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Debatte im Gemeinderat

Karlsruhe bremst bei zweiter Rheinbrücke

Der Bund macht Druck bei der zweiten Rheinbrücke. Die Stadt Karlsruhe bremst hingegegen bei dem Thema, das nun einmal mehr im Gemeinderat diskutiert wird. Im Vorfeld bringt die Verwaltung nochmals die Variante "Brücke zwischen den Brücken" ins Gespräch.

Rheinbrücke
Wird die Rheinbrücke durch eine weitere Querung entlastet? Foto: dpa

Während der Bund Druck bei der zweiten Rheinbrücke macht, bremst Karlsruhe in der Sache. Im Vorfeld der Gemeinderatssitzung am Dienstag, 25. Oktober 2016, bei der das Thema diskutiert wird, zeigt sich die Verwaltung kritisch bezüglich einer Anbindung der Brücke an die B36. Hier finden sich die Unterlagen zur Gemeinderatssitzung .

Anbindung der Rheinbrücke als eigenes Verfahren?

Zuletzt hatte der Bund signalisiert, dass für diesen Anschluss ein eigenes Verfahren denkbar sei (die BNN berichteten). Würde dieser Teil nämlich in das laufende Verfahren integriert, müsste dieses geändert werden – was Zeit kosten würde. Deshalb streben Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz an, das Planfeststellungsverfahren wie beantragt zum Abschluss zu bringen: Die Brücke wäre demnach ein Verfahren, deren Anbindung an die B 36 ein weiteres.

Unerwünschter Standort

Eine solche Vorgehensweise würde aus Sicht der Verwaltung für Karlsruhe die Gefahr in sich bergen, dass die Rheinbrücke nicht nur „am unerwünschten Standort“, sondern auch ohne die verkehrliche Entlastung des Ölkreuzes und der Südtangente realisiert werden könnte. Schließlich gebe es keine Garantie, dass nach der zweiten Rheinbrücke zeitgleich oder kurz später ebenso deren Anbindung realisiert werde.

Ohne diese Anbindung sei jedoch davon auszugehen, dass die Verkehrsführung im dortigen Bereich nicht den Anforderungen an einen leistungsfähigen und sicheren Verkehrsablauf entspreche.

Mehrheit lehnt Rheinbrücke ab

Eine Mehrheit im Karlsruher Gemeinderat lehnt die zweite Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth ab. Die Verwaltung bringt in der Vorlage nun nochmals die „Brücke zwischen den Brücken“ – die sogenannte Variante D1 – ins Spiel. Auf Pfälzer Seite kam der Landesbetrieb Mobilität (LBM) zum Schluss, dass diese Lösung weder sinnvoll noch baulich umsetzbar sei. Karlsruhe hingegen betont, dass eine Machbarkeit dieser Variante nicht widerlegt sei, sie wohl aber „bauchtechnisch anspruchsvoll“ wäre.

Argumente willkürlich gewählt

Die gegen „D1“ gelieferten Argumente seien in keinen Gesamtkontext eingebettet und „erscheinen fast willkürlich gewählt und fachlich wenig aufbereitet“, kritisiert die Karlsruher Stadtverwaltung. Laut LBM wäre beispielsweise die Leistungsfähigkeit des Wörther Kreuzes der prognostizierten Leistung zufolge mit einer Parallelbrücke nicht mehr gewährleistet. Eine Nordbrücke führe dagegen zu einer Entlastung des Wörther Kreuzes.

Karlsruhe hält dagegen, dass die Spitzenstunde und nicht die Tagesbelastung betrachtet werden müsse, außerdem müsse man die einzelnen Ein- und Ausfahrten bewerten und nicht den Gesamtknoten.

Überhaupt sei die Leistungsfähigkeit des Wörther Kreuzes im bisherigen Planfeststellungsverfahren nicht entscheidungsrelevant gewesen. „Wenn dieses Kriterium in eine Gesamtabwägung aufgenommen würde, müsste auch die Leistungsfähigkeit des Ölkreuzes berücksichtigt werden.“ Dieses könne die Prognosebelastung nicht aufnehmen, heißt es in der Vorlage für den Gemeinderat.

Kritik an Pfälzer Seite

Das Argument, dass für den Bau der Brücke zwischen den Brücken und deren Straßenanschluss auf Pfälzer Seite die Bahnhaltestelle Maximiliansau verlegt werden müsse, sieht Karlsruhe nicht belegt. „Die Unterlagen lassen eine Überprüfung dieser Aussage nicht zu“, heißt es. Grundsätzlich halte man trotz der von Pfälzer Seite nachgereichten Unterlagen zu „D1“ an der Kritik am Planfeststellungsverfahren fest, dass keine Alternativprüfung mit Gesamtabwägung für beide Bundesländer vorgenommen wurde. Hier finden sich weitere Informationen zum Planfeststellungsverfahren .

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