Skip to main content

Einstweilige Verfügung gegen Viagogo

Karlsruhe: "Das Fest" mit weiterem Erfolg im Kampf gegen Ticket-Schwarzmarkt

Sven Varsek, Porjektleiter von "Das Fest" und Rechtsanwalt Christian Karl von der Karlsruher Kanzlei "Schütz Rechtsanwälte" präsentierten eine neue erfolgreiche Strategie zur Bekämpfung des Ticket-Schwarzmarktes im Jahr 2018.

None
Die Fest-Tickets sind begehrt: Bei vielen Vorverkaufsstellen sind die Tickets bereits jetzt vergriffen. Foto: Tanja Rastätter
Ein beachtliches Ergebnis konnte im Bereich der Ticketschwarzmarkt-Bekämpfung verzeichnet werden. "Fest"-Projektleiter Sven Varsek und Rechtsanwalt Christian Karl von der Karlsruher Kanzlei Schütz Rechtsanwälte präsentierten im Rahmen des alljährlichen Mitgliedertreffens des europäischen Festivalverbandes YOUROPE eine neue erfolgreiche Strategie zur Bekämpfung des Ticket-Schwarzmarktes im Jahr 2018.

Mit diesem Ansatz folgt "Das Fest" dem Kodex seines Verbandes, wichtige neue Erkenntnisse im Rahmen des Know How-Transfers verbandsintern zu teilen. Entsprechend gute Resonanz gab es für die Präsentation, bei der "Das Fest" zusammen mit seiner Rechtsanwaltskanzlei mit einer kreativ-innovativen Zweitmarktanalyse Maßstäbe setzt. Damit erhöht sich das Kräftepotenzial im Kampf gegen den illegalen Sekundärmarkt, sodass in den kommenden Jahren hoffentlich noch mehr Festivals gegen den Ticket-Schwarzmarkt aktiv vorgehen werden.

Weiterverkauf von Tickets zu Mondpreisen untersagt

Als größter Karlsruher Erfolg darf zudem die in der vergangenen Woche beim Landgericht Karlsruhe erwirkte einstweilige Verfügung gegen die Verkaufsplattform Viagogo gewertet werden, die den Weiterverkauf von "Das Fest"-Tickets zu falschen, angeblichen Originalpreisen verbietet.

Zum Hintergrund: auf Viagogo werden etwa für den ausverkauften Fest-Samstag angebliche Originalpreise "von bis zu 44 EUR pro Ticket" behauptet. Dies suggeriert, dass die insgesamt auf Viagogo aufgerufenen, regelmäßig überteuerten Ticketpreise akzeptabel seien und stellt eine Irreführung von Verbrauchern dar, die nun gerichtlich verboten wurde. Ein komplettes Verbot des Weiterverkaufes von Fest-Tickets auf Viagogo ist von der bisherigen einstweiligen Verfügung noch nicht umfasst.

Erfolg im Kampf gegen Sekundärmarkt

„Die aktuell gerichtlich erlassene einstweilige Verfügung gegen Viagogo ist ein guter Erfolg im Kampf gegen den bisher stetig angewachsenen Sekundärmarkt“, kommentiert Martin Wacker, Geschäftsführer der Karlsruhe Marketing und Event GmbH, das Ergebnis. (bnn)

nach oben Zurück zum Seitenanfang