
Karlsruhe ist von der Debatte um Fahrverbote oder von Klagen in Sachen Fahrverbote nicht betroffen, da es bei der Luftqualität keinerlei Auffälligkeiten oder Überschreiten von Grenzwerten gibt. Dies wäre aber Voraussetzung für Fahrverbote.
Die zentrale Verkehrs-Messstation der Landesanstalt für Umweltschutz in der innerstädtischen Verkehrsachse Reinhold-Frank-Straße hat in den vergangenen Jahren keine Überschreitung von Grenzwerten bei Stickstoffdioxid oder Feinstaub registriert. Neben der Lage Karlsruhes in der Oberrheinebene hat die Stadtverwaltung dies auch immer auf den gut ausgebauten ÖPNV zurückgeführt.
Maßnahmen "zu wenig ambitioniert"
Die Maßnahmen von Stadt und Land gegen den Luftschadstoff in Ludwigsburg sieht der 10. Senat des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg als zu wenig ambitioniert an. Deshalb könne es deren Prognosen zum schnellstmöglichen Erreichen des Grenzwertes von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter im Jahresmittel nicht folgen. Der Luftreinhalteplan für die Kommune müsse durch Fahrverbote ergänzt werden.
Der Jahresmittelwert 2018 an der Brennpunkt-Messstelle Friedrichstraße hatte bei 51 Mikrogramm gelegen. Das Land lässt das VGH-Urteil gegen Reutlingen vom Bundesverwaltungsgericht überprüfen.
„Die Deutsche Umwelthilfe hat in mittlerweile 39 Städten für die saubere Luft den Rechtsweg gewählt“, teilt eine DUH-Sprecherin auf BNN-Anfrage mit. Im Südwesten handelt es sich um Stuttgart, Freiburg, Heilbronn, Mainz, Backnang, Esslingen, Marbach und Reutlingen.
In einer früheren Version des Artikels war davon die Rede, dass der Verwaltungsgerichtshof ein Dieselfahrverbot angeordnet hat. Wir haben den Fehler korrigiert.dpa/lsw