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Fragen und Antworten

Hochhaus Landratsamt: Wie steht es um die Petition gegen den Abriss?

Der Landkreis Karlsruhe will das sanierungsbedürftige denkmalgeschützte Hochhaus des Landratsamtes mitten in Karlsruhe am Ettlinger Tor abreißen, wenn er unmittelbar daneben ein neues Hochhaus gebaut hat. Gegen den Abriss gibt es eine Petition. Doch wie kommt diese voran?

Noch steht das Hochhaus des Landratsamtes in der Karlsruher Stadtmitte. Geplant ist sein Abriss, wenn unmittelbar daneben ein neues Hochhaus gebaut ist. Erst aber muss der Landtag über eine Petition in der Sache entscheiden.
Noch steht das Hochhaus des Landratsamtes in der Karlsruher Stadtmitte. Geplant ist sein Abriss, wenn unmittelbar daneben ein neues Hochhaus gebaut ist. Erst aber muss der Landtag über eine Petition in der Sache entscheiden. Foto: Hora

Es ist ein spektakulärer Plan – aber er kommt nicht recht voran. Der Landkreis Karlsruhe will das sanierungsbedürftige denkmalgeschützte Hochhaus des Landratsamtes mitten in Karlsruhe am Ettlinger Tor abreißen , wenn er unmittelbar daneben ein neues Hochhaus gebaut hat.

Den Grundsatzbeschluss „Neuerrichtung statt Sanierung“ hat der Kreistag im November 2018 getroffen. Dazu hat der Landkreis Anfang 2019 bei der Stadt Karlsruhe einen Abbruchantrag gestellt, dessen Genehmigung quasi die Voraussetzung für den Neubau wäre, doch dagegen gibt es eine Petition beim Landtag Baden-Württemberg. Wann über diese entschieden wird, ist völlig offen.

Unser Redaktionsmitglied Matthias Kuld hat Fragen und Antworten in der Sache zusammengetragen.

Wie lautet der Sachverhalt genau?

Der Landkreis will das Hochhaus neu bauen und dann das alte Hochhaus abreißen. Das steht unter Denkmalschutz. Der Abrissantrag muss also auch unter denkmalschutzrechlichem Blick geprüft werden. Baurechtlich und denkmalschutzmäßig ist die Stadt Karlsruhe zuständig. Die Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Stadtbild will den Abriss des Hochhauses nicht und hat eine Petition eingebracht. Ohne dass über diese entschieden ist, geht in der Sache nichts. Der Landkreis will an Ort und Stelle etwa 100 Millionen Euro investieren. Am Ettlinger Tor arbeiten rund 730 Landkreis-Beschäftigte.

Wie ist die Verfahrensweise bei einer Petition?

Zwei Monate nach Eingang der Petition legt die Landesregierung über das zuständige Ministerium eine Stellungnahme vor. Diese gründet im konkreten Fall auf den Auskünften aus dem Karlsruher Rathaus.

Die Petition ist aber vom Januar?

In der Tat ist die Dauer des Verfahrens ungewöhnlich. Der Petitionsausschuss hat aber, wie es möglich ist, die Frist für die Stellungnahme mehrfach verlängert.

Hat die Stadt hat schon Material nach Stuttgart gesandt?

Ja. Auf Nachfrage der BNN hieß es: „Die Stadt Karlsruhe hat dem Wirtschaftsministerium als oberster Denkmalschutzbehörde am 11. Juli und 18. September jeweils den geforderten Zwischenbericht vorgelegt. Eine endgültige Stellungnahme kann die Stadt erst nach Abschluss der inhaltlichen Prüfung des Antrags und aller Gesichtspunkte abgeben. Die Landesdenkmalpflege beurteilt die denkmalfachlichen Aspekte der vorgelegten Antragsunterlagen und deren ergänzende Ausführungen. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.“ Das hat das Ministerium inzwischen auch dem Ausschuss mitgeteilt.

Was steht im Zwischenbericht des Ministeriums?

In dem Schreiben wird verdeutlicht, dass es in der Sache noch kein abschließendes Ergebnis gibt. Die laufende denkmalrechtliche Abwägung sei noch nicht abgeschlossen, eine abschließende fachliche Beurteilung nicht möglich. Angesichts der gesteigerten Erhaltungspflicht des Landes gegenüber Kulturdenkmalen in seinem Eigentum und des Denkmalschutzgesetzes sollte eine Entscheidung für oder gegen den Abbruch dieses bedeutenden Kulturdenkmals auf möglichst gesicherter Grundlage erfolgen. Dabei könnte, so das Ministerium, eine weitere gutachterliche Äußerung hilfreich sein. Zieführend wäre es, wenn sich die Beteiligten auf ein Büro für eine unabhängige Expertise verständigten. In dem Papier heißt es zudem, dass „Stadt Karlsruhe und Landesdenkmalamt bisher keine Entscheidungstendenz in der Sache haben erkennen lassen“.

Wie erklärt sich das alles mit der Position des Landkreises, dass die Sache – sinngemäß zitiert – denkmalrechtlich weitgehend klar sei?

Schon Mitte vergangenen Jahres hieß es in einer Vorlage des Landrats an den Kreistag, „dass das von der Landkreisverwaltung vorgelegte Sanierungskonzept vom Landesdenkmalamt als nachvollziehbar angesehen wird. Die Sanierungsmaßnahmen werden zudem dazu führen, dass die Denkmaleigenschaft des Gebäudes nicht aufrecht erhalten bleiben kann“. Zu dem sich seit Januar hinziehenden Verfahren schreibt der Landkreis: „Wir haben mehrfach angeforderte Unterlagen an die Stadt Karlsruhe übersendet und uns wurde sowohl seitens des Landesdenkmalamtes sowie der Stadt Karlsruhe signalisiert, dass keine weiteren Unterlagen notwendig sind.“

Was bedeutet das zeitlich?

Seitens der Stadt Karlsruhe kann man einen Zeitpunkt, zu dem die endgültige Stellungnahme unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes vorliegt, nicht nennen. Dann muss erst der Petitionsausschuss der Sache annehmen – und er kann eigene Prüfungen vornehmen lassen. Das kann dauern. Am Schluss steht eine Empfehlung, mit welchem Ergebnis die Petition abgeschlossen werden soll. Abschließend entscheidet der Landtag.

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