Einstimmig beschloss das Stadtparlament hingegen, dass der städtische Erbbauzins von sechs auf zwei Prozent gesenkt wird, solange der Kapitalmarktzins wie seit längerer Zeit der Fall ebenso unter zwei Prozent liegt.
Grüne hatten Verzicht auf Verkäufe gefordert
Die Grünen hatten nach der Debatte um das städtische Vorkaufsrecht für das L’Oréal-Gelände in der Greschbachstraße Ende 2019 gefordert, die Richtlinien anzupassen. Karlsruhe verkaufe viele Grundstücke und kaufe wenige, sagte die Fraktionsvorsitzende Zoe Mayer. „Wir müssen jetzt überlegen, wie wir unsere Lenkungswirkung beibehalten möchten.“
Dieser Argumentation wollte die Mehrheit des Gemeinderats nicht folgen. Doch auch die städtische Vorlage sei ein „Paradigmenwechsel“ für die Stadtverwaltung, sagte Oberbürgermeister Frank Mentrup. Man sei den allgemeinen Wünschen aus dem Rat sehr nahe gekommen.
Grundstücksverkäufe spülen Milliarden in die Kassen
Für den Verkauf von Gewerbegrundstücken enthält die nun gefundene Lösung in der Tat Schranken. So werden größere zusammenhängende Flächen oder Schlüsselgrundstücke nur noch im Erbbaurecht vergeben. Schon zuvor waren Parkhäuser und Tiefgaragen, Großmärkte und Grundstücke auf dem Hafengelände vom Verkauf ausgeschlossen.
Weiter wollte die Stadtverwaltung nicht gehen – von einem kompletten Verzicht hatte sie Standortnachteile befürchtet. Die Zugriffsmöglichkeiten der Stadt auf ein Grundstück seien unabhängig von den Besitzverhältnissen ohnehin eingeschränkt, so die Argumentation.
Dazu bringe die Vergabe nach Erbbaurecht einen größeren Verwaltungsaufwand mit sich und es fehle das Geld aus den Verkäufen. Zwischen 2010 und 2017 hatten die der Stadt nach eigenen Angaben knapp 145,3 Millionen Euro in die Kassen gespült.
Wird ein Grundstück verkauft, gibt es zwar anders als beim Erbbaurecht keine Ablauffrist. Dafür sichert sich die Stadt schon seit längerer Zeit in jedem neuen Vertrag ein Vorkaufsrecht.
CDU und SPD stimmen für Vorschlag der Verwaltung
CDU und SPD hatten sich in der Aussprache hinter den Vorschlag der Verwaltung gestellt. „Ein Unternehmen plant langfristig und will Planungssicherheit. Also müssen wir Alternativen zum Erbbau anbieten“, sagte CDU-Stadtrat Thorsten Ehlgötz.
Man schlage schon jetzt dort zu, wo es geboten sei, so SPD-Frontmann Parsa Marvi. „Eine weitere Festlegung würde unseren Handlungsspielraum einengen.“
Einstimmig für Zinssenkung
Linke und Karlsruher Liste hatten sich in der Abstimmung hinter die Grünen gestellt und für einen Verzicht auf Verkäufe gestimmt. Freie Wähler, Für Karlsruhe, FDP und AfD lehnten das ab, gaben der Stadt aber grünes Licht für ihren Vorschlag und die Zinssenkung.
„Wir hätten uns zwar eine Kopplung an den jeweils aktuellen Zinssatz gewünscht“, sagte AfD-Stadtrat Paul Schmidt. Doch da das wohl rechtlich nicht möglich sei, stimme man der vorgeschlagenen Alternative zu.
Pfeiffer und May könnte profitieren
Als eines der ersten Unternehmen könnte von dem neuen Zinssatz ausgerechnet Pfeiffer und May profitieren. Das Traditionsunternehmen hatte selbst Interesse am Kauf des L’Oréal-Geländes in der Greschbachstraße, ehe die Stadt ihr Vorkaufsrecht nutzte.
In den Verhandlungen um eine Vergabe nach Erbbaurecht steht nach BNN-Informationen eine Einigung kurz bevor – bald könnte also erneut der Gemeinderat gefragt sein.
In der ersten Version des Artikels hieß es, dass die Stadt durch Grundstücksverkäufe zwischen 2010 und 2017 rund 4,3 Milliarden Euro eingenommen hat. Hier kam es leider zu einem Zahlendreher: Korrekt ist, dass die Stadt 145,3 Millionen Euro eingenommen und 4,3 Millionen für vertraglich vereinbarte Gewährleistungsansprüche bezahlt hat. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.