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Lkw-Kontrolle

Karlsruher Verkehrspolizei: Verstöße gegen das Durchfahrtsverbot sind an der B10 in Pfinztal das kleinste Problem

Um 7.30 Uhr beginnen Polizeihauptkommissar Rüdiger Heiler und seine Kollegen am Freitagmorgen ihre Kontrolle an der B10 in Pfinztal. Seit 2015 gilt dort ein Durchfahrtsverbot für Lkw von mehr als zwölf Tonnen. 15 Lastwagen zieht die Verkehrspolizei an diesem Tag aus dem Verkehr - dabei hat keiner von ihnen gegen das Durchfahrtsverbot verstoßen.

Eine Verschlusskappe fehlt bei diesem Lkw, bemängelt Hauptkommissar Rüdiger Heiler bei der Kontrolle an der B10 in Pfinztal.
Eine Verschlusskappe fehlt bei diesem Lkw, bemängelt Hauptkommissar Rüdiger Heiler bei der Kontrolle an der B10 in Pfinztal. Foto: Scheu

An diesem Freitag kommt er nicht mehr rechtzeitig an sein Ziel. Das ist dem Lastwagen-Fahrer klar. Der Verkehr an der B10 in Pfinztal fließt weiter, für ihn heißt es erst einmal: Zwangspause.

„Die Ladungssicherung gefällt mir überhaupt nicht“, sagt Polizeihauptkommissar Rüdiger Heiler zu ihm. Mit einem großen Schritt schwingt sich der Beamte von der Rampe auf die Ladefläche des Wagens.

„Das hat dort nicht zu liegen“, kritisiert er und zeigt auf ein großes Klemmbrett zwischen der Plane des Lkw und seiner Bordwand. „Wenn jemand von außen die Plane aufmacht, kann ihm das Brett auf den Fuß fallen.“ Auch während der Fahrt könne das ungesicherte Klemmbrett zur Gefahr werden.

Das Durchfahrtsverbot gilt nicht für jeden

Um 7.30 Uhr haben Heiler und seine Kollegen der Karlsruher Verkehrspolizei mit ihrer Kontrolle an der B10 begonnen. Seit 2015 gilt dort ein Durchfahrtsverbot für Lkw von mehr als zwölf Tonnen. Mautausweicher sollten dadurch zurückgedrängt, Anwohner entlastet werden.

„Dabei gibt es eine Ausnahme“, erklärt der Leiter der Verkehrspolizeidirektion Karlsruhe, Martin Plate. Liegt das Ziel eines Fahrers im Umfeld von 75 Kilometern Luftlinie, trifft ihn das Verbot nicht.

„Wer seinen Lkw beispielsweise in Stuttgart belädt, darf hier durchfahren“, sagt er. Die Annahme, Lkw mit ausländischem Kennzeichen verstießen grundsätzlich gegen das Verbot, sei falsch.

Mittlerweile haben die Polizisten einen weiteren Fahrer auf den Parkplatz an der B10 herausgewunken. Nachdem die Laderampe kontrolliert worden ist, macht sich Polizeibeamter Olaf Steiner an die Auswertung des Fahrtenschreibers im Lkw. „Damit erkennen wir unter anderem, ob der Fahrer Ruhezeiten eingehalten hat“, erklärt er.

Die Fahrerkarte wird im Polizeiwagen ausgewertet

Auf seinem Computerbildschirm zeichnen sich verschiedene Tabellen und Diagramme ab. Der Fahrer hat seine Fahrt demnach um 22 Uhr begonnen. „Alles in Ordnung“, sagt Steiner. Anders sieht es hingegen bei der Auswertung der Fahrerkarte aus. „Die dokumentiert die Tätigkeit des Lkw-Fahrers lückenlos“, so der Polizeibeamte.

Selbst wenn dieser den Wagen wechsle, sei etwa einsehbar, ob er die Geschwindigkeitsbegrenzung über einen gewissen Zeitraum beachtet habe.

Die meisten nehmen die Zwangspause gelassen

Auf der Autobahn dürfe ein Lkw wie der herausgewunkene 18-Tonner mit bis zu 80 Stundenkilometer unterwegs sein, sagt Steiner. Das Diagramm auf seinem Bildschirm schnellt in die Höhe: „An der Stelle ist er 106 Stundenkilometer gefahren – ein erheblicher Geschwindigkeitsverstoß“, sagt der Beamte, bevor er sich an die Auswertung der weiteren Daten macht.

Der Fahrer sitzt unterdessen in seinem Lkw und nimmt die Unterbrechung gelassen. „Die meisten reagieren verständnisvoll“, so Polizeihauptkommissar Heiler.

Es gibt ganz wenige Ausschreitungen.
Hauptkommissar Rüdiger Heiler

Drei Stunden sind er und seine Kollegen im Einsatz. Bisher haben sie 15 Lkw herausgewunken – gegen das Durchfahrtsverbot hat keiner von ihnen verstoßen. „Grundsätzlich fahren 96 Prozent aller Lkw hier berechtigt durch“, sagt der Polizeihauptkommissar.

Viel eher seien eine Überladung, fehlerhafte Technik oder eine unzureichende Sicherung von Ladegut der Grund für Anzeigen und Bußgelder.

Gleiches gelte für die Überschreitung der vorgeschriebenen Lenkzeit: „Viele Fahrer schicken wir daher vom Parkplatz ins Bett.“

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